3443/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.03.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                       Wien, am       März 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0018-I/4/2008

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3457/J vom 30. Jänner 2008 der Abgeord­neten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen, betreffend "Fehlende Ge­schäftseinteilung auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at)", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Den Ressorts obliegt gemäß § 7 Abs. 8 Bundesministeriengesetz die Entscheidung, in welcher Form die Geschäfts- und Personaleinteilung zur öffentlichen Einsicht vorliegt. Selbst­verständlich geben die Kolleginnen des Bürgerservice gerne telefonisch Auskunft über die Geschäftseinteilung und verbinden bei Bedarf auch entsprechend weiter. Diese Praxis hat sich bewährt, da es aufgrund der umfassenden Kompetenzen des Bundesministeriums für Finanzen für die Bürgerinnen und Bürger auf den ersten Blick nicht immer verständlich ist, welche die zuständige Fachabteilung für ihre Anliegen ist. Um ihnen endloses Weiterver­binden zu ersparen, wird von den Kolleginnen im Bürgerservice die tatsächlich gewünschte Auskunftsstelle festgestellt und weitergegeben. Diese „Kanalisierung“ der Anrufe hat sich in den vergangenen Jahren als sehr bürgerfreundlich erwiesen, da sie den Bürgerinnen und Bürgern Zeit und Kosten spart (die Bürgerservicehotline ist zum Ortstarif aus ganz Österreich erreichbar).

 

Zu 3.:

Das Bundesministerium für Finanzen legt großen Wert auf Kundenfreundlichkeit und Bürger­service. Aufgrund der positiven Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger sehe ich derzeit keine Notwendigkeit an der Vorgangsweise Veränderungen vorzunehmen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mag. Wilhelm Molterer eh.