3434/AB XXIII. GP
Eingelangt am 28.03.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mayerhofer und
weitere Abgeordnete haben am
30. Jänner 2008 unter der Nummer 3419/J-NR/2008 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Maßnahmen gemäß
§ 9 Versammlungsgesetz“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Festnahmen wegen Verstoßes gegen § 9 VersG:
2006: 3
2007: Keine
Zu Frage 2:
Anwendung des gelinderen Mittels gemäß § 9 Abs 2 VersG:
2006: Keine
2007: 1 Anwendung
Zu Frage 3:
Abstandnahme von der Durchsetzung der Verbote nach Abs 1 gemäß § 9 Abs 3 VersG:
2006: 1 Abstandnahme.
2007: Keine.
Zu den Fragen 4 bis 7:
Einleitend ist
festzuhalten, dass Versammlungen einer Genehmigung nicht zugänglich sind.
Die Behörde kann jedoch Versammlungen bei Vorliegen bestimmter
Voraussetzungen im Vorhinein untersagen oder während der Durchführung
untersagen oder auflösen.
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2006 |
2007 |
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Angezeigte Versammlungen |
6.390 |
27.120 |
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Untersagte und dennoch durchgeführte Versammlungen |
4 |
2 |
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Nicht untersagte und aufgelöste Versammlungen |
7 |
3 |
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Untersagte und aufgelöste Versammlungen |
4 |
2 |
Zu Frage 8:
Anzeigeerstattungen
im Zusammenhang mit ordnungsgemäß angezeigten
Demonstrationen:
2006: 50
2007: 48
Zu Frage 9:
Anzeigeerstattungen
im Zusammenhang mit nicht ordnungsgemäß angezeigten
Demonstrationen:
2006: 59
2007: 121
Zu den Fragen 10 und 11:
Über die Höhe von im Zuge von Demonstrationen entstandenen Sachschäden werden von den Versammlungsbehörden keine durchgängigen Aufzeichnungen geführt.