Zu 3418/AB XXIII. GP

Eingelangt am 02.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzleramt
Ministerratsdienst

Anfragebeantwortung

 

Es wird ersucht, den angeschlossenen Ministerratsvortrag der Beantwortung der par­lamentarischen Anfrage Nr. 3446/J vom 30. Jänner 2008 der Abg. Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konsequenzen aus der missglückten Koordination der Tsu­nami-Hilfsgelder beizufügen.

Anlage

elektronisch gefertigt


BUNDESKANZLERAMT

BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN

BUNDESMINISTERIUM FÜR EUROPÄISCHE UND
INTERNATIONALE ANGELEGENHEITEN

BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT, FAMILIE UND JUGEND

BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES

BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND KONSUMENTENSCHUTZ

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, INNOVATION UND TECHNOLOGIE

BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT

BUNDESMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG

46/33

Tsunamihilfe der österreichischen Bundesregierung;
Abschlussbericht

Vortrag
an den
Ministerrat

Am 26. Dezember 2004 brach mit einer mächtigen Flutwelle Zerstörung und Tod über weite Teile der Anrainerstaaten des Indischen Ozeans herein.

Nach einer Koordinationssitzung der befassten Bundesministerien, der Landeshauptleute, der Sozialpartnerspitzen und der VertreterInnen des Städte- und Gemeindebundes am 9. Jänner 2005 wurde mit Beschluss der Bundesregierung vom 11. Jänner 2005 (Punkt 12 des Beschlussprotokolls Nr. 77) als Finanzierungsziel für projektorientierte Soforthilfe und Wiederaufbau in den von der Flutkatastrophe in Südostasien betroffenen Regionen ein Rahmen von 50 Mio Euro über drei Jahre festgelegt, wobei auf den Bund 34 Mio , auf die Länder 10 Mio Euro und auf die Städte und Gemeinden 6 Mio Euro entfallen sollten.

Am 25. Jänner 2005 beschloss die Bundesregierung die Einrichtung eines Hilfsfonds für Katastrophenfälle im Ausland als Verwaltungsfonds beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (Punkt 43 des Beschlussprotokolls Nr. 79).


Die gesetzliche Grundlage für die Errichtung dieses Fonds wurde durch das Bundesgesetz über den Hilfsfonds für Katastrophenfälle im Ausland (Auslandskatastrophenfondsgesetz) im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2006 (BGBl. I Nr. 23/2005) geschaffen, das rückwirkend mit 1. Jänner 2005 in Kraft getreten ist.

Gemäß § 4 des Auslandskatastrophenfondsgesetzes hat die Bundesregierung am 20.9.2005 (Punkt 10 des Beschlussprotokolls Nr. 105) zur Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Mittel entsprechend den von der Bundesregierung beschlossenen projektorientierten Hilfsmaßnahmen beim Bundesministerium für Finanzen einen Beirat eingerichtet, dessen Bericht für das Jahr 2006 vom 17. Juli 2007 (vergl. Beilage) der Bundesregierung hiermit zur Kenntnis gebracht wird.

Der Endbericht des Beirates wird für Juli 2008 erwartet und eine abschließende und vollständige Zusammenschau der über den Auslandskatastrophenfonds abgewickelten Ausgabenbereiche enthalten.

Außerdem führte der Rechnungshof im Zeitraum von Oktober bis November 2005 Erhebungen bei den mit der Tsunami-Hilfe befassten Stellen durch, die Ergebnisse wurden im Juni 2006 in einem Bericht des Rechnungshofs präsentiert.

Zusätzlich zu den über den Auslandskatastrophenfonds abgerechneten bzw. dem Beirat gemeldeten Projekten zur Tsunami-Hilfe haben einzelne Ressorts in eigener Verantwortung insbesondere folgende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Tsunami-Katastrophe gesetzt.

BMeiA:

Die vom BMeiA durchgeführten Hilfsmaßnahmen bilden im Wesentlichen zwei Kategorien:

1. Hilfsmaßnahmen für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die durch den Tsunami in Not geraten sind:

Zunächst galt es, die im Krisengebiet anfangs nachrichtenlosen Landsleute - zumeist TouristInnen - ausfindig zu machen, zu kontaktieren, zu betreuen und ihnen die Rückkehr


nach Österreich zu ermöglichen. In insgesamt 31 Ambulanz- und Rückholflügen wurden zusammen rund 1.700 Betroffene aus dem Katastrophengebiet nach Österreich heimgeflogen. Diese Aufgabe wurde im Rahmen der konsularischen Hilfe federführend durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) wahrgenommen.

