3438/AB XXIII. GP
Eingelangt am 28.03.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten Mag. Darmann, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. Jänner 2008 unter der Zahl 3439/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Durchsetzung des Vermummungsverbotes bei Demonstrationen“ gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu Frage 2:
Gemäß § 9 Abs. 3 Versammlungsgesetz kann von der Durchsetzung des Vermummungsverbotes abgesehen werden, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit nicht zu besorgen ist. Bei der genannten Demonstration kam es zur Anwendung dieser Bestimmung.
Zu Frage 3:
Nein.
Zu den Fragen 4 und 5:
Im Zuständigkeitsbereich der BPD Wien gibt es eine Dienstanweisung, die die geltende Rechtslage wiedergibt und dabei auf die Bestimmungen des § 9 Abs. 3 Versammlungsgesetz verweist.
Zu Frage 6:
100 %.
Zu Frage 7:
Demonstrationen werden durch rechtskundige Behördenvertreter und durch Organe des Wachkörpers Bundespolizei überwacht und beobachtet.
Zu Frage 8:
Bei Bedarf und
Vorliegen der gesetzlichen Bestimmungen werden Bildaufzeichnungen
angefertigt.
Zu Frage 9:
Bis dato sind keine diesbezüglichen Festnahmen zu verzeichnen.
Zu den Fragen 10 und 11:
Sowohl 2006 als auch 2007 erfolgten keine derartigen Festnahmen.
Zu Frage 12:
Ja.
Zu Frage 13:
Ja.
Zu Frage 14:
Nein.
Zu Frage 15:
Auf die Beantwortung zur Frage 14 darf verwiesen werden.
Zu Frage 16:
Nein.
Zu Frage 17:
Auf die Beantwortung zur Frage 16 darf verwiesen werden.