3492/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Februar 2008 unter der Nr. 3530/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra- ge betreffend Datenspeicherung im Bundesministerium und nachgeordneten Dienst- stellen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 6:

Ø      Dürfen in Österreich Bundesministerien, Länder, Städte, Gemeinden oder deren nachgeordnete Dienststellen sowie andere öffentliche Einrichtungen über ihre Websites personenbezogene Daten (IP-Adressen oder andere personenbezoge- ne Daten) dokumentieren und über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorganges hinaus speichern?

Ø      Wenn ja, welche Daten? Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen? Wie lange werden diese Daten gespeichert?

Ø      Was sind die konkreten Gründe für die Speicherung dieser Daten?

Ø      Wie werden diese gesetzlichen Daten verwendet und verwertet? Welche Perso- nen haben darauf einen Zugriff?

Ø      Wann bzw. unter welchen Voraussetzungen werden diese Daten gelöscht?

Ø      Wer kontrolliert dabei die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen?

Bei der Speicherung und Dokumentation" von IP-Adressen durch Bundesministe- rien, Länder, Städte, Gemeinden oder deren nachgeordnete Dienststellen sowie an- dere öffentliche Einrichtungen über ihre Websites handelt es sich aus datenschutz-

rechtlicher Sicht um indirekt personenbezogene Daten gemäß § 4 Z 1 Datenschutz- gesetz 2000 (DSG 2000).

Indirekt personenbezogen sind Daten für einen Auftraggeber, Dienstleister oder Em- pfänger einer Übermittlung dann, wenn der Personenbezug der Daten derart ist, dass dieser Auftraggeber, Dienstleister oder Übermittlungsempfänger die Identität des Betroffenen mit rechtlich zulässigen Mitteln nicht bestimmen kann. Es ist davon auszugehen, dass bei IP-Adressen, die im Wege einer Aufrufung der Hauptwebsite über das Internet gespeichert werden, die Bundesministerien, Länder, Städte, Ge- meinden oder deren nachgeordnete Dienststellen sowie andere öffentliche Einrich- tungen den Personenbezug mit rechtlich zulässigen Mitteln nicht bestimmen können.

Bei der Verwendung dieser Daten werden gemäß § 8 Abs. 2 und § 9 Z 2 DSG 2000 schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen nicht verletzt. Gemäß § 46 Abs. 1 Z 3 DSG 2000 dürfen sie jedenfalls für Zwecke wissenschaftlicher oder statistischer Un- tersuchungen, die keine personenbezogenen Ergebnisse zum Ziel haben, verwendet werden.

Sofern die erste Frage auch auf die Dokumentation und Speicherung" von ande- re(n) personenbezogene(n) Daten" abstellt, sind im gegebenen Kontext nur Abon- nenten von Newslettern oder Ähnlichem vorstellbar. Abonnenten geben die notwen- digen (allenfalls personenbezogenen) Daten freiwillig bekannt, womit sie der Daten- verwendung gemäß § 8 Abs. 1 Z 2 iVm § 4 Z 14 DSG 2000 zustimmen. Überdies ist es zum Bezug von Newslettern üblicherweise nicht erforderlich, Daten bekannt zu geben, die einen Rückschluss auf den Bezieher des Newsletters ermöglichen. So kann etwa eine Phantasie-emailadresse" bekannt gegeben werden.

Hinsichtlich der Frage nach der Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist darauf zu verweisen, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Im Übrigen wird auf die Rechtsschutzbestimmungen in §§ 30ff DSG 2000 verwiesen.

Zu Frage 7:

Ø       Wie viele Zugriffe gab es 2006 und 2007 auf die Website Ihres Ministeriums (Auf- schlüsselung auf Jahre)? Welche Themen wurden am häufigsten abgerufen?

Die Website www.bundeskanzleramt.at hatte im Jahr 2006 rund 15 Millionen Zugrif- fe, im Jahr 2007 rund 20 Millionen Zugriffe aufzuweisen. Folgende Themen wurden von der Ressort-Website www.bundeskanzleramt.at im Jahresschnitt am häufigsten abgerufen: Aktuelle Meldungen / Medien, Jobbörse des Bundes (Stellenausschrei- bungen), Informationen aus Österreich (Periodika), Bundesministerien, Bundeskanz- leramt (allgemeine Informationen, Geschäftseinteilung etc.). Andere Themenbereiche wie die Fachinhalte des Bundeskanzleramtes oder Inhalte für Medien (z.B. Termin- ankündigungen) stehen in Abhängigkeit von aktueller Schwerpunktsetzung zum je- weiligen Zeitpunkt, weshalb die Zugriffe darauf starken Schwankungen unterliegen.

