353/AB XXIII. GP

Eingelangt am 19.04.2007
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates                                                     (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-90180/0004-III/1/2007                                            Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 356/J der Abgeordneten Petra Bayr u.a. betreffend chemische Kampfstoffe in Containern aus Übersee wie folgt:

 

 

Frage 1:

 

Die grundsätzliche Problematik der Behandlung von Waren für den Export aus Drittstaaten mit Chemikalien ist mir bekannt.

 

Fragen 2 und 3:

 

Das in meinen Kompetenzbereich fallende Produktsicherheitsgesetz 2004, BGBl. I Nr. 16/2005 (PSG 2004), verlangt von Hersteller/innen wie auch Importeuren/Importeurinnen, nur sichere Produkte in Verkehr zu bringen. Dies umfasst selbstverständlich auch die mögliche Behandlung mit Chemikalien, die entsprechend den Anforderungen des § 4 PSG 2004 nicht dazu führen darf, dass von einem Verbraucherprodukt Gesundheitsgefahren ausgehen. Die zuständige Fachabteilung geht selbstverständlich auch einschlägigen Konsumentenbeschwerden nach und lässt in Einzelfällen auch Produkte auf chemische Belastungen untersuchen bzw. Raumluftmessungen vornehmen.

Allerdings regelt das PSG 2004 nur das In-Verkehrbringen von Verbraucherprodukten, die von keiner besonderen bundesgesetzlichen Verwaltungsvorschrift erfasst sind – so gilt zB für Lebensmittel und Spielzeug (beide BMGFJ), aber auch Maschinen, Elektrogeräte, Persönliche Schutzausrüstungen etc. (alle BMWA) u.a.Produkte das PSG 2004 allenfalls subsidiär.

 

Eine umfassende Kontrolle importierter Waren auf Rückstände von Chemikalien ist im Rahmen der Vollziehung des PSG 2004 nicht möglich. Nach Ansicht von Toxikologen dürfte die Gefahr für Verbraucher/Innen allerdings nicht sehr hoch sein; für Personen, die Container öffnen und entladen, könnte aber durchaus eine Gefährdung gegeben sein. Diesbezüglich wären der Arbeitnehmerschutz angesprochen bzw. der BM für Finanzen (Zollorgane).

 

Zu Frage 4, 5 und 6:

 

Hinsichtlich der Gefährdung von VerbraucherInnen durch Produkte scheinen die rechtlichen Bestimmungen im Produktsicherheitsgesetz 2004 ausreichend. Ich werde aber die zuständige Fachabteilung ersuchen, dieser Problematik im Rahmen der Vollziehung des PSG 2004 vermehrt Augenmerk zu schenken. Darüber hinaus wären die für die jeweiligen Produktgruppen zuständigen Bundesminister zu befassen.

 

Zur Frage 7:

 

Sofern konkrete Produkte betroffen sind, werden gemäß § 19 PSG 2004 die entsprechenden Informationen auf der Website meines Ressorts (direkter Link: www.produktsicherheit.gv.at) verlautbart. Eine darüber hinaus gehende Information über diese Problematik scheint wenig zielführend, da für einzelne KonsumentInnen eine allgemeine Warnung vor Chemikalien bei importierten Produkten – ohne konkrete Produkte oder Schutzmaßnahmen zu nennen - nicht nützlich ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen