3509/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.04.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Februar 2008 unter der Nr. 3547/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aufenthalt fremder Staatsbürger in Österreich“ gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Einleitend ist festzuhalten, dass Statistiken über die Gesamtzahl der zu einem bestimmten Stichtag in Österreich aufhältigen „Staatsangehörigen bestimmter Nationalitäten ausgenommen Touristen“ vom BM.I nicht geführt werden. Bezogen auf die in der Anfrage genannten Nationalitäten, kann sich ein Aufenthalt in Österreich nämlich nicht nur auf ein von Österreich erteiltes Visum oder einen Aufenthaltstitel gründen, sondern auch auf Einreise- oder Aufenthaltstitel, die von anderen Schengenstaaten erteilt wurden. Überdies werden Statistiken über Visa nicht differenziert nach Aufenthaltszwecken geführt.
Deutsche und slowenische Staatsangehörige benötigen schließlich als EU-Bürger keinen Einreise- oder Aufenthaltstitel. Seit 01.01.2006 benötigen diese jedoch eine Anmeldebescheinigung bei einem länger als 3 Monate dauernden Aufenthalt.
Zahlen über aufrechte Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen liegen vor.
Zu den Fragen 1 bis 4:
In der auf der Website des BM.I veröffentlichten Fremdenstatistik sind für den Stichtag 02.01.2007 folgende Zahlen für aufrechte Aufenthaltstitel ausgewiesen:
Nigeria: 2.065
Türkei: 94.298
Ehem. Jugoslawien (Serbien, Bosnien, Kroatien und Mazedonien) 292.615
Im Jahr 2006 wurden 12.699 Anmeldebescheinigungen an EWR-Bürger und Schweizer Staatsangehörige ausgestellt. Eine weitere Untergliederung nach Staatsangehörigkeiten liegt nicht vor.
Zu den Fragen 5 bis 8:
Zum Stichtag 2.1.2008 stellen sich die Zahlen wie folgt dar:
Nigeria: 2.186
Türkei: 95.012
Ehem. Jugoslawien (Serbien, Bosnien, Kroatien und Mazedonien) 289.593
Im Jahr 2007 wurden 33.194 Anmeldebescheinigungen an EWR-Bürger und Schweizer Staatsangehörige ausgestellt.