Zu Frage 8:

Ø       Wer betreut diese Website? Welche Kosten sind dafür im Jahr 2007 angefallen?

Die Betreuung, d.h. der laufende Betrieb von www.bundeskanzleramt.at wird haupt- sächlich von der Abteilung VII/5 des Bundeskanzleramtes wahrgenommen. Die Fach- inhalte werden von den zuständigen Fachabteilungen betreut. Daher fallen für die Be- treuung der Ressort-Website keine externen Kosten an. Eine Ausnahme stellen die Podcasts des Bundeskanzlers dar. Diese Videos werden seit Oktober 2007 angeboten und von einer externen Firma produziert. Die Kosten für deren Produktion (inkl. Gebär- densprachvideo und Untertitelung der Texte im Sinne der Barrierefreiheit) beliefen sich bislang auf 20.000.-.

Zu den Fragen 9 bis 15:

Ø      Welche der nachgeordneten Dienststellen Ihres Bundesministeriums, die über eine eigene Website verfügen, dokumentieren und speichern Daten (IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten) der Besucher über das Ende des jeweili- gen Nutzungsvorganges?

Ø      Wenn ja, welche Daten? Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen? Wie lange werden diese Daten gespeichert?

Ø      Was sind jeweils die konkreten Gründe für die Speicherung dieser Daten?

Ø      Wie werden diese gesetzlichen Daten verwendet und verwertet? Welche Perso- nen haben darauf einen Zugriff?

Ø      Wann bzw. unter welchen Voraussetzungen werden diese Daten gelöscht?

Ø      Wer kontrolliert dabei jeweils die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmun- gen?

Ø      Wie viele Zugriffe gab es 2006 und 2007 auf die Websites der nachgeordneten Dienststellen Ihres Ministeriums (Aufschlüsselung auf Jahre und Dienststellen)? Welche Themen wurden dabei am häufigsten abgerufen?

Die Website des Österreichischen Staatsarchivs www.oesta.gv.at hatte im Jahr 2006 rund 5 Millionen Zugriffe aufzuweisen. Im Jahr 2007 gab es 15 Millionen Zugriffe, in- kludiert sind hiebei allerdings auch die Zugriffe z.B. von Suchmaschinen. Informatio- nen über die Bestände des Archivs wurden am meisten abgefragt.
Die Website der Kommunikationsbehörde Austria www.rtr.at hatte im Jahr 2006 rund 43,9 Millionen Zugriffe, im Jahr 2007 rund 34,7 Millionen Zugriffe aufzuweisen. Eine detaillierte Themenanalyse ist für die Website www.rtr.at nicht möglich. Aller-
dings entfällt der Großteil der Zugriffe auf die Bereiche Nummerierung (insbesondere auf die Seite Rufnummernsuche), Konsumentenservice und punktuell auf Pressein- formationen und die Einstiegsseite für Telekommunikation.

Im Übrigen gelten die Ausführungen zu den Fragen 1 bis 6 sinngemäß.

Zu Frage 16:

Ø       Wer betreut jeweils diese Websites? Welche Kosten sind in den nachgeordneten Dienststellen dafür im Jahr 2007 angefallen?

Die Website des Österreichischen Staatsarchivs wird von Bediensteten des Staats- archivs und des Bundeskanzleramtes betreut. Für die Betreuung durch das BKA fie- len im Österreichischen Staatsarchiv keine Kosten an. Die laufende Wartung und Be- füllung der Website www.rtr.at erfolgt ausschließlich hausintern. Für erforderliche Er- weiterungen wurden in den Jahren 2006 und 2007 in Summe netto 9.744 an exter- ne Dienstleister bezahlt. Nicht angeführt sind die Kosten für den kompletten Re- launch der Website www.rtr.at.

Zu Frage 17:

Ø       Wie sieht in Österreich die diesbezügliche Rechtssprechung zur Dokumentation und Speicherung von IP-Adressen oder anderen personenbezogenen Daten in Österreich aus?

Hinsichtlich der Frage nach der diesbezügliche[n] Rechtsprechung zur Dokumenta- tion von IP-Adressen oder anderen personenbezogenen Daten in Österreich" darf


auf die Rechtsprechung der Datenschutzkommission (siehe insbesondere K121.259/0013-DSK/2007 und K213.000/0005-DSK/2006) verwiesen werden. Die Frage fällt somit nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes, da die Datenschutzkommission als unabhängige Kontrollbehörde eingerichtet ist.