3511/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.04.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsident des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Rosenkranz,
Kolleginnen und Kollegen haben am
6. Februar 2008 unter der Nummer 3550/J eine schriftliche Anfrage betreffend
„Zuwanderung außerhalb der Quote“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 5:
Nach den Aufzeichnungen des BM.I wurden in den Jahren 2006 und 2007 folgende Einreisetitel ausgestellt:
|
Visumkategorie |
2006 |
2007 |
|
A |
585 |
490 |
|
B |
43.267 |
12.303 |
|
C |
296.940 |
365.830 |
|
D |
17.692 |
22.615 |
|
D/C |
10.710 |
9.621 |
Ob daraus ein Zuzug abzuleiten ist, kann nicht beantwortet werden.
Zu Frage 2:
Die Anzahl der erteilten befristeten Aufenthaltstitel, die auch auf der Homepage des BM.I abgerufen werden können, ergibt im Jahr 2006 insgesamt 22.966.
Diese gliedern sich in:
· 6.613 Erst – Aufenthaltsbewilligungen
· 4.069 quotenpflichtige Erst – Niederlassungsbewilligungen
· 12.284 quotenfreie Erst – Niederlassungsbewilligungen (inkl. Aufenthaltstitel Familienangehörige)
Zu den Fragen 3 und 7:
Ein Zuzug mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel ist nach den Bestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) nicht möglich.
Zu den Fragen 4 und 6:
Die Anzahl der erteilten befristeten Aufenthaltstitel, die auch auf der Homepage des BM.I abgerufen werden kann, ergibt im Jahr 2007 insgesamt 21.587.
Diese gliedern sich in:
· 5.699 Erst – Aufenthaltsbewilligungen
· 5.255 quotenpflichtige Erst – Niederlassungsbewilligungen
·
10.633 quotenfreie Erst – Niederlassungsbewilligungen
(inkl. Aufenthaltstitel
Familienangehörige)