3440/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.03.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am
30. Jänner 2008 unter der Zl. 3450/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Konsequenzen aus der missglückten Koordination der Tsunami-
Hilfsgelder“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 6:

Die Fragestellungen implizieren, dass die Koordination der Tsunami-Hilfe missglückt und
zugesagte Hilfslieferungen nicht eingehalten wurden. Diese Behauptungen weise ich für die
vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten getroffenen
Maßnahmen entschieden zurück.

Obwohl nicht für die Gesamtkoordination der österreichischen Tsunami-Hilfe verantwortlich,
sind aus meiner Sicht auch die gegen andere Ressorts erhobenen Vorwürfe mit
Entschiedenheit zurückzuweisen.

Vielmehr wurde rasch und effizient reagiert: Am 9. Jänner 2005 fand eine
Koordinierungssitzung der befassten Bundesministerien, der Landeshauptleute, der
Sozialpartnerspitzen und der VertreterInnen des Städte- und Gemeindebundes statt. Am
11. Jänner 2005 beschloss die Bundesregierung eine Unterstützung für die von der
Flutkatastrophe in Südost-Asien betroffenen Regionen. Da zum Zeitpunkt der Ankündigung
der Hilfeleistung – etwa zwei Wochen nach der Katastrophe – weder das Ausmaß des


Gesamtschadens, noch der konkrete Unterstützungsbedarf durch Österreich oder andere
Länder abschätzbar waren, wurde seitens des Bundes eine Unterstützung für qualifizierte
Projekte der Soforthilfe und des Wiederaufbaus im Rahmen einer Höchstgrenze von bis zu 34
Millionen Euro in Aussicht gestellt.

Der Auslandskatastrophenfonds wurde ausschließlich mit Mitteln für konkrete und den
einschlägigen Qualitätsvorschriften entsprechende Projekte dotiert. Zugleich wurde zusätzlich
zu den üblichen Kontrollmechanismen ein eigener Beirat zur Überprüfung der Mittelvergabe
beim Bundesministerium für Finanzen eingerichtet.

In Ergänzung zu den über den Auslandskatastrophenfonds abgerechneten bzw. dem Beirat
gemeldeten Projekten haben einzelne Ressorts in eigener Verantwortung ebenfalls Tsunami-
Hilfsprojekte unterstützt. So leistete und leistet das BMeiA einen Gesamtbeitrag von rund
3,9 Millionen Euro zu den Hilfsanstrengungen nach der Tsunami-Katastrophe, von denen
1,454 Millionen Euro aus dem Auslandskatastrophenfonds refundiert wurden.

Katastrophenfälle vom Ausmaß der Tsunami-Flutkatastrophe vom Dezember 2004 sind eine
Herausforderung für die gesamte Bundesregierung. In derartigen Katastrophenfällen wird es
daher auch in Zukunft der Anstrengungen und Zusammenarbeit aller betroffenen Ressorts
bedürfen.

Sowohl ich als auch Staatssekretär Dr. Hans Winkler haben dem Parlament in Ausschüssen
und Plenum – wie zuletzt in der Fragestunde am 31. Jänner 2008 und im EZA-Unterausschuss
am 27. März 2007 – über die Tsunami-Hilfe meines Ressorts umfassend berichtet. Darüber
hinaus habe ich sieben parlamentarische Anfragen zu diesem Thema beantwortet. Auch im
Rat für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik am 28. Februar war die
Tsunami-Hilfe ein eigener Tagesordnungspunkt.

Drei Jahre nach der Flutkatastrophe besteht aus fachlicher Sicht in den betroffenen Regionen
– in denen sich unbestrittenerweise Gebiete mit Bedarf an Entwicklungshilfe befinden – kein
weiterer Bedarf an unmittelbarer Katastrophen-Hilfe. Ich sehe daher im Sinne der
wirtschaftlichen Verwendung von Steuergeldern auch keine Notwendigkeit, weitere Mittel für
Tsunami-Hilfe zur Verfügung zu stellen.


Darüber hinaus verweise ich auf meine Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage
Zl. 3104/J-NR/2008.