3479/AB XXIII. GP
Eingelangt am 31.03.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0020-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3484/J vom 31. Jänner 2008 der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Umsetzung der Forderungen aus dem Entschließungsantrag zum Ausfuhrförderungsgesetz vom Juli 2007, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 10.:
Die Umsetzung der genannten
Forderungen erfolgte im ersten Schritt in einer Konzentration der Ressourcen
auf den Punkt „Sicherstellung der Einhaltung der OECD-Leitsätze
für multinationale Unternehmen bei der Übernahme von
Beteiligungsgarantien
und –finanzierungen“. Zunächst fand zusammen mit dem
österreichischen National
Contact Point im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, der für
Fragen betreffend die OECD-Leitsätze zuständig ist, eine erste
Stakeholder-Diskussion im Beirat statt. Zur verbesserten Einschätzung und
Beurteilung der Rahmenbedingungen wurde vom Bundesministerium für Finanzen
ein international renommierter Konsulent mit der Aufgabe betraut zu evaluieren,
wie dieses Ziel unter Berücksichtigung sowohl des internationalen Umfeldes
als auch der bereits in Österreich gesetzten Maßnahmen - vor allem
im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit durch Einrichtung des
National Contact Point – bestmöglich erfüllt werden kann. Im
Mittelpunkt des Interesses steht die Frage, wie Investitionsversicherer anderer
Länder mit diesen Richtlinien, deren Kommunikation sowie Bekanntmachung
nach außen und schlussendlich mit deren freiwilligen Befolgung umgehen.
In Österreich wurde mit dem National Contact Point Kontakt aufgenommen, um
diesen unter anderem auch in die Erstellung dieser Studie einzubinden. Als
Übergangslösung bis zum Vorliegen der Studie und einer entsprechend
abgestimmten Vorgehensweise wird derzeit durch informelle Nachfrage
entsprechender Informationen im Rahmen der Beantragung von Beteiligungsgarantien
und -finanzierungen bei den einreichenden börsenotierten Unternehmen das
Bewusstsein des Vorhandenseins der OECD-Leitsätze für multinationale
Unternehmen geweckt. Dieses Bewusstsein ist aufgrund diverser
internationaler Guidelines und differenzierter CSR-Maßnahmen bei den
Unternehmen - trotz deren Bestehen seit dem Jahr 2000 - in der Praxis nicht
immer gegeben. Weiters wird von den beantragenden Firmen eine Stellungnahme zu
deren Anwendung und Einhaltung eingefordert. Selbstverständlich werden auch
nicht börsenotierte Unternehmen über die OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus
befinden sich entsprechende Informationen auf der OeKB-Homepage (www.oekb.at). Sobald
die Ergebnisse der Studie und entsprechende Vorgehensoptionen vorliegen, ist
eine öffentlich zugängliche Präsentation geplant.
Anschließend wird über die weitere Umsetzung berichtet werden.
Zu dem Punkt „verstärkt die Pluralität der gutachterlichen Bewertung der Umwelt-, Menschenrechts-, entwicklungspolitischen, kulturellen und sozialen Auswirkungen der in Deckung genommenen Geschäftsfälle einfließen“ verweise ich auf das in der OeKB implementierte und auf Basis der „Revised Council Recommendation on Common Approaches on the Environment and Officially Supported Export Credits“ adaptierte Umweltprüfverfahren. Außerdem wird dem Parlament vierteljährlich über die Geschäftsfälle, für die Deckungen im Rahmen des AusfFG übernommen wurden, berichtet. Jene Deckungen über 7 Mio. EUR werden im Bericht getrennt ausgewiesen. Weiters ist vorgesehen, in regelmäßigen Abständen im Rahmen des jährlichen Tätigkeitsberichtes auch Evaluierungen der Auswirkungen der Exportförderung hinsichtlich ihrer volkswirtschaftlichen und insbesondere der Beschäftigungswirkung auf Österreich durchzuführen.
Zu 2., 3., 4., 6., 7., 8., und 9.:
Zu diesen Fragen verweise ich auf
die Beurteilungen im Rahmen des Umweltprüfverfahrens
der OeKB inklusive der darin vorgesehenen internationalen Standards (www.oekb.at)
und auf die zukünftigen jährlichen Tätigkeitsberichte des
Beirats.
Zu 5.:
Bei verschiedenen Projekten ist eine unabhängige externe Expertise sogar Voraussetzung im Rahmen des Umweltprüfverfahrens der OeKB - beispielsweise bei der Erstellung von Environmental Impact Assessment Reports für große und potentiell umweltgefährdende Projekte. Üblicherweise erfolgt die Erstellung solcher Studien durch externe Expertise nach internationalen Standards. Bei einzelnen Projekten, unter anderem beim Projekt Ilisu, wurde von der OeKB internationale Expertise von externen Konsulenten eingeholt (z.B. in der Frage der Umsiedelung und des Schutzes von Kulturgütern).
Zu 11.:
Diesbezügliche proaktive Maßnahmen sind aus heutiger Sicht vorstellbar und anzustreben. Je nach Ergebnis der Studie können diese dann gesetzt werden. Über das übliche Ausmaß hinaus gehende CSR-Maßnahmen werden als besonders förderungswürdige Umstände in die Projektbeurteilung miteinfließen.
Zu 12.:
Wie schon erwähnt, wurden Gespräche mit dem österreichischen Nationalen Kontaktpunkt geführt und dieser auch in die Vorbereitung und Ausgestaltung der Studie eingebunden.
Zu 13.:
Ich erhoffe mir aus der Studie die Aufzeigung entsprechender Handlungsoptionen, wobei ich darauf hinweise, dass es sich bei den OECD-Leitsätzen um freiwillige und nicht um verpflichtende Maßnahmen für Unternehmen handelt.
Zu 14.:
Aus der Fragestellung geht nicht hervor, im Hinblick auf welchen Umstand ein Zeitplan für Evaluierungen des Ausfuhrförderungssystems vorgesehen sein soll.
Zu 15.:
Nach Vorliegen der Ergebnisse der Studie zu den OECD –Guidelines und deren Präsentation werden entsprechende Umsetzungsmaßnahmen im Antragsverfahren festgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen