3501/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.04.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0018-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3536/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Datenspeicherung im Bundesministerium und nachgeordneten Dienststellen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 6 und 17:

Was die rechtlichen Grundlagen für die Speicherung und Löschung personenbezogener Nutzerdaten im Zuge eines Besuchs von Websites der öffentlichen Hand im Allgemeinen anlangt, so erlaube ich mir hiezu auf die Beantwortung der Anfrage zur Zahl 3530/J-NR/2008 durch den hiefür zuständigen Herrn Bundeskanzler zu verweisen.

Zu 7:

Die Website Justiz, als zentrales Portal für alle Internetanwendungen des Justizressorts, weist seit 2006 konstante monatliche Besucherzahlen in der Höhe von etwa 100.000 auf. Am häufigsten werden Serviceleistungen abgerufen, bevorzugt die Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at), und die Gerichtsdatenbank (die von jeder Seite auf www.justiz.gv.at abrufbar ist). Ferner wird die Broschüre für Arbeitgeber als Drittschuldner zur Berechnung des Existenzminimums sehr oft abgerufen, auf

http://www.bmj.gv.at/_cms_upload/_docs/exminbroschuere_2008.pdf.

Beliebt ist ferner die Vorhabensdatenbank des Justizressorts auf

http://www.justiz.gv.at/vorhaben/index.php?nav=12 ,

sowie die Vorstellung der aktuellen ministeriellen Gesetzesentwürfe auf

http://www.justiz.gv.at/gesetzesentwuerfe/index.php?nav=13.

Zu 8:

Der Inhalt der Website Justiz wird von den Fachabteilungen selbst über ein Redaktionssystem (CMS) betreut. Die technische Betreuung sowie das Hosting der Website Justiz (www.justiz.gv.at) wird von Ostry & Partner GmbH (http://www.ostry.com) durchgeführt. Dieses Unternehmen hat die Website auch programmiert.

Die laufenden Kosten (jeweils inkl. 20% USt) der Website Justiz umfassen:

·        monatliche Hosting-Kosten für die Website Justiz von 355 Euro;

·        monatliche Hosting-Kosten für den Formularserver Justiz von 150 Euro;

·        die jährliche Abrechnung für das SSL-Sicherheitszertifikat „plus“ der Firma A-Trust von 360 Euro zur verschlüsselten Übermittlung von Formulardaten;

·        jährliche 36 Euro für die EU-Domänen www.justizministerium.eu und www.justiz.eu

Wartungsarbeiten werden mit dem Unternehmen Ostry & Partner GmbH auf Basis eines Rahmenvertrages zu 100 Euro pro Stunde abgerechnet. Für das Jahr 2007 sind aus diesem Titel Kosten in Höhe von 3.780 Euro angefallen. Insgesamt erforderte der Betrieb der Website Justiz im Jahr 2007 somit einen Aufwand in Höhe von 10.236 Euro.

Die Website www.edikte.justiz.gv.at wird von der Bundesrechenzentrum GmbH betreut. Für Betreuung und Entwicklung dieser Website sind im Jahr 2007 Kosten in der Höhe von 405.000 EUR angefallen. Dieser Betrag enthält alle Personalkosten (Dienstleistungen zum Betrieb der Anwendung und zur Weiterentwicklung) und alle direkt zuordenbaren Sachkosten (Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur).

Zu 9 bis 13, 15 und 16:

Die Website Justiz ist der zentrale Internetauftritt der Justiz, über den alle öffentlich zugänglichen IT-Applikationen aufrufbar sind. Die nachgeordneten Dienststellen verfügen über keine eigenen Websites.

Über die Website Justiz werden grundsätzlich keine personenbezogenen Daten der Internetnutzer gespeichert. Für die in Verwendung stehenden Server wird ein Standard-Serverlogfile geschrieben, das folgende Daten registriert:

Datum, Uhrzeit, IP-Nummer des zugreifenden Rechners, Version und Bezeichnung des verwendeten Browsers, die URL der angefragten Seite/des Skriptes/des Bildes, die Anzahl der übertragenen Bytes und das Ergebnis des Zugriffes („Ok“, „Nicht gefunden“ etc.).

Die Erhebung dieser Daten dient der Analyse und Behebung von Fehlfunktionen der Website oder der Serversoftware. Die Logfiles werden ab Überschreiten einer bestimmen Speichergröße automatisch gelöscht.

Zusätzlich zu diesem „Serverlog“ wird täglich eine Zugriffsstatistik für „justiz.gv.at“ generiert. Auch für diese können keine personenbezogenen Informationen erhoben werden. Die Zugriffsstatistik dient der Gewinnung von Informationen über die Nutzungsart der Website, um die Serviceleistungen der Justiz im Internet weiter zu optimieren. Diese Daten werden archiviert. Eine Löschung ist nicht vorgesehen.

Seit Anfang dieses Jahres stellt die Website Justiz auch barrierefreie Online-Gerichtsformulare zur Verfügung, die den WAI Standard der Stufe A und die Richtlinien des E-Government Styleguides in der aktuellen Fassung erfüllen. Die Anwender können ihre – personenbezogenen – Formulardaten lokal auf dem eigenen Rechner speichern. Am Formularserver werden keine personenbezogenen Daten gespeichert. Die Protokolldateien des Formularservers werden etwa eine Woche archiviert, bis sie automatisch von neueren Daten überschrieben werden. Auch diese Informationen werden ausschließlich zur Analyse im Fall eines Fehlers verwendet.

Die Logfiles der Ediktsdatei www.edikte.justiz.gv.at werden ausschließlich für die Erstellung von Zugriffstatistiken und zum Nachweis der gesetzlich aufgetragenen Verfügbarkeit der Anwendung verwendet und von der Bundesrechenzentrums-GmbH (BRZ-G) archiviert. Seit 2005 werden diese Daten täglich von den Webservern entfernt und alle sechs Monate auf CD ausgelagert. Derzeit ist keine Vernichtung der CDs vorgesehen.

Zu 14:

Die Aufgaben des Datenschutzes werden im Ressortbereich koordinierend von der Präsidialabteilung 3 wahrgenommen. Darüber hinaus sind jene Fachabteilungen meines Hauses, die Websites und Applikationen im Sinne der Anfrage zu betreuen haben, im eigenen Wirkungsbereich für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und deren Kontrolle zuständig. Überdies unterliegen die beiden externen Dienstleister (Ostry, BRZ-G) strengsten Verschwiegenheitsverpflichtungen.

 

. April 2008

(Dr. Maria Berger)