3553/AB XXIII. GP
Eingelangt am 16.04.2008
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0029-Pr 1/2008
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 3650/J-NR/2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Tätigkeit von familien-, kinder- und jugendpsychologischen Sachverständigen an Österreichs Gerichten“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Im letzten Rezertifizierungsverfahren der Gerichtssachverständigen Dr. Eva Mückstein (im Jahr 2004) wurde nach Auskunft des Präsidenten des Landesgerichts Wiener Neustadt von den RichterInnen keinerlei Kritik an der Eignung der Sachverständigen geäußert.
Zu 2 bis 6 sowie 8 bis 12:
Die Anzahl der Pflegschaftsverfahren, in denen die Sachverständigen Dr. Eva Mückstein und Dr. Egon Bachler als Sachverständige in der Verfahrensautomation Justiz erfasst sind, ergeben sich aus den Beilagen ./A und ./B. Die Beantwortung der weiteren Fragen hätte eine händische Analyse all dieser 336 Gerichtsakten erfordert. Ich ersuche um Verständnis, dass ich zum einen wegen des unvertretbaren Verwaltungsaufwandes zum anderen aber auch deshalb, um Verfahrensverzögerungen in Pflegschaftsverfahren zu vermeiden, hievon Abstand nehmen musste.
Zu 7:
Im letzten Rezertifizierungsverfahren des Gerichtssachverständigen Dr. Egon Bachler (im Jahr 2005) wurde nach Auskunft des Präsidenten des Landesgerichts Salzburg von den RichterInnen keinerlei Kritik an der Eignung des Sachverständigen geäußert.
. April 2008
(Dr. Maria Berger)