86 Österreicherinnen und Österreicher verloren im Rahmen der Flutkatastrophe ihr Leben. Deren Identifizierung, ihre Rückführung nach Österreich sowie die Betreuung ihrer Angehörigen zählten zu den obersten Prioritäten.

In den Katastrophengebieten wurden insgesamt 51 Bedienstete des BMeiA eingesetzt. 89 Bedienstete widmeten sich in der Zentrale des BMeiA ausschließlich dieser Hilfsaktion.

Zur Durchführung der Sofortmaßnahmen wendete das BMeiA in den Jahren 2004 und 2005 eine Summe von insgesamt 1,894 Mio. Euro auf. Damit wurden schwerpunktmäßig Sonderflüge und sonstige Transportkosten, Überführungen und Bestattungskosten, Krankenhaus- und Unterbringungskosten sowie zusätzliche Personalkosten bezahlt.

2. Projekte der Austrian Development Agency (ADA), die der Nothilfe und dem Wiederaufbau in den betroffenen Gebieten dienten:

Von der ADA wurden Zusagen im Ausmaß von rund 2,007 Mio. Euro für Projekte in Sri Lanka, Indien, Banda Aceh (Indonesien) und Kenia gemacht, wovon 0,725 Mio. Euro bereits 2005 als von der ADA durchgeführte Hilfsmaßnahmen in den Bericht des Beirats gemäß AKF-Gesetz aufgenommen wurden. Die Projektträger sind österreichische und internationale Nichtregierungsorganisationen. Projektziele umfassen Nothilfe und Wiederaufbau, psychosoziale Betreuung von Tsunami-Opfern, Einkommensschaffung und Stimulierung wirtschaftlicher Aktivitäten, Verbesserung der Versorgung mit Trinkwasser und Abwasser-Management sowie Verbesserung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung.

Davon wurden 2005/2006 rund 1,417 Mio. Euro ausbezahlt, 2007 nach vorläufigem Stand 345.000 Euro. Für 2008 sind Auszahlungen in der Höhe von 245.000 Euro geplant.


Drei Jahre nach der Flutkatastrophe besteht aus fachlicher Sicht in den betroffenen Regionen - in denen sich unbestrittenerweise Gebiete mit Bedarf an Entwicklungshilfe befinden - kein weiterer Bedarf an Tsunami-Hilfe.

Zusammenschau des BMeiA:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten leistete somit einen  Gesamtbeitrag  von  rund  3,9  Mio zu  den  Hilfsanstrengungen  nach  der Tsunamikatstrophe.

Von dieser Gesamtsumme wurden dem BMeiA 1,454 Mio aus dem Hilfsfonds für Katastrophenfälle im Ausland refundiert. Dieser Hilfsfonds ist administrativ im BMeiA angesiedelt, ohne dass damit allerdings eine Koordinationsfunktion oder eine inhaltliche Einflussnahme auf die daraus finanzierten Maßnahmen anderer Ressorts oder eine direkte Verfügung über die dafür erforderlichen Budgetmittel verbunden wäre.

In Zukunft wäre es daher auch zielführend, über die schon jetzt im Bundesministeriengesetz geltenden Kompetenzbestimmungen hinaus, bei ähnlich gelagerten Katastrophenhilfsmaßnahmen eine explizite SpezialZuständigkeit eines bestimmten Bundesministeriums festzulegen.

Die zusätzlichen Aufwendungen des BMeiA betragen daher 2,447 Mio , wovon 0,725 Mio bereits im Bericht des Beirates enthalten sind."

BMGFJ:

Seitens des BMGFJ wurde dem Österreichischen Roten Kreuz eine Förderung in der Höhe von 10.000 Euro in Form eines Kostenzuschusses für die Ö3-Kummemummer betreffend Tsunamiopfer gewährt.

