3481/AB XXIII. GP

Eingelangt am 31.03.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

                                                                       

 

                                                                                                                                                 BMWF-10.000/33-Pers./Org.e/2008

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 27 . März 2008

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3473/J-NR/2008 betreffend 1479/AB Personalagentur, die die Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen am 31. Jänner 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 2:

Eine diesbezügliche Anforderung ist nicht erfolgt und daher wurden auch keine Daten über-mittelt.

 

Zu Frage 3:

In der Zentralleitung des Ressorts wurden seit Schaffung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung mit 1. März 2007 keine Bediensteten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ernannt.

 

Zu Frage 4:

Bis Ende 2008 wird in der Zentralleitung kein zusätzliches Personal für Personalangelegen-heiten aufgenommen bzw. in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis ernannt werden.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Der Zeitpunkt der Errichtung der Personalagentur ist noch nicht absehbar; daher sind hierzu
keine Angaben möglich.

 

Zu Frage 7:

Eine diesbezügliche Empfehlung ist nicht ergangen.

 

Zu Frage 8:

Da das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung erst durch die Novelle zum
Bundesministeriengesetz, BGBl. I Nr. 6/2007, mit Wirkung vom 1. März 2007 wieder neu
geschaffen wurde, wird hinsichtlich der letzten Legislaturperiode für die Zentralleitung auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 3475/J-NR/2008 durch die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur verwiesen. Für die nachgeordneten Dienststellen ist eine Beantwortung im Hinblick auf das

 

Fehlen von diesbezüglichen Aufzeichnungen sowie auf Grund des unverhältnismäßigen Ver-waltungsaufwandes nicht möglich.

 

Zu Frage 9:

In der Zentralleitung ist es seit Schaffung des Bundesministeriums für Wissenschaft und
Forschung mit 1. März 2007 zu keinen Nichtweiterverlängerungen befristeter Dienstverträge
gekommen. Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen wurden seit Beginn dieser Legislaturperiode bis zum 31. Dezember 2007 fünf befristete Vertragsbedienstete nicht mehr ver-längert, davon waren vier Ersatzkräfte. Diese auslaufenden Dienstverträge von Ersatzkräften wurden nicht verlängert, weil die Planstellen bzw. die Planstellenanteile von den ursprünglichen Inhaber/innen wieder beansprucht wurden.

 

Zu Frage 10:

Da die Einrichtung der Personalagentur derzeit noch Gegenstand von Verhandlungen ist, ist ein konkretes Ergebnis noch nicht absehbar.

 

Zu Fragen 11 und 12:

Mit der Personalagentur des Bundes soll ein internes Arbeitsmarktservice im Bund aufgebaut werden. Derzeit ist mit dieser Aufgabenstellung ein Projektteam betraut. Abschließende Verhandlungsergebnisse liegen noch nicht vor. Dem Wesen eines „Arbeitsmarktservices“ entspricht es, dass es sich hierbei nur um eine verwaltungsinterne Dienstleistung handeln kann, sodass die souveräne Führung des Ministeriums durch den Minister per definitionem nicht betroffen sein kann.

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.