3484/AB XXIII. GP
Eingelangt am 02.04.2008
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Mag. Norbert DARABOS 1090 WIEN BUNDESMINISTER FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG Roßauer Lände 1 norbert.darabos@bmlv.gv.at
S91143/24-PMVD/2008 2. April 2008
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Genossinnen und Genossen haben am 5. Februar 2008 unter der Nr. 3537/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Datenspeicherung im Bundesministerium und nachgeordneten Dienststellen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 6 und 9 bis 16:
Bei der Speicherung und Dokumentation von IP-Adressen durch Bundesministerien, Länder, Städte, Gemeinden oder deren nachgeordnete Dienststellen sowie andere öffentliche Einrichtungen über ihre Websites handelt es sich entsprechend § 4 Z 1 Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) um keine direkt personenbezogenen Daten. Diese Daten dürfen für Zwecke wissenschaftlicher oder statistischer Untersuchungen gemäß § 46 Abs.1 Z 3 DSG 2000 verwendet werden. Der Internetauftritt meines Ressorts erfolgt unter „www.bmlv.gv.at“ bzw. „www.bundesheer.at“, wobei bei Aufruf die Logfiles des Webservers abgespeichert werden. Die Speicherung erfolgt aus statistischen Gründen, um das Benutzerverhalten und die Frequentation der angebotenen Inhalte zu untersuchen und dementsprechend das Webangebot einer laufenden Evaluierung zu unterziehen. Hinsichtlich der Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist darauf zu verweisen, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Im Übrigen verweise ich auf die Rechtsschutzbestimmungen der §§ 30ff DSG 2000.
Zu 7:
Die Analyse der Daten rotiert in einem zwölfmonatigen Rhythmus. Es sind daher die Daten ab März 2007 verfügbar. Die Daten des vorletzten Jahres (ergo 2006 und früher) werden jeweils gelöscht. Von März 2007 bis Februar 2008 erfolgten rund 47 Millionen Zugriffe.
Zu 8:
Für Technik, Design und Inhalt des Internetauftritts sind zwei Bedienstete meines Ressorts verantwortlich. Mehrkosten sind somit aus diesem Grunde keine angefallen.
Zu 17:
Hiezu verweise ich auf die Ausführungen des Bundeskanzlers in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 3530/J.