342/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.04.2007
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, haben am
28. Februar 2007 unter der Zahl 414/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Aufwendungen für Kabinette gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Mit Datum des Einlangens der gegenständlichen Anfrage wurden - abgesehen von den in den
Fragen 8 bis 9 angesprochenen Personen - im Ministerbüro sechs und im Büro des
Staatssekretärs drei MitarbeiterInnen beschäftigt.

Zu den Fragen 2 bis 4 und 6:

Seit dem 1. Jänner 2006 bis zum Datum des Einlangens der gegenständlichen Anfrage waren
bzw. sind im Ministerbüro und im Büro des Staatssekretärs die nachstehenden
MitarbeiterInnen tätig:

Im Ministerbüro:

Mag. KICKERT Jan, Beamter gem. BDG 1979, als stv. Leiter;

Dr. KRAMETTER Andrea, Arbeitsleihe, als Referentin;


Dr. MARSCHIK Nikolaus, Beamter gem. BDG 1979, als Leiter;

Dr. OBERREITER Thomas, Beamter gem. BDG 1979, als Referent;

Mag. SCHALLENBERG Alexander, Vertragsbediensteter gem. VBG 1948, als Pressesprecher;

Mag. SCHNEIDER Andreas, Arbeitsleihe, als Referent bis 30.11.2006;

Mag. WAGNER Wolfgang, Vertragsbediensteter gem. VBG 1948, als Referent.

Im Büro des Staatssekretärs:

Mag. EBNER Christian, Vertragsbediensteter gem. VBG 1948, als Leiter bis 11.02.2007;

Dr. FRIEDRICH Julian, Beamter gem. BDG 1979, als Referent vom 29.01.2007 bis

11.02.2007 und seit 12.02.2007 als Leiter;
Mag. HOJNI Martin, Beamter gem. BDG 1979, als Referent;
Mag. SWOBODA Katharina, vom 01.01.2006 mit bis 31.08.2006 befristetem Sondervertrag.

gem. § 36 VBG 1948, vom 01.09.2006 bis 31.01.2007 mit befristetem Dienstvertrag

gem. § 4a VBG 1948 und ab 01.02.2007 mit befristetem Sondervertrag gem. § 36 VBG

1948 als Pressesprecherin.

Im Jahr 2006 bestanden im Ministerbüro zwei Arbeitsleihverträge, die mit der Austrian
Development Agency (ADA) und der Wirtschaftskammer Österreich abgeschlossen wurden.

Zu Frage 5:

Im Jahre 2007 wurden bis zum Datum des Einlangens der gegenständlichen Anfrage weder in
Bezug auf MitarbeiterInnen im Ministerbüro noch in Bezug auf MitarbeiterInnen im Büro des
Staatssekretärs Arbeitsleihverträge neu abgeschlossen.

Zu Frage 7:

Nachstehend die für das Jahr 2006 abgerechneten Gesamtkosten (einschließlich aliquoter
Sonderzahlungen, Überstunden, Dienstgeberanteile, Familienbeihilfen, Kinderzulagen,


Reisegebühren lt. RGV) für die MitarbeiterInnen (im engeren Sinn) im Ministerbüro und im
Büro des Staatssekretärs:

Ministerbüro: € 525.510,23

Büro des Staatssekretärs: € 216.802,83 .

Zu den Fragen 8 und 9:

Im Jahr 2006 wurden nachstehende 14 Funktionen im Ministerbüro und dessen Support-
Center von 14 „sonstigen MitarbeiterInnen" ausgeübt:

3 A2/v2 - ReferentInnen,

3 AssistentInnen mit einem Beschäftigungsausmaß von 100 %,

1 AssistentIn mit einem Beschäftigungsausmaß von 75%,

1  AssistentIn mit einem Beschäftigungsausmaß von 50 %,

2  KraftwagenlenkerInnen,

3  AmtsgehilfInnen,

1 Reinigungskraft.

Im Jahr 2006 wurden nachstehende drei Funktionen im Büro des Staatssekretärs von
drei „sonstigen MitarbeiterInnen" ausgeübt:

2 A2/v2 - ReferentInnen,
1 Kraftwagenlenkerln.

Zu Frage 10:

Bei den „sonstigen MitarbeiterInnen" bestanden im Jahr 2006 keine Arbeitsleihverträge.