3468/AB XXIII. GP

Eingelangt am 31.03.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Dr. Aspöck und Kollegen haben am             31. Jänner 2008 unter der Nr. 3469/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „1479/AB Personalagentur“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Das Bundesministerium für Inneres wurde nicht zur Übermittlung, der für die Errichtung einer Personalagentur notwendigen Daten, aufgefordert.

 

Zu Frage 3:

Im Bereich der Zentralleitung des Bundesministeriums für Inneres, gab es seit                     11. Jänner 2007 keine Übernahmen in den Beamtenstand und/oder Pragmatisierungen.


Zu den Fragen 4 und 10:

Derzeit ist - vorbehaltlich nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Arbeitsanfälle - grundsätzlich nicht beabsichtigt, zusätzliche Bedienstete aufzunehmen oder in den Beamtenstand zu übernehmen bzw. wird davon ausgegangen, dass keine signifikante Erhöhung des Personalaufwandes notwendig wird.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Da der Beginn der Errichtung der Personalagentur derzeit noch nicht vorhersehbar ist, ist eine Beantwortung der gegenständlichen Fragen nicht möglich.

 

Zu Frage 7:

Es gab keine Empfehlungen betreffend Auslaufen befristeter Verträge von Vertragsbediensteten.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

In der letzten (XXII.) Legislaturperiode wurden ressortweit insgesamt 26 Vertragsbedienstete nicht verlängert. Bis zum 31. Dezember 2007 wurden in dieser Legislaturperiode 13 Vertragsbedienstete nicht verlängert.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Mit der Personalagentur des Bundes, soll ein internes „Arbeitsmarktservice“ im Bund aufgebaut werden. Derzeit ist mit dieser Aufgabenstellung ein Projektteam betraut. Abschließende Verhandlungsergebnisse liegen noch nicht vor, aber es wird selbstverständlich eine verfassungskonforme Regelung geben.