344/AB XXIII. GP
Eingelangt am 18.04.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Weinzinger, Freundinnen und Freunde haben am 22.02.2007 unter der Nummer 365/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „illegaler Handel mit jungen Hunden und Katzen“ gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Da sowohl im § 34 TSchG als auch im § 15 Abs 3 TGSt eine Mitwirkungspflicht der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes vorgesehen ist, werden solche Ermittlungen, soweit der Verdacht einer Verwaltungsübertretung einer dieser Bestimmungen beim Import von Hunden und Katzen vorliegt, laufend durchgeführt.
Ich ersuche jedoch um Verständnis, dass keine genauen Zahlen angegeben werden können, da diese Anzeigen in der polizeilichen Kriminalstatistik nicht erfasst werden. Die anlassbezogene Erhebung der Daten würde einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten.
Im Bezug auf das strafrechtliche Delikt der Tierquälerei darf auf die Frage 3 verwiesen werden.
Zu Frage 2:
Der Anwendungsbereich des Tiertransportgesetz-Straße erstreckt sich nur auf den Transport von Heimtieren mit gewerblicher Absicht, diese gewerbliche Absicht ist jedoch in der Praxis nicht immer nachweisbar.
Da die Legistik der sich mit dieser Problematik befassenden Gesetze, insbesondere auch des Tierseuchen- und des Tierschutzgesetzes, nicht in die Zuständigkeit meines Ressorts fällt, fällt eine allenfalls notwendige Anpassung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zur besseren Verfolgung dieser, erst seit dem EU-Beitritt der östlichen Nachbarstaaten Österreichs bzw. des Inkrafttretens des Tierschutzgesetzes mit dem Verbot des Verkaufs dieser Tiere in Zoofachgeschäften auftretenden, in den Zuständigkeitsbereich anderer Ressorts .
Vorrangiges Ziel wäre jedoch mediale Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung über das dadurch entstehende Tierleid, um damit die Nachfrage zu senken.
Zu Frage 3:
Im Zusammenhang mit dem illegalen Import und Verkauf von jungen Hunden und Katzen wurden auch Anzeigen gemäß § 222 StGB erstattet, ich ersuche jedoch um Verständnis, dass keine genauen Zahlen angegeben werden können, da in der polizeilichen Kriminalstatistik zu § 222 StGB die Opfer nicht extra erfasst werden. Die anlassbezogene Erhebung der Daten würde einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten.