3510/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.04.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

 

 

Die Abgeordneten Dr. Haimbuchner und Kollegen haben am 6. Februar 2008 unter der Nr. 3548/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Hintermänner im Fall Zogaj“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Die in diesen Fragen angesprochenen Umstände sind den Sicherheitsbehörden nicht bekannt. Es liegt dazu auch kein Ermittlungsauftrag der Staatsanwaltschaft vor. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu den Fragen 18 bis 28 verwiesen

 

Zu den Fragen 8 bis 13:

Arigona Zogaj und Dechant Friedl wurden am 17.03.2008 von Beamten des Bezirkspolizeikommandos Vöcklabruck im Auftrag der zuständigen Staatsanwaltschaft zum Tatbestand des § 115 FPG befragt. Das Ergebnis wird der Staatsanwaltschaft übermittelt werden.


Zu den Fragen 14 bis 17:

Diese Fragen fallen nicht in den Vollzugsbereich meines Ressorts.

 

Zu den Fragen 18 bis 28:

Vom zuständigen Bezirkspolizeikommando Vöcklabruck wurde Anzeige gegen unbekannte Täter an die Staatsanwaltschaft Wels erstattet. Es kommt daher der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich im Gegenstand keine Kompetenz zu und ist diesbezüglich seitens dieser Behörde auch keine Weisung ergangen. Die Festlegung der weiteren Vorgangsweise in diesem Verfahren obliegt der Staatsanwaltschaft.

 

Zu den Fragen 29 bis 31:

Ja. In diesem Zusammenhang weise ich aber darauf hin, dass die Vollziehung des § 115 FPG in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz fällt.