3418/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.03.2008
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. Jän-
ner. 2008 unter der Nr. 3446/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage be-
treffend Konsequenzen aus der missgl
ückten Koordination der Tsunami-Hilfsgelder ge-
richtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø      Wie lautet Ihre Beurteilung der Tsunami-Hilfsaktion auf Bundesebene?

Ø      Sind Ihnen neuere, noch nicht in die Berichterstattung eingegangene Fakten be-
kannt, die einer Verbesserung der bekannten Darstellung dienlich sind?

Ich verweise auf den angeschlossenen Abschlussbericht der Bundesregierung, den
sie am 12. März 2008 beschlossen hat.

Zu den Fragen 3 und 4:

Ø      Welche Konsequenzen werden Sie angesichts des dargestellten Sachverhalts
ziehen?

Ø      Welche  Verbesserungen in der Koordination ressortübergreifender Aufgaben
erachten Sie als anstrebenswert und realisierbar?


An der Tsunami-Hilfsaktion waren in unterschiedlichen Phasen mehrere
Bundesministerien beteiligt und die Hilfsmaßnahmen wurden aus dem
Auslandskatastrophenfonds sowie aus anderen Budgettiteln finanziert.
Aufgrund der Erfahrungen mit dem Tsunami-Hilfsprogramm erscheint es
überlegenswert, hinkünftig über die schon jetzt im BMG geltenden
Kompetenzbestimmungen                hinaus               bei              ähnlich               gelagerten

Katastrophenhilfsmaßnahmen      eine      explizite      Spezialzuständigkeit      eines
Bundesministeriums eindeutig festzulegen.

Zu den Fragen 5 und 6:

ØWas kann Ihrer Meinung nach dazu beigetragen werden, dass künftige internati-
onale Hilfsaktionen aus Steuermitteln transparenter dargestellt werden?

ØWann und in welcher Form werden Sie diese Verbesserungen realisieren?

Zur Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Mittel für die von der
Bundesregierung beschlossenen projektorientierten Hilfsma
ßnahmen wurde mit
Beschluss der Bundesregierung vom 20. September 2005 beim BMF ein Beirat
eingerichtet. Au
ßerdem führte der Rechnungshof im Zeitraum von Oktober bis
November 2005 Erhebungen bei den mit der Tsunami-Hilfe befassten Stellen durch
und pr
äsentierte die Ergebnisse in einem Bericht vom Juni 2006. Überdies war die-
ser Bereich Gegenstand verschiedener parlamentarischer Anfragen. Dar
über hinaus
verweise ich auf den beigeschlossenen Bericht der Bundesregierung, der auch den
j
üngsten Bericht des Beirates für den Auslandskatastrophenfonds enthält.

Anlage

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.