3445/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.03.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 31. Jänner 2008 unter der Zahl 3502/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Meldestelle für NS-Wiederbetätigung“ gerichtet.

                                         

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 - 5:

Die Meldestelle für NS-Wiederbetätigung wurde auf aufgrund einer Entschließung des Nationalrates vom 19.09.1996 eingerichtet (Entschließung E-21-NR/XX.GP).

Für die Errichtung einer Meldestelle für rechtswidrige linksextremistische Aktivitäten besteht eine solche Entschließung des Nationalrates nicht.

 

Zu den Fragen 6 - 8:

Im Jahr 2007 wurden dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung von den Sicherheitsbehörden insgesamt 72 linksextremistisch motivierte gerichtlich strafbare Handlungen und sieben Fälle mit linksextremistisch motivierten Verstößen gegen verwaltungsrechtliche Bestimmungen berichtet.


Rund zwei Drittel der Anzeigen betreffend linksextremistisch motivierter Delikte im Rahmen von Demonstrationen im Jahr 2007 erfolgten gegen namentlich bekannte TäterInnen. Auch Anzeigen gegen unbekannte TäterInnen scheinen in der Statistik auf.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Die Wahrnehmung und Bekämpfung linksextremistischer Phänomenentwicklungen wurde und wird im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse wahrgenommen. Die notwendigen Maßnahmen werden von den Sicherheitsbehörden der jeweils aktuellen Situation entsprechend angepasst.