350/AB XXIII. GP

Eingelangt am 19.04.2007
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates
Parlament

1010 Wien                                                                                    

 

 

 

GZ: BMSK-40001/0017-IV/4/2007                                           Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 336/J der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

 

 

Frage 1:

 

Nach dem Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 2003 hatte mit Stichtag 31. Dezember 2003 nachstehende Anzahl an Personen Anspruch auf Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz:

 

Bereich

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

Stufe 5

Stufe 6

Stufe 7

Gesamt

PV

57.228

99.236

47.134

41.543

21.992

6.177

4.260

277.570

UV

107

285

228

614

240

73

72

1.619

Sonst

4.837

10.423

5.145

4.208

2.853

840

504

28.810

Gesamt

62.172

109.944

52.507

46.365

25.085

7.090

4.836

307.999

 

PV: Pensionsversicherungsträger, UV: Unfallversicherungsträger, Sonst: Sonstige Entschei­dungsträger des Bundes

 

 

 

Frage 2:

 

Nach dem Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 2003 hat der Aufwand des Bundes für Leistungen nach dem Bundespflegegeldgesetz im Jahr 2003 rund 1.470,6 Mio. € betragen.

 

Davon im Bundesland (in Mio. €, gerundet)

 

Bgld.

Ktn.

NÖ.

OÖ.

Sbg.

Stmk.

Tirol

Vbg.

Wien

63,9

133,9

283,0

241,8

75,4

245,6

99,3

44,6

283,1

 

 

Fragen 3 bis 6:

 

Die Beantwortung der Fragen 3 bis 6 hinsichtlich der Einnahmen im Bereich Kran­kenversicherung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Frau Bundesministerin für Ge­sundheit, Familie und Jugend.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen