3437/AB XXIII. GP
Eingelangt am 28.03.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen, haben am 30.01.2008 unter der Nummer 3438/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ausstattung der Polizei während der EURO 2008 an den Austragungsorten“ gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Die folgenden Auskünfte beruhen auf der derzeitigen Lageeinschätzung. Diese ist naturbedingt einer ständigen Anpassung unterlegen, so dass es bis unmittelbar vor den einzelnen Spielbegegnungen zu anlassbezogenen Verschiebungen von Personal kommen kann.
Zu den Fragen 1 und 5:
Im Landespolizeikommando für Kärnten werden bis zu ca. 2.800 Exekutivbedienstete eingesetzt. Davon werden an zusätzlichen Kräften bis zu ca. 1.700 Exekutivbedienstete an den Spieltagen eingesetzt.
Die Anzahl des Einsatzes von Exekutivbediensteten richtet sich nach der jeweiligen Lagebeurteilung.
Zu den Fragen 2 und 6:
Im Landespolizeikommando für Salzburg werden bis zu ca. 1.300 Exekutivbedienstete eingesetzt. Davon werden an zusätzlichen Kräften bis zu ca. 730 Exekutivbedienstete an den Spieltagen eingesetzt.
Die Anzahl des Einsatzes von Exekutivbediensteten richtet sich nach der jeweiligen Lagebeurteilung.
Zu den Fragen 3 und 7:
Im Landespolizeikommando für Tirol werden bis zu ca. 1.600 Exekutivbedienstete eingesetzt. Davon werden an zusätzlichen Kräften bis zu ca. 690 Exekutivbedienstete an den Spieltagen eingesetzt.
Die Anzahl des Einsatzes von Exekutivbediensteten richtet sich nach der jeweiligen Lagebeurteilung.
Zu den Fragen 4 und 8:
Im Landespolizeikommando für Wien werden bis zu ca. 5.600 Exekutivbedienstete eingesetzt. Davon werden an zusätzlichen Kräften bis zu ca. 700 Exekutivbedienstete an den Spieltagen eingesetzt.
Die Anzahl des Einsatzes von Exekutivbediensteten richtet sich nach der jeweiligen Lagebeurteilung.
Zur Frage 9:
Nein.
Zur Frage 10:
Entfällt.
Zu den Fragen 11 bis 14:
Die Bereitstellung und Finanzierung der benötigten Ausrüstung und Ausstattung sowie der Personaleinsatz für die nachgeordneten Sicherheitsbehörden und Sicherheitsdienststellen erfolgt zentral vom BM.I.
Die budgetären Mittel für die Unterbringung und Verpflegung der Einsatzkräfte bzw. sonstiger notwendiger Aufwendungen werden den nachgeordneten Sicherheitsbehörden und Sicherheitsdienststellen bei Rechnungslegung in der tatsächlich entstandenen Höhe zur Verfügung gestellt werden.