3429/AB XXIII. GP
Eingelangt am 28.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0831-III/4/2008
Wien, am26. März 2008
Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. Jänner 2008 unter der Nr. 3404/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Integrationsvereinbarung in Österreich 2007" gerichtet.
Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1, 2 und 4:
Hinsichtlich der Anzahl der Personen, die im Jahr 2007 die Integrationsvereinbarung (IV) eingegangen sind und seit dem Jahr 2003 schon erfüllt haben, sowie hinsichtlich der Anzahl der Ausnahmen, wird auf die beiliegenden Tabellen verwiesen. Eine Aufschlüsselung nach Nationalitäten wird nicht geführt.
Statistische Angaben darüber, wie viele Personen mit Konsequenzen wegen Nichterfüllung zu rechnen haben, liegen nicht vor.
Zu Frage 3:
Im Jahr 2007 sind keine Ausweisungen gemäß § 54 Abs. 3 oder 4 FPG erfolgt.
Zu Frage 5:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts.
Zu Frage 6:
Die Problemfelder, die sich bei der Umsetzung der Integrationsvereinbarung im Sinne des FrG ergeben haben, wurden durch die Bestimmungen des NAG hinreichend berücksichtigt. Ich sehe derzeit keine aktuellen Probleme bei der Umsetzung der geltenden Regelungen zur IV.
Zu Frage 7:
Darüber liegen keine Informationen vor.
Zu Frage 8:
Der Integrationsbericht wurde am 22. Jänner 2008 präsentiert. Dieser wird derzeit einer breiten Diskussion unterzogen. Gegenwärtig können daher noch keine abschließenden Aussagen darüber getroffen werden, welche Schlussfolgerungen sich für die gültigen Regelungen zur Integrationsvereinbarung (IV) ergeben werden.



|
|
|
|
|
|