3507/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.04.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 3. April 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0027-IK/1a/2008

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3542/J betreffend „Datenspeicherung im Bundesministerium und nachgeordneten Dienststellen“,     welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 5. Februar 2008 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 6 und 9 bis 14 der Anfrage:

 

Bei den durch Bundesministerien, Länder, Städte, Gemeinden oder deren nachgeordnete Dienststellen sowie andere öffentliche Einrichtungen über ihre Websites gespeicherten und dokumentierten IP-Adressen handelt es sich gemäß § 4 Z 1 Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) um keine personenbezogenen Daten.

 

Bei der Verwendung dieser Daten werden gemäß § 8 Abs. 2 und § 9 Z 2 DSG 2000 schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen nicht verletzt. Gemäß § 46 Abs. 1 Z 3 DSG 2000 dürfen sie jedenfalls für Zwecke wissenschaftlicher oder statistischer Untersuchungen, die keine personen­bezogenen Ergebnisse zum Ziel haben, verwendet werden.

 

In der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit hat auf die ausschließlich zum Zweck der Erstellung von Zugriffsstatistiken gespeicherten IP-Adressen nur der EDV-Dienstleister des BMWA Zugriff. Diese Log-Files werden   monatlich gelöscht.

 

Auch in den nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit werden IP-Adressen lediglich zum Zweck der Erstellung von Zugriffsstatistiken gespeichert, dies nur für jenen Zeitraum, der zur Erstellung der Statistiken erforderlich ist.

 

Soweit die Anfrage auf die Dokumentation und Speicherung von personenbezo-genen Daten abstellt, sind im gegebenen Kontext nur Abonnements von Newslettern oder Ähnlichem vorstellbar. Abonnenten geben (allenfalls personenbezogene) Daten freiwillig bekannt, womit sie der Datenverwendung gemäß § 8 Abs. 1 Z 2 iVm § 4 Z 14 DSG 2000 zustimmen. Überdies ist es zum Bezug von Newslettern üblicherweise nicht erforderlich, Daten bekannt zu geben, die einen Rückschluss auf den Bezieher des Newsletters ermöglichen. Erforderlich ist lediglich die Angabe einer E-Mail-Adresse, die für die Dauer des gewünschten Bezugs des Newsletters ge-speichert und nach Abmeldung gelöscht wird.

 

Derartige Informationsdienstleistungen sind der Privatwirtschaftsverwaltung zuzuordnen, sodass die Zustimmung der Betroffenen für die Datenverwendung aus-reichend ist und es keiner gesetzlichen Grundlage bedarf.

 

Hinsichtlich der Frage nach der Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist darauf zu verweisen, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Im Übrigen wird auf die Rechtsschutzbestimmungen in §§ 30ff DSG 2000 verwiesen.

 

In der Zentralleitung des BMWA sind laut interner Datenschutzrichtlinie die im Datenschutzgesetz 2000 dem Auftraggeber übertragenen Pflichten von jener Organisationseinheit zu erfüllen, der nach der Geschäftseinteilung die Besorgung der einzelnen Verwaltungsangelegenheiten übertragen ist und welche die Verarbeitung oder Übermittlung von Daten veranlasst oder selbst durchführt. Der Leiter/die Leiterin der für eine Datenanwendung fachlich zuständigen Abteilung zeichnet somit für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.

 

Zusätzlich haben die übergeordneten Sektions-/Bereichsleiter/innen darauf zu achten, das die notwendigen Datenschutzmaßnahmen tatsächlich und im erforderlichen Umfang ergriffen werden. Aus diesem Grund sind den Sektions/Bereichsleiter/inne/n von der für die Verarbeitung bzw. Übermittlung zuständigen Abteilung alle in Zusammenhang mit dem Datenschutz zu setzenden bzw. gesetzten Maßnahmen     jeweils umgehend zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

 

Auf die Website der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit www.bmwa.gv.at gab es in den Jahren 2006 56,395.882 und 2007 48,086.830 Zugriffe. Am häufigsten wurden Seiten mit Informationen über Lehrberufe in Österreich, die Eintragung ins Reiseveranstalterverzeichnis sowie der Benzinpreismonitor abgefragt.