BMI:

In die Zuständigkeit des BMI fielen folgende Maßnahmen:

1. Katastrophenhilfsmaßnahmen:

Am 26. Dezember 2004 stellte Sri Lanka ein offizielles Hilfeersuchen an die EU, das vom MIC  (Monitoring   Information  Center)  in   Brüssel  ausgesendet  wurde  und  in  der


Bundeswarnzentrale des BMI einlangte. Insbesondere wurde auf den dringenden Bedarf an Hubschraubern, tragbaren Sanitäranlagen, medizinischer Unterstützung und Zelten hingewiesen.

Das Bundesministerium für Inneres hat auf dieses Hilfeersuchen sofort reagiert und am 30. Dezember 2004 folgende Beträge bereitgestellt, die den nachstehenden Hilfs- und Rettungsorganisationen zur Umsetzung von Sofortmaßnahmen in Sri Lanka, Indonesien und Indien wie folgt zugewiesen wurden:

CARITAS                                    205.000 für Lebensmittel, Decken, Plastikplanen etc.

HILFSWERK AUSTRIA             150.000 für Überlebenspakete, Medikamente, Kleidung

CARE                                  100.000 für Nahrungsmittel
ÖRK                                     450.000 für Hygienepakete, Medikamente

ASBÖ                                     95.000 für Medikamente

1,000.000 Euro

Sämtliche Projekte, die auf der Grundlage des Art. V Abs. 2 Z. 3 BFG finanziert wurden, sind zwischenzeitlich abgeschlossen, abgerechnet und einer Rechnungshofkontrolle unterzogen worden.

Über Ersuchen des BMI wurden weiters seitens des Arbeiter Samariterbundes Österreich ein Emergency Response Team sowie seitens des Österreichischen Roten Kreuzes ein Kriseninterventionsteam in das Katastrophengebiet entsandt.

2. Weitere Soforthilfemaßnahmen:

Im Rahmen weiterer Sofortmaßnahmen entsandte das Bundesministerium für Inneres, beginnend mit 27. Dezember 2004, Disaster Victim Identification (DVI) - Teams zur Identifizierung der Toten nach Sri Lanka und Thailand. Der von den lokalen Behörden überaus geschätzte Einsatz der insgesamt 45 Experten stellte einen wichtigen Beitrag zur Identifizierung der Todesopfer dar. Der Einsatz der DVI Teams vor Ort endete am 16. Dezember 2005. Der Sachaufwand für diese Teams von 859.282,30 wurde aus dem Auslandskatastrophenfonds getragen, der Personalaufwand von 873.700,85 wurde vom Bundesministerium für Finanzen refundiert.


3. Administration von Bürgeranfragen/Hotline:

Die im Dezember 2004 seitens des BKA und des damaligen BMaA eingerichteten Bürgertelefone für Betroffene und deren Angehörige wurden Anfang Jänner 2005 vom BMI übernommen. Zur Unterstützung der kriminalpolizeilichen Ermittlungsarbeit wurden diese mit Kriminalbeamten besetzt.

BMSK:

o                   Connecting Women and Children for Hope

o                   Rehabilitationsprojekt für Frauen ab 40 "Die Zukunft in die eigene Hand nehmen"

o                   Sozial Projekt Errichtung des Kärnten Dorfes"

Für die o.a  Projekte wurden insgesamt 450.000 aus dem Budget des BMSG aufgewendet.

BMVIT:

Für Soforthilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem geplanten Wiederaufbau der durch den Tsunami betroffenen Eisenbahnlinie Batticaloa - Valaichchenai wurden 1,229 Mio aufgewendet.

BMWA:

Seitens des BMWA wurden für die Tsunami-Hilfe ein Betrag in Höhe von insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mittel fanden im Rahmen der Aktion der Wirtschaft "Wir bauen Leben" Verwendung und wurden für folgende Projekte eingesetzt:

o                        Ersatz von Fischerbooten in Thailand (50.000 Euro): Es wurden zerstörte Fischerboote, Netze und andere Ausrüstungsgegenstände der Fischer in Ranong, Phuket und PhangNga ersetzt.

o                        Wiederherstellung von Klein- und Mittelbetrieben in Sri Lanka (70.000 Euro): Es wurden über 100 Klein- und Mittelbetriebe in Zusammenarbeit mit der lokalen Wirtschaftskammer wiederaufgebaut. Durch Trainings wurden die Kapazitäten der Unternehmer/innen      langfristig gestärkt.

