3539/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.04.2008
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BM für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 27. Februar 2008 unter der Nr. 3621/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-frage betreffend Repräsentationsausgaben und Kreditkarten gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 13:

Ø      Wie hoch waren die Repräsentationsausgaben für Ihr Ressort insgesamt, also inkl. Ausgaben für Repräsentation im Rahmen der EU-Präsidentschaft 2006, in den Jahren

a)2005

b)2006

c)2007?

Ø      Wie hoch waren die Repräsentationsausgaben Ihres Ressorts für die EU - Präsi-dentschaft 2006 in den Jahren

a)2005

b)2006

c)2007?

 

Ø      Gibt es in Ihrem Ressort Personen, die über eine Kreditkarte verfügen dürfen, die vom Ressort zur Verfügung gestellt wurde bzw. über das Ressort abgerechnet wird? Wenn ja, welche Personen verfügen über eine derartige Kreditkarte?

Ø      Gibt es für Ihr Ressort ein Regulativ für die Nutzung von derartigen Ressortkredit-karten und wie lautet dieses? Wenn nein, nach welchen sonstigen Kriterien dür-fen in Ihrem Ressort Kreditkarten des Ressorts verwendet werden?

Ø      Dürfen über diese Kreditkarten nur Repräsentationsausgaben bezahlt bzw. abge-rechnet werden? Wenn nein, welche sonstigen Ausgaben dürfen über diese Kre-ditkarten bezahlt bzw. abgerechnet werden?


Ø      Wie hoch waren die Ausgaben, die über die den einzelnen Personen zugeordne-ten Kreditkarten des Ressorts abgerechnet wurden, in den Jahren

 

a)      2004

b)      2005

c)   2006

d)      2007?

Ø     Wie hoch waren die Ausgaben, die über Kreditkarten des Ressorts

a)       für Repräsentationsausgaben

b)       für sonstige Ausgaben

in den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007 bezahlt bzw. abgerechnet wurden?

Ø     Waren unter den in Frage 6). genannten Zeiträumen und Ausgaben welche, die

a)      nicht unter die Kriterien für Repräsentationsausgaben des Ressorts gefallen sind

b)  vom Ressort nicht anerkannt wurden

c)       eine missbräuchliche Verwendung bedeutet haben?

 

Ø      Falls ja unter 8)., welche waren es im Detail?

Ø      Muss der eventuelle Verlust oder Diebstahl von Kreditkarten des Ressorts auch diesem gemeldet werden?

Ø      Wurde dem Ressort jemals der Verlust oder Diebstahl einer Ressort-Kreditkarte gemeldet? Wenn ja

 

a)      wann

b)      durch wen

c)       wem?

Ø     Gibt es einen definierten Ausgaberahmen für Kreditkarten des Ressorts

a)      für die einzelnen Personen

b)      für jede einzelne Zahlung und (oder)

c)       für einen definierten Verrechnungszeitraum?

Ø     Wer kontrolliert in Ihrem Ressort die Zweckmäßigkeit von Zahlungen, die über Kreditkarten des Ressorts getätigt werden?

Ich verweise auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2328/J sowie auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3620/J durch den Herrn Bundeskanzler.