3470/AB XXIII. GP

Eingelangt am 31.03.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

 

 

Die Abgeordneten Anita Fleckl und GenossInnen haben am 31. Jänner 2008 gemäß § 91 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 unter der Nr. 3480/J-NR/2008 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Übertragung der Flugrettung im Ennstal an den ÖAMTC und retour“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 5:

Grundsätzlich ergibt sich die Verpflichtung des Bundes zur Erfüllung der nach Art. 15a B-VG abgeschlossenen Gliedstaatsverträge mit den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Wien, Steiermark und Kärnten über die Ausübung eines gemeinsamen Hubschrauberrettungsdienstes. Neben der Erfüllung der Gliedstaatsverträge durch das BM.I stünde als  Alternative  die Kündigung dieser Verträge im Raum. In einem solchen Falle müsste die Flugrettung durch die betroffenen Bundesländer sichergestellt werden, denn die Angelegenheiten des Hilfs- und Rettungsdienstes sind in Gesetzgebung und Vollziehung gemäß Art. 15 Abs. 1 B-VG Landessache.

 

Eine weitere Alternative bestünde darin, dass auf Grundlage der Vereinbarung mit dem ÖAMTC ein anderer Flugrettungsbetreiber diese Aufgaben für das BM.I wahrnimmt.

 

Letztlich wäre auch vorstellbar, die Flugrettung durch das BM.I wieder selbst durchzuführen.

 

Zu Frage 2:

Die künftige Entwicklung ist gegenwärtig noch nicht absehbar. Derzeit finden Gespräche zur Optimierung der Zusammenarbeit mit dem ÖAMTC statt, um die bestehende Vereinbarung auch über den 31.12.2010 fortzuführen.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Siehe Frage 2.

 

Zu Frage 6:

Das Bundesministerium für Inneres sieht gegenwärtig den Schwerpunkt seiner Bemühungen darin, den Bestand der Flugrettung in der gegenwärtigen Art und Weise auch für die nächsten Jahre sicherzustellen. Alternativen iSd Antwort zu Fragen 1 und 5 werden fristgerecht ins Auge gefasst werden.

 

Zu Frage 7:

Es wird auf die Beantwortung zu Frage 6 verwiesen.

 

Zu Frage 8:

Im Lichte der zu Frage 1 und 5 aufgezeigten Möglichkeiten würden die jeweils erforderlichen Maßnahmen zeitgerecht getroffen werden.

 

Zu Frage 9:

Es wird auf die Beantwortung zu Frage 1 und 5 verwiesen.

 

Zu Frage 10:

Nein.

 

Zu Frage 11:

Siehe Frage 10.

 

Zu Frage 12:

Die Flugrettung in Aigen / Ennstal wurde vom Bundesministerium für Landesverteidigung auf Grund eines abgeschlossenen Verwaltungsübereinkommens mit dem BM.I durchgeführt. Laut Rechnungshofbericht Zl. 860.010/002-Pr/8/01 fielen für Flugstunden und Mehrdienstleistungen von 1997 bis 1999 rund öS 14 Mio. an. Darüber hinaus gehende Kostenberechnungen für diesen Stützpunkt liegen dem BM.I nicht vor.

 

Zu Frage 13:

Auf Grund der betriebsbedingten starken Verflechtung zweier Aufgabengebiete (Exekutive und Flugrettung) war es nicht möglich, eine klare Kostentrennung in den Jahren 1986 bis 2001 durchzuführen.

Eine wirklichkeitsnahe Kostenermittlung für reine Flugrettungskosten aus dieser Zeit liegt daher nicht vor.

 

Zu Frage 14:

Es wird einerseits auf die Beantwortung zu Frage 12 verwiesen, andererseits hängen die Kosten von vielen variablen Faktoren ab. Ein derzeit gängiges Rechnungsmodell der Sozialversicherungsträger geht von € 1,7 Mio. pro Standort und Jahr aus.

 

Zu Frage 15:

Laut Vereinbarung mit dem ÖAMTC werden die für den Bund wahrzunehmenden Aufgaben durch die ÖAMTC – Flugrettung unentgeltlich durchgeführt. Eine finanzielle Beteiligung durch den Bund ist nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 16:

Bezogen auf die Standorte Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck,  Hohenems,  Lienz / Osttirol,  Klagenfurt, Graz und Aigen / Ennstal würden sich die Kosten nach dem angeführten Berechnungsmodell auf rund € 15 Mio. belaufen. Die Ersatzleistungen der Sozialversicherungsträger wären dem gegenüberzustellen.