o                        Errichtung des Austrian Phuket Community Centre in Thailand (150.000 Euro): Das Gemeindezentrum wurde im Dezember 2006 eröffnet und der lokalen Partnerorganisation     übergeben.  Es  befinden  sich  dort eine  Bibliothek,  ein


Trainingszentrum, ein Kindergarten und    eine    traditionelle    Gesundheitsstation. Täglich besuchen mehr als 300 Menschen das    Zentrum.

o                        KMU-Belebung und Wiederaufbau eines Dorfes in Indonesien (190.000 Euro). Es werden    30 Häuser und 2 Fabriken wiederaufgebaut.

o                        Wiederaufbau von Schulen in Calang, Indonesien (40.000 Euro): Es wurden Möbel für    Lehrer und Schüler angekauft, um den Schulbetrieb wieder garantieren zu können.

o                        Wiederaufbau des Meuraxa Hospital, Indonesien (275.000 Euro): Das Krankenhaus mit 94     Betten und einer Kinderklinik wurde im November 2007 feierlich eröffnet und der Stadt Banda Aceh übergeben.  Es ist vollständig wiederaufgebaut und ausgestattet.

o                        Wiederherstellung von Klein- und Mittelbetrieben in Indonesien (45.000 Euro): Es wurde ein lokaler Markt in  Banda Aceh wiederaufgebaut und den Kleinunternehmern ein      Standplatz ermöglicht. So können sie wieder selber für ihren Lebensunterhalt sorgen.

o                        Upgrading  der Technical  School  Balapitiya,  Sri  Lanka  (100.000  Euro):   Die technische Schule wurde um ein Gebäude erweitert (Klassenräume, Bibliothek, Computerräume), die Trainer   wurden ausgebildet und den Student/innen wurde ein Traineeship-Programm zur Verfügung gestellt.

o                         Errichtung    eines    Community    Centres    in    Indien    (80.000    Euro):    Das Gemeindezentrum wurde   im November 2006 eröffnet. Es laufen dort verschiedene Gemeindeprogramme wie  Mikrokreditschulungen, Katastrophenvorsorge, Hygiene- und Gesundheitstrainings etc.

Die Abwicklung aller Projekte erfolgte über das Hilfswerk Austria (HWA). Sämtliche Projekte konnten termingerecht Ende 2007 erfolgreich abgeschlossen werden. Ein entsprechender Abschlussbericht ist in Ausarbeitung.


BMWF:

Im Rahmen von ASEA UNINET wurden einerseits 2 Technologiestipendien (monatliches Stipendium: 1.000 ) für jeweils 3 Jahre an der Universität Innsbruck für Doktoratsstudien an der Fakultät für Erdwissenschaften gewidmet und die Kooperation zwischen dem Department of Geosciences an der Gadjah Mada Universität in Yogyakarta mit der Fakultät für Erdwissenschaften an der Universität Innsbruck im Bereich Risk Management aus ASEA UNINET Mittel mit ca. 10.000 Euro unterstützt, wobei dieses Projekt auch vom Land Tirol unterstützt wird. Somit wurden seitens des BMWF insgesamt ca. 82.000,- im Rahmen der Tsunami Hilfe aufgewendet.

BMF:

Als Entgegenkommen an die Tsunami-betroffenen Länder hat sich der Pariser Club im Mai 2005 auf ein Moratorium für die Fälligkeiten des Jahres 2005 verständigt, das nur Indonesien und Sri Lanka in Anspruch genommen haben. Österreich war bei Sri Lanka nicht betroffen.

Die bilaterale Umsetzung des Moratoriums zu Indonesien erfolgte im September 2005.

Betroffenes Forderungsvolumen: rund 23 Mio. Euro.

Konditionen des Moratoriums: Stundung auf 5 Jahre, wobei 1 Jahr tilgungsfrei war, mit einem Zinssatz von 3,5%, letzte fällige Rate 1.12.2009

Aktueller Rückzahlungsstand: bis dato sind rund 10 Mio. Euro zurückgezahlt worden, d.h. rund 13 Mio. Euro noch offen.

Der Zinsaufwand für dieses Moratorium betrug 2006 246.790,- für Zinsenreduktion durch verminderte Zinseingänge, für 2007 rund 327.000 . Für 2008 und 2009 wird volumensbedingt mit geringeren Aufwendungen, nämlich mit ca. 265.000 und 105.000 , zu rechnen sein.

