3533/AB XXIII. GP
Eingelangt am 10.04.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0019-I/A/3/2008
Wien, am 9. April 2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3559/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Am 31. Oktober 2007 wurden in Amstetten sechs Tiertransporter mit Zuchtrindern nach Armenien verladen. Exportfirma war die Firma Klinger GmbH., Hauptplatz 36, 3925 Arbesbach.
Vor dem Versand wurde die Planung der Fahrt mittels Fahrtenbücher der Behörde vorgelegt.
Bei der Durchsicht dieser Fahrtenbücher konnten keine Unregelmäßigkeiten oder Verstöße gegen die EU-Verordnung 1/2005 festgestellt werden. Die Fahrtenbücher wurden der Behörde auf Verlagen am 5. bzw. am 7. März 2008 vorgelegt. An diesen Fahrtenbüchern sind Kontrollen des Veterinärs an der EU-Austrittsstelle sowie Kontrollen am Bestimmungsort vermerkt.
Frage 2:
Die Beförderungsdauer ist wirklichkeitsnah und nach Einsicht der Fahrtenbücher wurden die Tiere nach der EU-Verordnung versorgt.
Frage 3:
In den Fahrtenbüchern ist nach spätestens 14 Stunden Fahrtzeit eine 1-stündige Pause vermerkt.
Frage 4:
Die höchstzulässige Beförderungsdauer von Amstetten nach Burgas (Bulgarien) wurde nach Durchsicht der Unterlagen nicht überschritten. Alle Tiertransporteure wurden in Burgas von den Veterinären überprüft und es wurden keine Beanstandungen in den Fahrtenbüchern vermerkt.
Frage 5:
Es liegen mir keine Angaben vor.
Frage 6:
Die Fahrtdauer von Amstetten nach Burgas hat laut Fahrtenbücher weniger als 29 Stunden betragen.
Frage 7:
Die Tiere wurden auf dem Seeweg ("RO-RO-Schiff")nach Georgien verschifft.
Fragen 8 und 9:
Während des Seetransports wurden die Tiere jeden Tag am Morgen und Abend jeweils ca. 2 Stunden versorgt. Das entsprechende Futter wurde in Amstetten geladen. Nach der Ankunft in Georgien wurden die Tiere 14 Stunden transportiert, danach erfolgte wieder eine einstündige Pause.
Frage 10:
Es liegen mir keine Angaben vor.
Frage 11:
Die Tiere wurden schließlich an unterschiedliche Entladeorte zu den Empfängern verbracht. Dabei wurde der Rhythmus 14 Stunden Fahrt - 1 Stunde Pause -14 Stunden Fahrt eingehalten.
Frage 12:
Die Transporte von Amstetten nach Armenien haben ca. 7 Tage gedauert.
Frage 13:
In den Fahrtenbüchern sind Kontrollen der zuständigen Veterinäre vermerkt und es wurden keine Beanstandungen bekanntgegeben. Laut Auskunft der Firma Klinger wurde der Zustand der Tiere beim Abladen als sehr gut gemeldet.
Frage 14:
Nach Auskunft der ZAR (Zentrale Arbeitsgemeinschaft österreichischer Rinderzüchter) wurden von 2005- 2007 32.238 Stück Zuchtrinder in Drittstaaten exportiert. Es wird auch vom Zuchtverband mittels des Zuchtbuches die Zuchtverwendung überprüft.
Bei diesem Export wurden ausschließlich Zuchtrinder verladen, es handelt sich um ein Regierungsprogramm zum Aufbau der Landwirtschaft in Armenien.
Frage 15:
Auf die Beantwortung von Frage 2 der Parlamentarischen Anfrage 3337/J, XIIII.GP wird verwiesen.
Frage 16:
Nein. Meldungen im Rahmen des Informationsaustausches dienen dazu, dass die zuständigen Behörden in den einzelnen Mitgliedstaaten informiert sind und Vorkehrungen zur Vermeidung weiterer Verstöße treffen können. Die Übermittlung von im Rahmen des Informationsaustausches übermittelter Meldungen/Daten vom BMVIT an das BMGFJ aufgrund bzw. im Zuge der Änderung des Bundesministeriengesetzes erschien nicht notwendig und wurde das BMVIT daher auch nicht um Übermittlung dieser ersucht.
Frage 17:
a) Für die Angelegenheiten des Tierschutzes beim Transport ist nunmehr mein Ressort zuständig. Seit In-Kraft-Treten der neuen Verordnung (EG) Nr. 1/2005 bzw. seit Übertragung der Zuständigkeit des Tierschutzes beim Transport in den Zuständigkeitsbereich des BMGFJ wurden bereits mehrere Aktionen gesetzt: Der erste wichtige Schritt war die Ausarbeitung eines neuen zeitgemäßen Tiertransportgesetzes (TTG 2007). In § 6 ist nunmehr die Ausarbeitung eines Kontrollplans für das gesamte Bundesgebiet vorgesehen. Zum Entwurf wurde wie in § 6 vorgesehen der Tierschutzrat in der letzten Sitzung am 27.2.2008 gehört. Der Plan befindet sich nun in Fertigstellung. Ein wesentliches Augenmerk wird darin auf die Kontrolle von internationalen „Langstrecken“ Transporten gelegt, da auch mir bewusst ist, dass diese ein erhöhtes Risiko darstellen.
Entsprechend Art. 24 und 26 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 erfolgt über die Kontaktstellen der einzelnen Mitgliedstaaten ein unverzüglicher Informationsaustausch im Falle von Verstößen von internationalen Transporten.
b) und c)
Seit 5. Jänner 2007 gilt Verordnung (EG) Nr. 1/2005: Seit Übertragung der Zuständigkeit für den Tierschutz beim Transport in meinen Zuständigkeitsbereich wurden bzw. werden entsprechend Art. 26 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 Mitteilungen über Verstöße an die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten bzw. deren Kontaktstellen über die in meinem Ressort eingerichtete Kontaktstelle weitergeleitet. Ob, aus welchen Bundesländern bzw. ob von Kontrollorganen der Bundesländer Kontrollmitteilungen bzw. Informationen betreffend Verstöße basierend auf Art. 18 Abs. 3 der Richtlinie 91/628/EWG weitergeleitet wurden, kann von mir nicht beantwortet werden, sondern wäre gegebenenfalls im Rahmen einer Anfrage an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zu erfragen.
d) siehe Antwort Frage 16.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin