3419/AB XXIII. GP
Eingelangt am 27.03.2008
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Kolleginnen und
Kollegen haben am
31. Jänner 2008 unter der Nr. 3477/J an
mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend Privatjet gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø
Wie viele „dienstliche"
Auslandsflüge haben Sie als Bundeskanzler im Jahr 2007
getätigt?
Ø Wie viele davon mit einem Privatjet?
Im Jahr
2007 habe ich 24 dienstliche Auslandsflüge unternommen, davon 19 mit Be-
darfsflugzeugen.
Zu den Fragen 3 und 4:
Ø
Wie viele „dienstliche" Inlandsflüge haben Sie
als Bundeskanzler im Jahr 2007
getätigt?
Ø Wie viele davon mit einem Privatjet?
Im Jahr 2007 habe ich drei dienstliche Inlandsflüge
unternommen, davon einen mit
einem
Bedarfsflugzeug.
Zu Frage 5:
Ø Wie viele
davon mit einem Bundesheerluftfahrzeug, aufgegliedert auf nach Luft-
fahrzeugtypen?
Im
Jahr 2007 habe ich über die zu den Fragen 3 und 4
genannten Flüge hinaus vier
Mal einen Hubschrauber des Bundesheeres in
Anspruch genommen. Für diese
Flüge entstehen
dem Bund keine zusätzlichen Kosten, da sie den Piloten als
Übungsflüge dienen.
Zu Frage 6:
Ø Bei welchen Firmen wurden die Privatjets gebucht?
In allen Fällen der Inanspruchnahme von
Bedarfsflugunternehmen wurde auf Grund
des
Ausschreibungsergebnisses der Bundesbeschaffungsgesellschaft vorgegangen
und jeweils jenes Unternehmen ausgewählt, das die
finanziell besten Konditionen bot.
Ich
ersuche um Verständnis, dass ich von einer Bekanntgabe der
privaten Vertrags-
partner
des Bundes aus datenschutzrechtlichen Gründen absehe.
Zu den Fragen 7 bis 9:
Ø Welche Kosten sind im Jahr 2007 für die Benützung von Privatjets entstanden?
Ø
Welche Kosten sind im Jahr 2007 für Ihre „dienstlichen"
Auslandsflüge entstan-
den?
Ø Welche Kosten sind im Jahr 2007 für Ihre „dienstlichen" Inlandsflüge entstanden?
Für die angeführten
dienstlichen Auslandsreisen unter Inanspruchnahme von Be-
darfsflugzeugen
sind im Jahr 2007 dem Bundeskanzleramt - nach den derzeit vorlie-
genden Abrechnungen -
Kosten in der Höhe von € 155.521,20 entstanden, wobei zu
bedenken ist, dass das Bundeskanzleramt zunächst für sämtliche
Delegationsmitglieder
insbesondere bei Europäischen Räten in Vorlage tritt. Für Be-
darfsflüge im Inland
sind Kosten in der Höhe von € 4.537,50
entstanden.
Für Linienflüge ins Ausland sind Kosten in der Höhe von € 49.897,46 und für Linien-
flüge im Inland
Kosten in der Höhe von € 3.828,20
entstanden.
Diese
Beträge können sich durch noch nicht im
Bundeskanzleramt eingelangte Rück-
vergütungen für Angehörige anderer
Ressorts, die an den Flügen teilgenommen ha-
ben,
verringern.
.