3508/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.04.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Barbara Rosenkranz und KollegInnen haben am 6. Februar 2008 unter der Nr. 3546/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Aufklärungsquoten im Jahr 2007“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Aufklärungsquote aller gerichtlich strafbaren Handlungen gegen fremdes Vermögen:
Jahr 2007: 23,0 %
Zu Frage 2:
Aufklärungsquote der strafbaren Handlungen nach §§ 125, 126 StGB:
Jahr 2007: 19,6 %
Zu Frage 3:
Aufklärungsquote der strafbaren Handlungen nach §§ 127 bis 131 StGB:
Jahr 2007: 14,2 %
Zu Frage 4:
Die Erfassung des § 129 StGB erfolgt pauschal. In der nach genannten Aufklärungsquote ist daher auch § 129 Z 4 StGB (Begehung eines Diebstahls mit Waffen) inkludiert.
Aufklärungsquote der strafbaren Handlungen nach § 129 StGB:
Jahr 2007: 10,6 %
Zu Frage 5:
Aufklärungsquote der strafbaren Handlungen nach § 129 StGB in Wohnungen:
Jahr 2007: 6,8 %
Zu Frage 6:
Aufklärungsquote der strafbaren Handlungen nach § 129 StGB in Einfamilienhäuser:
Jahr 2007: 10,8 %
Zu Frage 7:
Aufklärungsquote der strafbaren Handlungen nach §§ 142, 143 StGB:
Jahr 2007: 28,8 %
Zu Frage 8:
Aufklärungsquote der strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben:
Jahr 2007: 85,1 %
Zu Frage 9:
Aufklärungsquote der strafbaren Handlungen nach § 88 StGB:
im Straßenverkehr sonstige Fälle
Jahr 2007: 94,9 % 79,1 %
Zu Frage 10:
Aufklärungsquote der strafbaren Handlungen nach § 84 StGB:
Jahr 2007: 76,3 %
Zu Frage 11:
Aufklärungsquote der strafbaren Handlungen nach §§ 75 bis 79 StGB:
Jahr 2007: 94,2 %
Zu Frage 12:
Aufklärungsquote der strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung:
Jahr 2007: 77,7 %
Zu Frage 13:
Aufklärungsquote der strafbaren Handlungen nach § 218 StGB:
Jahr 2007: 59,8 %
Zu Frage 14:
Aufklärungsquote der strafbaren Handlungen nach § 202 StGB:
Jahr 2007: 74,5 %
Zu Frage 15:
Aufklärungsquote der strafbaren Handlungen nach § 201 StGB:
Jahr 2007: 76,6 %
Zu Frage 16:
Aufklärungsquote aller strafbaren Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz:
Jahr 2007: 97,75 %
Zu Frage 17:
Aufklärungsquote der strafbaren Handlungen nach § 28 SMG:
Jahr 2007: 98,07 %