3409/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.03.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

                                                                                                       

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

                                                                                                        (5- fach)

 

 

GZ: BMSK-20001/0009-II/2008                                                Wien,

 

 

Betreff:  Parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gradauer u. a. betreffend Umzug der PVA Landesdirektion Oberösterreich in ein neues Bürogebäude, Nr. 3491/J

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4391/J der Abgeordneten Gradauer u. a. wie folgt:

 

Die gegenständliche Anfrage wurde von mir an die Pensionsversicherungsanstalt im Wege des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet und wurde mir zu den einzelnen Fragen nunmehr Folgendes bekannt gegeben:

 

Fragen 1 - 3:

Die Landesstelle Oberösterreich der PVA ist derzeit auf 7 Standorte aufgeteilt, und zwar:

·   Volksgartenstraße 8

·   Volkgartenstraße 14

·   Volksgartenstraße 32

·   Reinerstraße 23

·   Raimundstraße 45

·   Stockhofstraße 9 und

·   Langgasse 11

Die Objekte in der Volksgartenstraße stehen im Eigentum der PVA, die übrigen Objekte mussten in den Jahren 2003 und 2004 angemietet werden, um den ständig steigenden Anforderungen an die Landesstelle, insbesondere durch das Pensionskonto und die EU- Erweiterung, gerecht werden zu können.

 

Diese für die Unterbringung der Mitarbeiter bzw. für die Schaffung von ausreichenden Lagerflächen notwendigen Erweiterungsflächen mussten angemietet werden, da adäquate bauliche Erweiterungen bei den im Eigentum der PVA stehenden Liegenschaften aufgrund bestehender Bebauungspläne und teilweise vorhandenem Denkmalschutz nicht möglich waren.

 

Die bestehende Aufsplittung der Landesstelle auf mehrere Standorte führt zu suboptimalen Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter insbesondere hinsichtlich Platzbedarf, Kommunikation und Logistik.

 

Die Übersiedelung in das neue, am Bahnhof gelegene Bürogebäude verfolgt daher das Ziel der Zusammenführung aller Mitarbeiter an einem einzigen Standort.

 

Durch die zentrale Lage direkt am Bahnhof wird die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln für die Versicherten erheblich verbessert. Jene Versicherten, die mit dem Auto anreisen, finden nunmehr in der angrenzenden öffentlichen Garage ausreichend Parkflächen vor.

 

Im Gebäude selbst stehen den Versicherten nunmehr aufgrund der besseren Platzverhältnisse eine ausreichend dimensionierte Auskunftszone für eine zeitgemäße Kundenbetreuung sowie eine moderne Untersuchungsstation zur Verfügung.

 

Frage 4:

ca. 11.000 m²

 

Frage 5:

ca. 13.500 m²

 

Fragen 6 – 8:

Die gegenständlichen Büroflächen werden zu folgenden Konditionen, die nach Beschlussfassung durch die Gremien der PVA auch von der damaligen Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz mit Bescheid vom 19. 5. 2006 gemäß § 447 ASVG genehmigt wurden, angemietet:

·   Hauptmietzins: EUR 9,25 netto pro m²

·   Betriebskosten: monatliches Akonto in Höhe von EUR 3,50 netto pro m²

·   Mietbeginn: 1. 4. 2008

·   Mietdauer: 15 Jahre, Verlängerungsoption für 5x5 Jahre

Darüber hinaus werden noch 30 Stellplätze zu folgenden Konditionen angemietet:

·   Mietpreis: EUR 65,-- pro Stellplatz, netto

·   Betriebskosten: EUR 10,-- pro Stellplatz, netto

 

Frage 9:

Die Kosten für die derzeit angemieteten Interimsstandorte betragen – Miete einschließlich Betriebskosten ohne USt. – EUR 15.062,76 pro Monat.

Die Aufwendungen für den Betrieb der eigenen Liegenschaften in der Volksgartenstraße belaufen sich derzeit auf EUR 15.037,83 netto pro Monat.

In diesem Zusammenhang ist folgendes anzumerken:

·   Aus dem Verkauf der nicht mehr benötigten Liegenschaften in der Volksgartenstraße ist aufgrund der vorliegenden Interessentenmeldungen ein Erlös in Höhe von ca. EUR 5,6 Mio. zu erwarten.

 

·   Die Anmietung des neuen Standortes erübrigt Sanierungs- und Erweiterungskosten für die bestehenden Standorte in nicht unbeträchtlichem Ausmaß.


 

·   Die Vorschrift des § 625 Abs. 9 ASVG privilegiert Mietverhältnisse gegenüber einer Immobilisierung von Anstaltsvermögen. Eine gleichgelagerte Vor­gangsweise findet sich in weiten Bereichen der öffentlichen Verwaltung (z. B. Finanzverwaltung am selben Standort, Justizzentrum Wien-Mitte, SVB), zumal bei Mietverhältnissen die Instandhaltungsverpflichtung den Bestandgeber trifft.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen