3443/AB XXIII. GP
Eingelangt am 28.03.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0018-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3457/J vom 30. Jänner 2008 der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen, betreffend "Fehlende Geschäftseinteilung auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at)", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Den Ressorts obliegt gemäß § 7 Abs. 8 Bundesministeriengesetz die Entscheidung, in welcher Form die Geschäfts- und Personaleinteilung zur öffentlichen Einsicht vorliegt. Selbstverständlich geben die Kolleginnen des Bürgerservice gerne telefonisch Auskunft über die Geschäftseinteilung und verbinden bei Bedarf auch entsprechend weiter. Diese Praxis hat sich bewährt, da es aufgrund der umfassenden Kompetenzen des Bundesministeriums für Finanzen für die Bürgerinnen und Bürger auf den ersten Blick nicht immer verständlich ist, welche die zuständige Fachabteilung für ihre Anliegen ist. Um ihnen endloses Weiterverbinden zu ersparen, wird von den Kolleginnen im Bürgerservice die tatsächlich gewünschte Auskunftsstelle festgestellt und weitergegeben. Diese „Kanalisierung“ der Anrufe hat sich in den vergangenen Jahren als sehr bürgerfreundlich erwiesen, da sie den Bürgerinnen und Bürgern Zeit und Kosten spart (die Bürgerservicehotline ist zum Ortstarif aus ganz Österreich erreichbar).
Zu 3.:
Das Bundesministerium für Finanzen legt großen Wert auf Kundenfreundlichkeit und Bürgerservice. Aufgrund der positiven Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger sehe ich derzeit keine Notwendigkeit an der Vorgangsweise Veränderungen vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen