3418/AB XXIII. GP
Eingelangt am 27.03.2008
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. Jän-
ner. 2008 unter der Nr. 3446/J an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage be-
treffend Konsequenzen aus der missglückten Koordination der Tsunami-Hilfsgelder
ge-
richtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Wie lautet Ihre Beurteilung der Tsunami-Hilfsaktion auf Bundesebene?
Ø
Sind Ihnen neuere, noch nicht in die Berichterstattung eingegangene
Fakten be-
kannt, die
einer Verbesserung der bekannten Darstellung dienlich sind?
Ich verweise
auf den angeschlossenen Abschlussbericht der Bundesregierung, den
sie am 12. März 2008 beschlossen hat.
Zu den Fragen 3 und 4:
Ø
Welche Konsequenzen werden Sie angesichts des dargestellten Sachverhalts
ziehen?
Ø
Welche Verbesserungen in der Koordination ressortübergreifender
Aufgaben
erachten Sie
als anstrebenswert und realisierbar?
An der Tsunami-Hilfsaktion waren in unterschiedlichen Phasen mehrere
Bundesministerien
beteiligt und die Hilfsmaßnahmen wurden aus dem
Auslandskatastrophenfonds
sowie aus anderen Budgettiteln finanziert.
Aufgrund der Erfahrungen mit dem
Tsunami-Hilfsprogramm erscheint es
überlegenswert, hinkünftig über die schon
jetzt im BMG geltenden
Kompetenzbestimmungen hinaus bei ähnlich gelagerten
Katastrophenhilfsmaßnahmen
eine explizite
Spezialzuständigkeit eines
Bundesministeriums
eindeutig festzulegen.
Zu den Fragen 5 und 6:
ØWas kann Ihrer Meinung nach dazu beigetragen
werden, dass künftige internati-
onale
Hilfsaktionen aus Steuermitteln transparenter dargestellt werden?
ØWann und in welcher Form werden Sie diese Verbesserungen realisieren?
Zur Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Mittel für die von der
Bundesregierung beschlossenen projektorientierten Hilfsmaßnahmen wurde mit
Beschluss der Bundesregierung vom 20. September 2005 beim BMF ein Beirat
eingerichtet. Außerdem führte der Rechnungshof im Zeitraum von
Oktober bis
November 2005 Erhebungen bei den mit der Tsunami-Hilfe befassten Stellen durch
und präsentierte die Ergebnisse in einem
Bericht vom Juni 2006. Überdies war die-
ser Bereich Gegenstand verschiedener
parlamentarischer Anfragen. Darüber hinaus
verweise ich auf den
beigeschlossenen Bericht der Bundesregierung, der auch den
jüngsten Bericht des Beirates für den Auslandskatastrophenfonds enthält.
Anlage
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.