3450/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Februar 2008 unter der Nr. 3531/J an mich eine schriftliche parlamentarische An- frage betreffend Datenspeicherung im Bundesministerium und nachgeordneten Dienst- stellen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 17:

Ø    Dürfen in Österreich Bundesministerien, Länder, Städte, Gemeinden oder deren nachgeordnete Dienststellen sowie andere öffentliche Einrichtungen über ihre Websites personenbezogene Daten (IP-Adressen oder andere personenbezo- gene Daten) dokumentieren und über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgan- ges hinaus speichern?

Ø    Wenn ja, welche Daten? Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen? Wie lange werden diese Daten gespeichert?

Ø    Was sind die konkreten Gründe für die Speicherung dieser Daten?

Ø    Wie werden diese gesetzlichen Daten verwendet und verwertet? Welche Perso- nen haben darauf einen Zugriff?

Ø    Wann bzw. unter welchen Voraussetzungen werden diese Daten gelöscht?

Ø    Wer kontrolliert dabei die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen ?

Ø    Wie viele Zugriffe gab es 2006 und 2007 auf die Website Ihres Ministeriums (Auf- schlüsselung auf Jahre)? Welche Themen wurden am häufigsten abgerufen?


Ø    Wer betreut diese Website? Welche Kosten sind dafür im Jahr 2007 angefallen?

Ø    Welche der nachgeordneten Dienststellen Ihres Bundesministeriums, die über eine eigene Website verfügen, dokumentieren und speichern Daten (IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten) der Besucher über das Ende des jewei- ligen Nutzungsvorganges?

Ø    Wenn ja, welche Daten? Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen? Wie lange werden diese Daten gespeichert?

Ø    Was sind jeweils die konkreten Gründe für die Speicherung dieser Daten?

Ø    Wie werden diese gesetzlichen Daten verwendet und verwertet? Welche Perso- nen haben darauf einen Zugriff?

Ø    Wann bzw. unter welchen Voraussetzungen werden diese Daten gelöscht?

Ø    Wer kontrolliert dabei jeweils die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmun- gen?

Ø    Wie viele Zugriffe gab es 2006 und 2007 auf die Websites der nachgeordneten Dienststellen Ihres Ministeriums (Aufschlüsselung auf Jahre und Dienststellen)? Welche Themen wurden dabei am häufigsten abgerufen?

Ø    Wer betreut jeweils diese Websites? Welche Kosten sind in den nachgeordneten Dienststellen dafür im Jahr 2007 angefallen?

Ø    Wie sieht in Österreich die diesbezügliche Rechtssprechung zur Dokumentation und Speicherung von IP-Adressen oder anderen personenbezogenen Daten in Österreich aus?

Ich verweise auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage Nr. 3530/J durch den Herrn Bundeskanzler.