3547/AB XXIII. GP
Eingelangt am 11.04.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/42-Pers./Org.e/2008
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 10. April 2008
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3561/J-NR/2008 betreffend drohender Uni-Finanzierungsmangel wegen Uni-Teilzeitstudium, die die Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen am 12. Februar 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Grundsätzlich möchte ich zur Anfrage Folgendes festhalten:
Die Studienbeiträge sind weder unsozial, noch sieht das Regierungsprogramm eine ganze – oder teilweise – Abschaffung derselben vor. Die Studienbeiträge werden von der Sozialdemokratie durch das gemeinsam akkordierte Regierungsprogramm mitgetragen. Dazu sei auch auf die Aussage von Sozialminister Erwin Buchinger zum Thema Studienbeiträge vom 25. März verwiesen: "Diese sind Bestandteil des Koalitionsübereinkommens. Ihre Abschaffung ist in dieser Regierungsperiode nicht lösbar" (APA 0197, 25. März).
Die Studienbeiträge sind ein moderater Beitrag zu den Gesamtkosten eines Studiums und haben sich bewährt. Unklarheiten gibt es offenbar in Teilen der Sozialdemokratie darüber, was „sozial“ und was „unsozial“ ist. Die Studienbeiträge sind deswegen sozial, weil jene, die sich Studienbeiträge nicht leisten können, die Beiträge im Wege der Studienförderung refundiert bekommen. Eine völlige Abschaffung der Studienbeiträge wäre daher „unsozial“, weil damit alle - nämlich auch jene, die finanziell besser gestellt sind – keinen Beitrag mehr leisten müssten.
Im Jahr 2007 erhielten rund 48.000 Studierende aus sozialen Gründen eine Studienförderung; im Rahmen der Studienförderung erhalten alle Studierenden, die einen Studienbeitrag zahlen, diesen refundiert. Das bedeutet, dass ungefähr jeder 3. Fachhochschulstudierende und jeder 5. Universitätsstudierende eine Studienförderung bekommen.
Die Aufwendungen des Bundes für die Studienförderung wurden in diesem Jahrzehnt fast beinahe verdoppelt, nämlich von 105 Mio. € im Jahr 2000 auf rund 200 Mio. € im Jahr 2008.
In der Anfrage-Präambel wurde auf die gemeinsame Entschließung vom 7. November 2007 verwiesen. Diese Entschließung stellt zutreffend fest, dass die Anzahl der Erstzugelassenen seit der Einführung der Studienbeiträge um rund 38% gestiegen ist und die Zahl der Absolvent/innen seit der Einführung der Studienbeiträge um rund 42%. Indirekt bestätigte diese gemeinsame Entschließung die positiven Steuerungseffekte der Studienbeiträge.
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bekennt sich zu dem Ziel, bis 2020 die Ausgaben für den tertiären Bildungssektor auf 2% des BIP durch öffentliche und private Investitionen anzuheben. Derzeit werden – in Vorbereitung auf Gespräche mit dem Herrn Bundesminister für Finanzen – hausintern verschiedene Budgetpfade zur Erreichung dieses Zieles durchgerechnet und diskutiert.
Der nächste konkrete Schritt, um dieses Ziel zu erreichen, ist bei der Festlegung des Globalbetrages für die nächste Leistungsvereinbarungsperiode 2010-2012 zu setzen. Gemäß § 12 (2) UG 2002 ist dieser Betrag bis spätestens Ende des heurigen Jahres vom Bundesminister für Wissenschaft und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen festzulegen.
Zu Fragen 4 bis 6:
Schwerpunkt der politischen Überlegungen bilden die berufsbegleitenden Angebote im tertiären Bereich. Im Fachhochschulsektor werden bereits über 30% der Angebote berufsbegleitend geführt. Das Ziel ist, den Anteil der berufsbegleitenden Studiengänge im FH-Bereich bis 2012 auf rund 50% auszubauen. Im Universitätssektor gibt es hier aus unterschiedlichen Gründen einen Nachholbedarf. Wie und in welcher Größenordnung solche Angebote Sinn machen, wird Thema der nächsten Leistungsvereinbarungsverhandlungen mit den Universitäten sein.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.