352/AB XXIII. GP

Eingelangt am 19.04.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                                    

 

 

 

 

GZ: BMSK-40001/0019-IV/4/2007                                           Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 339/J der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

 

 

Frage 1:

 

Nach der Pflegegeldstatistik meines Ressorts hatte mit Stichtag 31. Dezember 2006 nachstehende Anzahl an Personen Anspruch auf Pflegegeld nach dem Bundespfle­gegeldgesetz:

 

Bereich

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

Stufe 5

Stufe 6

Stufe 7

Gesamt

PV

68.640

105.227

49.641

46.304

23.560

7.826

5.081

306.279

UV

122

278

198

595

242

73

76

1.584

Sonst

5.517

9.923

5.126

4.539

2.765

945

543

29.358

Gesamt

74.279

115.428

54.965

51.438

26.567

8.844

5.700

337.221

 

PV: Pensionsversicherungsträger, UV: Unfallversicherungsträger, Sonst: Sonstige Entschei­dungsträger des Bundes

 

 

Frage 2:

 

Der Aufwand des Bundes für Leistungen nach dem Bundespflegegeldgesetz hat im Jahr 2006 rund 1.621,4 Mio. € betragen. Eine Aufschlüsselung des Aufwandes auf die Bundesländer ist derzeit noch nicht möglich.

 

 

Fragen 3 bis 6:

 

Die Beantwortung der Fragen 3 bis 6 hinsichtlich der Einnahmen im Bereich Kran­kenversicherung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Frau Bundesministerin für Ge­sundheit, Familie und Jugend.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen