3440/AB XXIII. GP
Eingelangt am 28.03.2008
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am
30. Jänner 2008 unter der Zl.
3450/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend
„Konsequenzen aus der missglückten Koordination der Tsunami-
Hilfsgelder“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Die Fragestellungen implizieren,
dass die Koordination der Tsunami-Hilfe missglückt und
zugesagte Hilfslieferungen nicht
eingehalten wurden. Diese Behauptungen weise ich für die
vom Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten getroffenen
Maßnahmen entschieden zurück.
Obwohl
nicht für die Gesamtkoordination der österreichischen Tsunami-Hilfe
verantwortlich,
sind
aus meiner Sicht auch die gegen andere Ressorts erhobenen Vorwürfe mit
Entschiedenheit
zurückzuweisen.
Vielmehr
wurde rasch und effizient reagiert: Am 9. Jänner 2005 fand eine
Koordinierungssitzung
der befassten Bundesministerien, der Landeshauptleute, der
Sozialpartnerspitzen und der VertreterInnen des Städte- und Gemeindebundes
statt. Am
11. Jänner 2005 beschloss die Bundesregierung eine Unterstützung
für die von der
Flutkatastrophe in Südost-Asien
betroffenen Regionen. Da zum Zeitpunkt der Ankündigung
der Hilfeleistung – etwa zwei Wochen nach der Katastrophe –
weder das Ausmaß des
Gesamtschadens, noch der konkrete
Unterstützungsbedarf durch Österreich oder andere
Länder abschätzbar waren, wurde seitens des Bundes eine
Unterstützung für qualifizierte
Projekte der Soforthilfe und des
Wiederaufbaus im Rahmen einer Höchstgrenze von bis zu 34
Millionen Euro in Aussicht gestellt.
Der Auslandskatastrophenfonds
wurde ausschließlich mit Mitteln für konkrete und den
einschlägigen Qualitätsvorschriften
entsprechende Projekte dotiert. Zugleich wurde zusätzlich
zu den üblichen Kontrollmechanismen ein eigener Beirat zur
Überprüfung der Mittelvergabe
beim Bundesministerium für Finanzen eingerichtet.
In Ergänzung zu den über
den Auslandskatastrophenfonds abgerechneten bzw. dem Beirat
gemeldeten Projekten haben einzelne
Ressorts in eigener Verantwortung ebenfalls Tsunami-
Hilfsprojekte unterstützt. So leistete und leistet das BMeiA einen
Gesamtbeitrag von rund
3,9 Millionen Euro zu den Hilfsanstrengungen nach der Tsunami-Katastrophe, von
denen
1,454 Millionen Euro aus dem Auslandskatastrophenfonds refundiert wurden.
Katastrophenfälle
vom Ausmaß der Tsunami-Flutkatastrophe vom Dezember 2004 sind eine
Herausforderung für die gesamte Bundesregierung. In derartigen
Katastrophenfällen wird es
daher auch in Zukunft
der Anstrengungen und Zusammenarbeit aller betroffenen Ressorts
bedürfen.
Sowohl
ich als auch Staatssekretär Dr. Hans Winkler haben dem Parlament in
Ausschüssen
und Plenum – wie zuletzt in der
Fragestunde am 31. Jänner 2008 und im EZA-Unterausschuss
am 27. März 2007 – über die Tsunami-Hilfe meines
Ressorts umfassend berichtet. Darüber
hinaus habe ich sieben parlamentarische Anfragen zu diesem Thema beantwortet.
Auch im
Rat für Fragen der österreichischen Integrations- und
Außenpolitik am 28. Februar war die
Tsunami-Hilfe ein eigener
Tagesordnungspunkt.
Drei Jahre nach der
Flutkatastrophe besteht aus fachlicher Sicht in den betroffenen Regionen
– in denen sich unbestrittenerweise
Gebiete mit Bedarf an Entwicklungshilfe befinden – kein
weiterer Bedarf an unmittelbarer Katastrophen-Hilfe. Ich sehe daher im
Sinne der
wirtschaftlichen Verwendung von
Steuergeldern auch keine Notwendigkeit, weitere Mittel für
Tsunami-Hilfe zur Verfügung zu stellen.
Darüber
hinaus verweise ich auf meine Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage
Zl. 3104/J-NR/2008.