3417/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.03.2008
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Kapeller, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. Jänner 2008 unter der Nr. 3440/J an mich eine schriftliche parlamentarische An- frage betreffend Besuch des Premierministers Mirek Topolánek gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø      Haben sie entsprechend dem breiten Konsens im Nationalrat die Frage der Ver-treibung und Enteignung der deutschsprachigen Minderheit aus der damaligen Tschechoslowakei und die auch vom Europäischen Parlament geforderte Abschaf-fung des Amnestiegesetzes beim Besuch des tschechischen Premierministers To-polánek angesprochen?

Ø      Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

Ø      Welche Initiativen haben Sie für die Heimatvertriebenen und für die Heimatver-bliebenen bereits ergriffen?

Bereits anlässlich meines Besuches in Prag im Februar vergangenen Jahres habe ich die Gelegenheit wahrgenommen, auf einen offenen Dialog der beiden Länder zu allen die beiden Seiten interessierenden Fragen im Geiste gutnachbarlicher Bezie-hungen hinzuwirken. Dies sollte auch Fragen der Vergangenheit umfassen, selbst wenn dies für die eine oder andere Seite mit schmerzhaften Erinnerungen verbunden ist. Ein solcher Dialog erscheint mir auch nicht unrealistisch, hat doch die tschechi-


sche Regierung in einer Erklärung vom August 2005 das Bedauern bzw. die Ent-schuldigung dafür ausgesprochen, dass aktiven Gegnern des Nazismus, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges im Zusammenhang mit den gegenüber der so genannten feindlichen Bevölkerung in der Tschechoslowakei ergriffenen Maßnah-men gelitten hatten, keine angemessene Würdigung zuteil geworden sei.

Beim Besuch des tschechischen Premierministers zu Beginn dieses Jahres wurde das Thema nicht angesprochen.

Ich füge hinzu, dass Schritte der von Ihnen angesprochenen Art stets in enger Zu-sammenarbeit mit dem dafür zuständigen Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten erfolgen.

Zu der Frage 5:

Ø         Welche Initiativen werden Sie für die Heimatvertriebenen und für die Heimatver-bliebenen künftig ergreifen?

Es ist für mich derzeit nicht absehbar, wann sich weitere Möglichkeiten ergeben, eine Initiative zu ergreifen. Ich verweise in diesem Zusammenhang im Übrigen auf die diesbezügliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.