Aus steuerlicher Sicht wurden für die Flutwellenkatastrophe einzelne unterstützende Maßnahmen in einem Erlass geregelt und umfassten im Einzelnen:

            Werbewirksame Geld- oder Sachspenden, die im Zusammenhang mit der Hilfestellung in     Katastrophenfällen geleistet werden, waren als Betriebsausgaben abzugsfähig.


         Für Spenden, die an die überlebenden Opfer der Flutwellenkatastrophe 2004 und/oder an ihre   Familien ausgezahlt werden, wurde von der Erhebung der Schenkungssteuer Abstand genommen.

         Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden konnten im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.

         Die Finanzämter haben im Zusammenhang mit der Flutwellen-Katastrophe anfallende Gebühren für notwendige Ersatzausstellungen von gebührenpflichtigen Schriften (zB Reisepässe,  Führerscheine, Zulassungsscheine)  und für die Schadensfeststellung, Schadensabwicklung oder die Schadensbereinigung ausgestellter oder vorgelegter Schriften nicht erhoben.

         Für die durch die  Flutkatastrophe 2004 veranlassten Amtshandlungen, die der Ersatzausstellung von Urkunden oder der Schadensfeststellung, Schadensabwicklung oder der Schadensbereinigung dienen, waren auch keine Bundesverwaltungsabgaben zu entrichten bzw.      wurden bereits entrichtete wieder erstattet.

         Folgen   von   Fristversäumnissen   traten   nicht   ein   (zB   Säumniszuschlag   oder Verspätungszuschlag).

         Ansuchen auf Zahlungserleichterung (Stundung, Entrichtung in Raten) von Betroffenen der  Flutwellenkatastrophe    wurden    im    Rahmen    der    Ermessensübung    einer großzügigen Erledigung    zugeführt.

          Im Bundesministerium für Finanzen wurde eine zentrale Hotline für telefonische Auskünfte und     Mailauskünfte auf Grund von externen Anfragen und für Anfragen aus den Finanzämtern      eingerichtet.     Der     Informationsaustausch     mit     dem Bundesministerium für Inneres und dem    Bundesministerium        für       auswärtige Angelegenheiten einerseits und den Finanzämtern   andererseits   wurde   durch   das Bundesministerium für Finanzen sichergestellt.

Gesamthaft wurden daher entsprechend der obigen Aufzählung vom BMeiA, BMGFJ, BMI,   BMSK,   BMVIT,   BMWA,   BMWF   und   BMF   6,438.   Mio      Mio      für Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.


Unabhängig davon wurden weiters im Rahmen des Auslandskatstrophenfonds für die Tsunamikatastrophe in Südostasien insgesamt 8,909 Mio aufgewendet (vgl. hiezu blgd. Bericht des Beirates gemäß Auslandskatastrophenfondsgesetz, der im laufenden Jahr 2008 noch seine abschließende Sitzung halten wird).

Die Gesamtausgaben des Bundes für die Tsunamikatastrophe beliefen sich daher -abgesehen von den nicht konkret quantifizierbaren steuerlichen Maßnahmen des BMF und anfälliger sonstiger Maßnahmen in den Ressorts - auf rund 15,347 Mio .

Hinzu kommen österreichweit gesehen noch unterstützende Maßnahmen der Länder und Gemeinden, die allein ODA-Hilfsleistungen für 2005 und 2006 von insgesamt über 8 Mio erbracht haben.

Österreich hat eine lange Tradition der Hilfs- und Einsatzbereitschaft bei nationalen und internationalen Hilfsmaßnahmen. Wesentlich ist es, Erkenntnisse und Erfahrungen bei der Abwicklung und Koordinierung solcher Maßnahmen laufend zu evaluieren und die Effizienz der dafür von der Bundesregierung geschaffenen Instrumente kontinuierlich zu optimieren. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, im Rahmen der kommenden Steuerreform die Voraussetzungen für die Absetzbarkeit privater Spenden für Hilfsaktionen in ähnlich gelagerten in- und ausländischen Katastrophenfällen zu schaffen.

Wir stellen daher den

Antrag,

die Bundesregierung wolle diesen Bericht zustimmend zur Kenntnis nehmen.

11. März 2008

GUSENBAUER       MOLTERER              PLASSNIK               PLATTER

HAHN     KDOLSKY       BARTENSTEIN                    FAYMANN               BUCHINGER