3531/AB XXIII. GP

Eingelangt am 09.04.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 7. April 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0034-IK/1a/2008

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3632/J betreffend „Repräsentationsausgaben und Kreditkarten – eine Nachfrage“, welche die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 27. Februar 2008 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Für die Jahre 2005 und 2006 darf ich die Beantwortung der Anfrage 2339/J verweisen.

 

2007 betrugen die Repräsentationsausgaben insgesamt: € 228.252,73, davon waren Repräsentationsausgaben: € 100.803,77, Repräsentationsausgaben für Wirtschaftskontakte: € 121.046,25, Repräsentationsausgaben der Bundesmobilienverwaltung:
€ 281,60 und Repräsentationsausgaben des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen: € 6.121,11.

 

Für Zwecke der EU-Präsidentschaft erfolgten im Jahr 2007 keine Ausgaben mehr, vielmehr hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit – wie bereits in der Beantwortung der genannten Voranfrage dargestellt – Rückflüsse von der EU in  Höhe von € 58.056,79 zu verzeichnen.

 

 

Antwort zu den Punkten 3 und 6 bis 9 der Anfrage:

 

In der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit verfügen ein Mitglied meines Kabinetts und ich seit dem Jahr 2007 über je eine Bundeskredit-karte, welche beide über das BMWA abgerechnet werden.

 

Die Ausgaben, die über diese Bundeskreditkarten abgerechnet wurden, beliefen sich im Jahr 2007 auf € 2.840,27. Davon entfielen auf Hotelrechnungen im Zuge von Auslandsdienstreisen € 751,33, auf sonstige Ausgaben (Kreditkartengebühren und ÖBB-Tickets)  € 114,20, sowie auf Repräsentationsaufwand im Zuge von Auslandsdienstreisen der Restbetrag. Alle mit Kreditkarten getätigten Ausgaben wurden anerkannt; eine missbräuchliche Verwendung wurde in keinem Fall festgestellt.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Die Regelung in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit besteht darin, dass mittels Bundeskreditkarte lediglich im Zuge von Dienstreisen und Repräsentationsveranstaltungen, speziell im Ausland, anfallende Kosten, die unverzüglich zu entrichten sind, beglichen werden dürfen.

 

 

Antwort zu den Punkten 10 und 11 der Anfrage:

 

Selbstverständlich ist der Verlust oder Diebstahl einer derartigen Kreditkarte dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unverzüglich zu melden. Bisher wurde weder eine Kreditkarte verloren noch gestohlen.


Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Die Bundeskreditkarten wurden mit Bonitätsstufe „A“ beantragt und ausgestellt.

 

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Die Kontrolle der Zweckmäßigkeit der mit der Kreditkarte getätigten Zahlungen     erfolgt einerseits bei der Zuordnung der Ausgaben aufgrund des Kontenplanes des Bundes durch den Bereich Budget und Administration und andererseits letztlich durch die Revision des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.