351/AB XXIII. GP

Eingelangt am 19.04.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates
Parlament

1010 Wien                                                                                    

 

 

 

 

GZ: BMSK-40001/0018-IV/4/2007                                           Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 337/J der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

 

 

Frage 1:

 

Nach dem Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 2005 hatte mit Stichtag 31. Dezember 2005 nachstehende Anzahl an Personen Anspruch auf Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz:

 

Bereich

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

Stufe 5

Stufe 6

Stufe 7

Gesamt

PV

65.072

101.806

47.555

44.266

22.375

7.095

4.579

292.748

UV

114

278

209

595

243

73

72

1.584

Sonst

5.251

10.066

5.101

4.354

2.791

884

509

28.956

Gesamt

70.437

112.150

52.865

49.215

25.409

8.052

5.160

323.288

 

PV: Pensionsversicherungsträger, UV: Unfallversicherungsträger, Sonst: Sonstige Entschei­dungsträger des Bundes

 

 

Frage 2:

 

Nach dem Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 2005 hat der Aufwand des Bundes für Leistungen nach dem Bundespflegegeldgesetz im Jahr 2005 rund 1.566,4 Mio. € betragen.

 

Davon im Bundesland (in Mio. €, gerundet)

 

Bgld.

Ktn.

NÖ.

OÖ.

Sbg.

Stmk.

Tirol

Vbg.

Wien

65,8

134,5

303,7

258,9

82,0

262,9

102,5

48,9

307,2

 

 

Fragen 3 bis 6:

 

Die Beantwortung der Fragen 3 bis 6 hinsichtlich der Einnahmen im Bereich Kran­kenversicherung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Frau Bundesministerin für Ge­sundheit, Familie und Jugend.

 

 

Mit freundlichen Grüßen