3538/AB XXIII. GP
Eingelangt am 10.04.2008
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BM für Gesundheit Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0028-I/A/3/2008
Wien, am 9. April 2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3641/J der Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1, 5, 9 und 17:
Wegen Verunreinigungen mit der nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Reislinie LL601 sind in der EU seit 23. August 2006 strenge Importkontrollen für Langkornreis aus USA in Kraft. Die US-Behörden haben Überwachungsmaßnahmen für Exporte zugesagt. Ab 15. April 2008 kommen Importkontrollen für Reisprodukte aus China hinzu, die mit der nicht zugelassenen Reislinie Bt63 verunreinigt sein können.
Diese Dringlichkeitsmaßnahmen werden von den Zollbehörden gemeinsam mit der Lebensmittelaufsicht umgesetzt. Bislang sind keine Importe über Österreich erfolgt. Begleitend dazu führt die Lebensmittelaufsicht Marktkontrollen durch. Die amtlichen Untersuchungsergebnisse sind auf der Homepage der AGES abrufbar.
Fragen 2, 10, und 12:
In Österreich sind darüber hinaus Import- bzw. Anbauverbote für Mais Bt176, Mais MON810 und Mais T25 in Kraft. Auch die Einhaltung dieser Verbote wird von den Zollbehörden im Zusammenwirken mit meinem Ressort, der Lebensmittelaufsicht und dem Bundesamt für Ernährungssicherheit, Saatgut- und Futtermittelkontrolle überwacht. Mögliche Verunreinigungen mit nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen sind u.a. Gegenstand von Marktkontrollen der Lebensmittelaufsicht, die das BMGFJ in Form jährlicher Schwerpunktaktionen initiiert. Diese Schwerpunktaktionen umfassen
gleichermaßen auch Bioprodukte und gentechnikfrei gekennzeichnete Produkte. Im Fall von zugelassenen GVO (z.B. Sojabohnen) wird die Einhaltung des Kennzeichnungsschwellenwerts von 0.9% kontrolliert und festgestellt, ob Verunreinigungen tatsächlich zufällig und technisch nicht vermeidbar waren.
Fragen 3, 4, 6 - 8, 13 - 16 und 18:
Seit September 2006 und vereinzelt 2007 wurden in der EU und in Österreich die genetisch veränderten Reislinien LL601 und LL62 aus den USA bei Importkontrollen und Marktkontrollen der zuständigen Behörden nachgewiesen; dabei handelt es sich um Verunreinigungen im Spurenbereich. Bei Marktkontrollen in Österreich wurde bislang insgesamt eine positive Probe mit Reis Bt63 nachgewiesen.
Die verunreinigten Reischargen sind nicht verkehrsfähig, weil die genannten Reislinien in der EU nicht zugelassen sind, und wurden von der Lebensmittelaufsicht umgehend vom Markt genommen. Das Lebensmittel- und Veterinäramt der EU hat die Durchführung der Gentechnik-Kontrollen in Österreich positiv beurteilt.
Frage 11:
Der Ursprung der Verunreinigungen in den USA bzw. in China konnte bislang nicht eindeutig ermittelt werden; die gentechnisch veränderten Reislinien wurden z.T. bei Freisetzungsversuchen angebaut.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin