3530/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. März 2008 unter der Nr. 3915/J an mich eine schriftliche parlamentarische An- frage betreffend Autorin El Awadalla und ihre Publikationen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 13:

Ø      Wie hoch beläuft sich die finanzielle Unterstützung für das gegenständliche Buch von El Awadalla?

Ø      Wurden auch andere Publikationen von el Awadalla vom Bundeskanzleramt (Kunstförderung) finanziell unterstützt?

Ø      Wenn ja, welche?

Ø      In welcher Höhe?

Ø      Wurde das Buch von jener Stelle, die die finanzielle Unterstützung vergab, gelesen?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

Ø      Nach welchen Kriterien werden finanzielle Unterstützungen für Buchprojekte durch die Kunstförderung des Bundeskanzleramts vergeben?

Ø      Nach    welchem   Kriterium   wurde    das   gegenständliche   Buch   finanziell unterstützt?

Ø      Ist es im Bundeskanzleramt üblich, daß Euro-Millionäre finanziell gefördert werden?

Ø      Welche Person im Bundeskanzleramt war für die Vergabe dieser finanziellen Unterstützung verantwortlich?

Ø      Sehen Sie einen Widerspruch zwischen Kunstförderung und einem Buch, in dem ein Terroranschlag gegen das Parlament der Republik Österreich, der als


Anleitung zum Terror verstanden werden könnte, unkritisch beschrieben bzw. gutgeheißen wird?

Ø      Wenn ja, warum?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

Mit Inkrafttreten der Novelle zum Bundesministeriengesetz, BGBl. I Nr. 6/2007, am 1. März 2007 sind Angelegenheiten der Kunst" in die Zuständigkeit des Bundes- ministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur übergegangen.

Diese Fragen betreffen daher keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes- kanzleramts mehr.

Unbeschadet dieses Kompetenzüberganges ergibt sich aus den beim Bundeskanzleramt vorhandenen Unterlagen, dass das genannte Projekt aus den Mitteln der Kunstförderung unterstützt wurde.