349/AB XXIII. GP

Eingelangt am 19.04.2007
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates
Parlament

1010 Wien                                                                                    

 

 

 

 

GZ: BMSK-40001/0016-IV/4/2007                                           Wien,

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 335/J der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

 

 

Frage 1:

 

Nach dem Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 2004 hatte mit Stichtag 31. Dezember 2004 nachstehende Anzahl an Personen Anspruch auf Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz:

 

Bereich

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

Stufe 5

Stufe 6

Stufe 7

Gesamt

PV

61.844

101.650

48.208

44.085

23.192

6.866

4.679

290.524

UV

113

285

223

606

246

79

72

1.624

Sonst

5.082

10.036

4.917

4.139

2.631

813

492

28.110

Gesamt

67.039

111.971

53.348

48.830

26.069

7.758

5.243

320.258

 

PV: Pensionsversicherungsträger, UV: Unfallversicherungsträger, Sonst: Sonstige Entschei­dungsträger des Bundes

 

Frage 2:

 

Nach dem Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 2004 hat der Aufwand des Bundes für Leistungen nach dem Bundespflegegeldgesetz im Jahr 2004 rund 1.489,3 Mio. € betragen.

 

Davon im Bundesland (in Mio. €, gerundet)

 

Bgld.

Ktn.

NÖ.

OÖ.

Sbg.

Stmk.

Tirol

Vbg.

Wien

64,3

131,9

286,8

250,0

76,5

249,8

98,4

45,2

286,4

 

 

Fragen 3 bis 6:

 

Die Beantwortung der Fragen 3 bis 6 hinsichtlich der Einnahmen im Bereich Kran­kenversicherung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Frau Bundesministerin für Ge­sundheit, Familie und Jugend.

 

 

Mit freundlichen Grüßen