 

Inhaltlich wird die Homepage von Mitarbeiter/inne/n des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit betreut, technisch vom EDV-Dienstleister des BMWA. Insgesamt sind für die Betreuung der Homepage und der dazugehörigen Fotodatenbank im Jahr 2007 Kosten in der Höhe von € 99.432,- angefallen. Weiters sind für Be-ratungstätigkeiten durch die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen    Österreichs im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit von www.bmwa.gv.at im Jahr 2007 Kosten in der Höhe von € 7.992,- angefallen.

 

 


Antwort zu den Punkten 15 und 16 der Anfrage:

 

Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen:

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen hat derzeit drei Webseiten unter den URLs www.bev.gv.at, www.austrianmap.at und www.metrologie.at in Betrieb. Die Anzahl der hits  betrug dabei in den Jahren 2006 und 2007 für die Seite www.bev.gv.at 20,632.041 bzw. 20,339.620, für www.austrianmap.at 8,194.851 bzw.  7,656.865. Über die Webseite www.metrologie.at gibt es keine Tracking-Aufzeichnungen. Genaue Themenaufzeichnungen für die drei Webseiten liegen nicht vor. Die Betreuung der Websites www.bev.gv.at sowie www.austrianmap.at erfolgt durch die Firma Intergraph GmbH. Die dafür entstandenen Kosten, in denen neben den reinen Providingkosten auch die umfangreichen Datenaufbereitungen für die GIS-Recherchen enthalten sind, betrugen im Jahr 2007 65.356,80 für www.bev.gv.at bzw. € 28.648,- für www.austrianmap.at. Die Betreuung der Website www.metrologie.at erfolgt durch Mitarbeiter/inne/n des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen ohne externe Kosten.

 

Beschussämter:

Über die Webseite www.beschussamt.at gibt es keine Tracking-Aufzeichnungen. Die Website wird technisch und inhaltlich von Mitarbeiter/inne/n der Beschussämter im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben betreut. Für die Betreuung der Homepage sind im Jahr 2007 keine externen Kosten angefallen.  

 

Arbeitsinspektion:

Die Anzahl der Zugriffe auf die Webseite www.arbeitsinspektion.gv.at betrug in den Jahren 2006 und 2007 316.124 bzw. 462.857. Die Themen "Service", "Arbeits-stätten" und "Arbeitsinspektion" wurden am häufigsten abgerufen. Die Website wird technisch und inhaltlich von Mitarbeiter/inne/n des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben betreut. Weitere Kosten fallen dafür nicht an.

 


Burghauptmannschaft:

Für die Webseite der Burghauptmannschaft Österreich gibt es für die Jahre 2006 und 2007 keine genauen Tracking-Aufzeichnungen. Derzeit erfolgen auf die Seite zwischen bis zu 2900 Zugriffe pro Monat. Genaue Themenaufzeichnungen liegen nicht vor. Die technische Betreuung der Seite erfolgt durch die Firma General       Solution. Die Kosten dafür beliefen sich im Jahr 2007 auf € 720,-. Die inhaltliche Betreuung erfolgt durch Mitarbeiter/inne/n der Burghauptmannschaft Österreich.

 

Bundesmobilienverwaltung:

Auf die Webseite der Bundesmobilienverwaltung gab es in den Jahren 2006 und 2007 3312 bzw. 4423 Zugriffe. Genaue Themenaufzeichnungen liegen nicht vor. Die Website wird technisch und inhaltlich von Mitarbeiter/inne/n des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben betreut. Weitere Kosten fallen dafür nicht an.

 

 

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:

 

Hinsichtlich der Frage nach der diesbezüglichen Rechtsprechung zur Dokumentation von IP-Adressen oder anderen personenbezogenen Daten in Österreich weise ich auf die Entscheidungen K121.259/0013-DSK/2007 und K213.000/0005-DSK/2006 der Datenschutzkommission hin, die unter http://www.ris2.bka.gv.at im Internet abrufbar sind. Diese Entscheidungen sind allerdings nicht einschlägig und berühren den hier abgefragten Themenkreis nur am Rande.