3535/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.04.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0032-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3673/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gabriele Tamandl, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Aufträge an das ECHOKOM-Netzwerk“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Nach den mir vorliegenden Unterlagen wurden vom Bundesministerium für Justiz weder Aufträge an die in der Anfrage genannten Firmen erteilt noch Zahlungen geleistet.

Zu 5:

In meinem Ressort wurden weder im Jahr 2007 noch im Jahr 2008 Inserate geschaltet. Ich gehe davon aus, dass die etwa im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ und anderen Publikationsorganen veröffentlichten Ausschreibungen, Edikte etc. nicht als Inserate im Sinn dieser Anfrage zu qualifizieren sind.

Zu 6 und 7:

Entfällt.

Zu 8, 9 und 12:

Diese Fragen betreffen nicht meinen Vollzugsbereich.

Zu 10:

Entfällt im Hinblick auf die Antwort zu den Anfragepunkten 1 bis 4.

Zu 11, 14 und 15:

Nach Mitteilung der tatortzuständigen Staatanwaltschaft Wien waren und sind im Zusammenhang mit den in der Anfrage genannten Sachverhalten keine Strafverfahren anhängig. Falls sich ein hinreichender Verdacht strafbaren Verhaltens in diesem Zusammenhang ergibt, wird von der Anklagebehörde entsprechend § 2 StPO ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Zu 13:

Die MitarbeiterInnen des Ressorts werden laufend auf einschlägige gesetzliche Bestimmungen hingewiesen. Zuletzt betraf dies – einer Empfehlung des „Banken“-Untersuchungsausschusses folgend – das straf- und disziplinarrechtliche Verbot der Geschenkannahme, an dessen Geltung mit allgemeinen Erlässen vom 8. Jänner 2008 erinnert wurde. Zugleich wurde daran erinnert, größtmögliche Sensibilität und Zurückhaltung im (persönlichen) Umgang mit Personen zu wahren, die von Organen der Gerichtsbarkeit ausgewählt, bestellt, überwacht und belohnt werden.

. April 2008

 

(Dr. Maria Berger)