3434/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.03.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am
30. Jänner 2008 unter der Nummer 3419/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Maßnahmen gemäß § 9 Versammlungsgesetz“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Festnahmen wegen Verstoßes gegen § 9 VersG:

2006: 3

2007: Keine

 

Zu Frage 2:

Anwendung des gelinderen Mittels gemäß § 9 Abs 2 VersG:

2006: Keine

2007: 1 Anwendung


Zu Frage 3:

Abstandnahme von der Durchsetzung der Verbote nach Abs 1 gemäß § 9 Abs 3 VersG:

2006: 1 Abstandnahme.

2007: Keine.

 

Zu den Fragen 4 bis 7:

Einleitend ist festzuhalten, dass Versammlungen einer Genehmigung nicht zugänglich sind.
Die Behörde kann jedoch Versammlungen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen im Vorhinein untersagen oder während der Durchführung untersagen oder auflösen.

 

 

2006

2007

Angezeigte Versammlungen

6.390

27.120

Untersagte und dennoch durchgeführte Versammlungen

4

2

Nicht untersagte und aufgelöste Versammlungen

7

3

Untersagte und aufgelöste Versammlungen

4

2

 

 

Zu Frage 8:

Anzeigeerstattungen im Zusammenhang mit ordnungsgemäß angezeigten
Demonstrationen:

2006: 50

2007: 48

 

Zu Frage 9:

Anzeigeerstattungen im Zusammenhang mit nicht ordnungsgemäß angezeigten
Demonstrationen:

2006: 59

2007: 121

 

Zu den Fragen 10 und 11:

Über die Höhe von im Zuge von Demonstrationen entstandenen Sachschäden werden von den Versammlungsbehörden keine durchgängigen Aufzeichnungen geführt.