3456/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.03.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-10.000/0007-I/PR3/2008     DVR:0000175

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien

Wien,  am     .  März 2008

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3442/J-NR/2008 betreffend den zweigleisigen Bahnausbau der Strecke Ötztal - Landeck, die die Abgeordneten Astrid Stadler und KollegInnen  am 30. Jänner 2008 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 5:

Bedeutet die Rückforderung der Anzahlungen, dass der Plan eines zweigleisigen Ausbaus in diesem Bereich nicht mehr zur Umsetzung gelangen wird?

 

An welche Nahverkehrsmaßnahme für das Tiroler Oberland ist gedacht, falls der bahnrelevante Nahverkehr nicht verbessert wird?

 

Ist der Ausbau dieser Bahnstrecke im ÖBB-Rahmenplan enthalten?

 

Falls an einen Ausbau gedacht ist, wann kann mit dem Baubeginn gerechnet werden?

 

Wie stehen Sie dazu, dass oben genannte – von den ehemaligen Eigentümern nicht mehr eingeplante – Rückzahlungsforderungen zu finanziellen Engpässen führen könnten?

Antwort:

Dem Nahverkehrsvertrag 1988 wurde eine wesentliche Verdichtung des Nahverkehrsangebotes zwischen Ötztal und Landeck zugrunde gelegt. Dies hätte aus kapazitiven Gründen einen durchgehenden zweigleisigen Ausbau in diesem Streckenabschnitt erfordert. Durch den schwierigen und langwierigen Entscheidungsprozess für eine einvernehmliche Trassenfindung zwischen Ötztal und Landeck konnte der im Nahverkehrsvertrag 1988 vorgesehenen Bauzeit- und Finanzierungsplan nicht eingehalten werden.

 

Die Annahmen über das Verkehrsaufkommen haben sich jedoch in weiterer Folge als überhöht herausgestellt, weshalb das seinerzeit zugrunde gelegte Verkehrsangebot nicht mehr als Planungsgrundlage herangezogen werden konnte. Mitte der 1990er Jahre wurde daraufhin einvernehmlich zwischen Land und Bund festgelegt, einen Ausbau der Außerfernbahn und weiterer Maßnahmen in Tirol („Tiroler Vertrag“) statt dem durchgehend zweigleisigen Ausbau Ötztal-Landeck vorzusehen, was auch so wie vereinbart im ÖBB-Rahmenplan enthalten ist. Zwischen Ötztal und Landeck wurde vorerst vereinbarungsgemäß nur der Abschnitt Kronburg – Landeck zweigleisig ausgebaut. Der weitere zweigleisige Ausbau zwischen Ötztal und Kronburg soll nach Maßgabe der kapazitativen Erfordernisse erfolgen und ist daher derzeit zeitlich noch nicht vorhersehbar.

 

Die Rückforderung der ehemals geleisteten Anzahlungen erfolgt daher im Sinne der oben angeführten Vereinbarung; ein Verzicht auf diese vertraglich vorgesehen Rückzahlungen, welche daher auch von den betroffenen Grundeigentümern anerkannt wurden und somit als bekannt vorauszusetzen waren, stünde im Widerspruch zur aktienrechtlichen Verantwortung der Organe der ÖBB-Infrastruktur Bau AG.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann