3499/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.04.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                       Wien, am        April 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0022-I/4/2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3533/J vom 5. Februar 2008 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Datenspeicherung im Bundesministerium und nachgeordneten Dienststellen“ beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 6.:

Hierzu verweise ich auf die diesbezügliche Beantwortung der gleichlautenden Fragestellungen in der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3530/J vom 5. Februar 2008 durch den Herrn Bundeskanzler. Darüber hinaus weise ich zu den in Frage 2. angesprochenen Rechtsgrundlagen auf folgende ressortspezifische Besonderheiten hin:

 

Mit der FinanzOnline-Verordnung 2006, BGBl. II Nr. 97/2006 idF BGBl. II Nr. 244/2007 wurden die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form geregelt. Ergänzend verpflichtet die auf der Grundlage von § 21 Abs. 1 und 4 sowie Art. 21 Abs. 10 UStG 1994, § 42 Abs. 1, § 43 Abs. 2, und § 44 Abs. 8 EstG 1994 sowie § 24 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 erlassene FinanzOnline-Erklärungsverordnung 2006, BGBl. II Nr. 512/2006 (FOnErklV), dazu, elektronische Übermittlungen an die Behörde gemäß der FinanzOnline-Verordnung 2006, BGBl. II Nr. 97/2006 idF BGBl. II Nr. 244/2007 im Verfahren FinanzOnline vorzunehmen.

 

Für den Zollbereich wurde unter Zugrundelegung von § 54a Zollrechts-Durchführungsgesetz, BGBl. Nr. 659/1994 idF BGBl. I Nr. 24/2007 die Zollanmeldungsverordnung 2005 erlassen. Darüber hinaus wurde auf der Grundlage von § 55 Zollrechts-Durchführungsgesetz, BGBl. Nr.659/1994 idF BGBl. I Nr. 24/2007, mittels der Zoll-Informatik-Verordnung 2005 festgelegt, welche schriftlich zu erledigenden Förmlichkeiten auf der Grundlage von Informatikverfahren (Artikel 4a ZK-DVO) durchgeführt werden können.

 

Die im Zusammenhang mit der Nutzung von FinanzOnline sowie für den Bereich E-Zoll erfolgende Speicherung von Daten ist daher im Sinne von § 8 Abs. 3 Z 1 DSG 2000 wesentliche Voraussetzung zur Erfüllung gesetzlich übertragener Aufgaben.

 

Zu 7.:

Unterschieden wird zwischen Besuchen und Seitenansichten. Besuche beginnen mit Einsicht der ersten Seite auf dem Server und enden, wenn die Besucherin beziehungsweise der Besucher die Site verlässt oder länger als 30 Minuten untätig bleibt. Unter Seitenansicht ist ein Hit auf eine als Seite klassifizierte Datei zu verstehen. Im Jahr 2006 waren 8.733.369 Besuche und 57.460.486 Seitenansichten zu verzeichnen. Für 2007 wurden 9.737.407 Besuche und 62.340.592 Seitenansichten registriert.

 

In der nachstehenden Tabelle sind jene Themen aufgelistet, welche zu den am häufigsten abgerufenen im Jahr 2006 gehören.

Platz

Pfad zu Verzeichnis

Besuche

1.

https://www.bmf.gv.at/ 

5.267.727 

2.

https://www.bmf.gv.at/service 

3.917.512 

3.

https://www.bmf.gv.at/steuern 

1.590.584 

4.

https://www.bmf.gv.at/EGovernment

861.549 

5.

https://www.bmf.gv.at/Publikationen 

492.020 

6.

https://www.bmf.gv.at/Kontakt 

418.509 

7.

https://www.bmf.gv.at/Steuer 

317.102 

8.

https://www.bmf.gv.at/behoerden 

298.004 

9.

https://www.bmf.gv.at/zoll 

292.359 

10.

https://www.bmf.gv.at/budget 

251.459 

Im Jahr 2007 wurden folgende Pfade am häufigsten besucht:

Platz

Pfad zu Verzeichnis

Besuche

1.

https://www.bmf.gv.at/

5.580.487

2.

https://www.bmf.gv.at/service

4.725.530

3.

https://www.bmf.gv.at/Steuern

2.016.100

4.

https://www.bmf.gv.at/EGovernment

987.091

5.

https://www.bmf.gv.at/kontakt

492.708

6.

https://www.bmf.gv.at/Publikationen

480.065

7.

https://www.bmf.gv.at/behoerden

316.606

8.

https://www.bmf.gv.at/Zoll

315.086

9.

https://www.bmf.gv.at/Budget

267.969

10.

https://www.bmf.gv.at/Finanzministerium

206.263

 

Zum Bereich „Service“ gehören unter anderem die Funktionen Suche, Formulare, Glossar, Neu im Web und Sitemap. „Behörden“ ist eine Anwendung zum Finden der Kontaktdaten der verschiedenen Finanz- und Zollämter.

 

Zu 8.:

Die Website wird technisch von der BRZ GmbH und inhaltlich von der Chefredaktion Internet in meinem Haus betreut. Im Jahr 2007 betrug der Aufwand für Pflege und Weiterentwicklung rund € 76.000,--. Zusätzlich wurden in demselben Jahr rund € 8.700,-- für die Anpassung von Formularen aufgewendet. Für die Infrastruktur fielen Kosten in der Höhe von € 60.000,-- an.

 

Zu 9. bis 16.:

Innerhalb meines Ressorts werden neben dem Webauftritt des Bundesministeriums für Finanzen unter „www.bmf.gv.at“ keine weiteren eigenständigen und öffentlich zugänglichen Websites betrieben.

 

Zu 17.:

Hierzu verweise ich auf die diesbezügliche Beantwortung der gleichlautenden Fragestellung in der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3530/J vom 5. Februar 2008 durch den Herrn Bundeskanzler.

 

Mit freundlichen Grüßen