3529/AB XXIII. GP
Eingelangt am 08.04.2008
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. Februar 2008 unter der Nr. 3562/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Amtshaftungsverfahren in Österreich - Entwicklungstendenz und Perspektiven" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8. 11 und 12:
Ø Wie viele Klagen nach dem AHG wurden 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 bei österreichischen Gerichten eingebracht (Aufschlüsselung auf Jahre und (Gerichtssprengel)? In wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der Länder oder der Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Organe bzw. Behörden)? In wie vielen Fällen waren Organe des Innenressorts betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Ø Wie viele Klagen nach dem AHG wurden in diesen Jahren gerichtlich durch Urteil entschieden (Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichtssprengel)? In wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der Länder oder der Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre, sowie Organe bzw. Behörden)? In wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen Organe betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Ø In wie vielen Entscheidungen wurde den Amtshaftungsansprüchen Geschädigter in diesen Jahren auch gerichtlich stattgegeben (Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichtssprengel)? In wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der Länder oder der Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Organe bzw. Behörden)? In wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen Organe betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Ø Welche Entschädigungssummen wurden in diesen Jahren zugesprochen (Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichtssprengel)? In wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der Länder oder der Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Organe bzw. Behörden)? In wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen Organe betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Ø In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren nach Schadenersatzleistungen gemäß § 3 AHG Regressforderungen gestellt? Welche Beträge wurden jeweils geltend gemacht und einbringlich gemacht (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Rechtsträger)?
Ø Wie viele Amtshaftungsforderungen Geschädigter wurden in diesen Jahren nach einem Aufforderungsschreiben anerkannt und erledigt (Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichtssprengel)? In wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der Länder oder der Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Organe bzw. Behörden)? In wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen Organe betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Ø Welche Entschädigungssummen wurden dabei vereinbart und ausbezahlt (Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichtssprengel)? In wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der Länder oder der Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre, sowie Organe bzw. Behörden)? In wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen Organe betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Ø In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren nach Schadenersatzleistungen gemäß § 3 AHG Regressforderungen gestellt? Welche Beträge wurden jeweils geltend gemacht und einbringlich gemacht (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Rechtsträger)?
Ø Wie viele Ansprüche wurden aufgrund der Entscheidung OGH 27.03.2007 10 b 188/02 g geltend gemacht? Welche Schadenersatzsummen wurden geltend gemacht, welche anerkannt? Wie ist der Stand dieser Verfahren?
Ø Wie viele Ansprüche wurden aufgrund der Entscheidung OGH 27.03.2007 10 b 269/06z geltend gemacht? Welche Schadenersatzsummen wurden geltend gemacht, welche anerkannt? Wie ist der Stand dieser Verfahren?
Die Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes, der in den Wirkungsbereich des Bundeskanzlers fällt. Gemäß Teil 2 der Anlage zu § 2 BMG, Abschnitt A, fallen nur die allgemeinen Angelegenheiten der Amtshaftung in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes. Dies betrifft die legistische Vorbereitung des AHG und des OrgHG.
Die Führung von Statistiken über konkrete gerichtliche Verfahren fällt dahingegen nicht darunter, zumal der Bundeskanzler keinerlei Möglichkeit hat, die Gerichte zur Berichterstattung zu verhalten. Auch die Frage der Leistung von Schadenersatzzahlungen durch den Bund ohne vorhergehende gerichtliche Entscheidung fällt nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes.
Zu den Fragen 9 und 10:
Ø
Sehen Sie einen legislativen Handlungsbedarf zur Änderung des
AHG ?
Wenn ja, worin liegt dieser?
Ø Wie beurteilen Sie generell die Probleme der Gerichtszuständigkeit in Amtshaftungsangelegenheiten ?
Sowohl das Amtshaftungsrecht an sich als auch die dafür vorgesehene gerichtliche Zuständigkeit gibt keinen grundsätzlichen Anlass zu Kritik. Lediglich die Frage der Geltendmachung von Staatshaftungsansprüchen auf Grund des Gemeinschaftsrechts in Bezug auf legislatives Unrecht und höchstgerichtliche Entscheidungen hat in den vergangenen Jahren mangels gesetzlicher Regelungen erhebliche Diskussionen ausgelöst. In der Praxis sind diese Fragen aber durch die mittlerweile erfolgte Zuständigkeitsklärung durch den Verfassungsgerichtshof gelöst, und die Geltendmachung und Behandlung von Staatshaftungsansprüchen erfolgt in zufriedenstellender Weise. Eine ausdrückliche legistische Klarstellung der Zuständigkeit könnte allerdings überlegt werden.