3454/AB XXIII. GP
Eingelangt am 28.03.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-12.000/0002-I/PR3/2008 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3409/J-NR/2008 betreffend Überfälle auf BriefträgerInnen, die die Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen am 29. Jänner 2008 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Seit 1. Mai 1996 ist die Österreichische Post AG (ÖPAG) kein Bestandteil der Hoheitsverwaltung mehr. Ungeachtet dessen habe ich bei der ÖPAG Erkundigungen eingeholt, um diese Anfrage ausführlich beantworten zu können. Alle Antworten entsprechen den Auskünften der Österreichischen Post AG.
Fragen 1 und 2:
Hat sich das 2005 erarbeitete mit dem BMI Sicherheitskonzept zum Schutz von BriefträgerInnen (insb. Geldzusteller) bewährt?
Wenn nein, warum nicht?
Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?
Wie viele BriefträgerInnen sind zu ihrem Schutz in Österreich mit einem entsprechenden Überwachungsgerät (bzw. Piepserl) ausgestattet (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
Antwort:
Das von der ÖPAG mit dem BMI erarbeitete Sicherheitskonzept zum Schutz von BriefträgerInnen – derzeit gibt es keine „reinen“ Geldzusteller – hat sich laut Auskunft der ÖPAG grundsätzlich bewährt. Die Anzahl der Überfälle hat sich zwar nicht verringert, jedoch gab es keine derart schweren Verletzungen wie im Jahr 2005. Aus sicherheitstechnischen Gründen und zum Schutz der MitarbeiterInnen der ÖPAG können nach Auskunft der ÖPAG konkrete Details der Schutzmaßnahmen jedoch nicht mitgeteilt werden.
Frage 3:
Unter welchen Voraussetzungen wurden bzw. werden zum Schutz der BriefträgerInnen Begleitpersonen eingesetzt?
Wo wurden diese bereits eingesetzt?
Antwort:
Nach Auskunft der ÖPAG zeigt die Überfallstatistik, dass das überwiegende Gefährdungspotenzial in Wien liegt, einzelne Bezirke zeichnen sich dabei als für Überfälle extrem gefährdet ab. Begleitpersonal war daher laut ÖPAG bis dato nur in Wien eingesetzt.
Frage 4:
Welches Ergebnis erbrachte der Testeinsatz von GPS bei BriefträgerInnen (Uhr, Zustellwagen, Zustelltasche)?
Antwort:
Die Testeinsätze im Jahr 2006 waren laut Auskunft der ÖPAG aufgrund sehr ungenauer Ortungsergebnisse nicht zufrieden stellend und wurden daher nicht weitergeführt.
Ein neuerlicher Testeinsatz von GPS bei BriefträgerInnen im Jahr 2007 erbrachte eine deutliche Verbesserung des Ergebnisses.
Frage 5:
Welche Erfahrungen liegen aus Ressortsicht hinsichtlich des Einsatzes von Begleitpersonen (z.B. Securitas-MitarbeiterInnen) vor?
Antwort:
Der Einsatz von Begleitpersonal wird laut ÖPAG von den MitarbeiterInnen sehr positiv aufgenommen und erhöht den Sicherheitsstandard; Überfälle gänzlich verhindern kann jedoch auch diese Maßnahme nicht.
Frage 6:
Wie lauten die Richtlinien der Post AG für BriefträgerInnen (insb. Geldzusteller), wie sie sich im Fall eines Überfalls zu verhalten haben?
Welche innerbetrieblichen Schutzmaßnahmen wurden seitens der Post AG zum Schutz der BriefträgerInnen eingeführt?
Antwort:
Nach Auskunft der ÖPAG wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ÖPAG geschult, sich bei einem Überfall richtig zu verhalten (Sicherheitsvideo und Merkblatt):
„Gefahren richtig erkennen“
„Gefahren vermeiden“
„Bei Gefahren richtig reagieren – nicht den Helden spielen“
„Sicherheit ist kein Zustand, sondern ein Verhalten!“
Um diese Grundsätze in Erinnerung zu halten und das Gefahrenbewusstsein zu wecken, werden diese Sicherheitsschulungen regelmäßig wiederholt.
Aus sicherheitstechnischen Gründen und zum Schutz der MitarbeiterInnen der ÖPAG können
weitere konkrete Details der innerbetrieblichen Schutzmaßnahmen nicht mitgeteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Faymann