3588/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.04.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0052-III/4a/2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                      Wien, 18. April 2008

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3637/J-NR/2008 betreffend Broschüre „Bildungs­projekte 2008“, die die Abg. Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen am 28. Februar 2008 an mich richtete, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Der Folder „Bildungsprojekte 2008“ kostete in Herstellung und Vertrieb insgesamt 20.004,43 Euro.

 

Zu Frage 2:

Der Folder „Bildungsprojekte 2008“ wurde verteilt an:

-     Abgeordnete Unterrichtsausschuss

-     Nationalrat (+ Nationalratspräsidenten)

-     Klubobmänner

-     Sozialpartner + Bildungssprecher

-     Volksschulen, Hauptschulen, Allgemein bildende höhere Schulen

-     Landesregierungen

-     Rektoren und Rektorinnen

-     Elternverbände

-     Mitglieder der Expertenkommission „NMS“

-     Lehrkräfte VS, HS, AHS, BMHS

 

Zu Frage 3:

Die Druckauflage betrug 468.000 Stück.

 

Zu Frage 4:

Unter Einbeziehung des Folders „Bildungsprojekte 2008“ wurden für derartige Broschüren (Her­stellung und Versand) bisher 64.662,20 Euro aufgewendet. Details hinsichtlich weiterer derarti­ger Broschüren sind der nachstehenden Auflistung zu entnehmen.

 

Name

Druckauflage

Empfängerkreise

Kosten/Euro

„Modellversuch Neue Mittel­schule“

50.000 Stück

-   Abgeordnete Unterrichtsausschuss

-   Nationalrat (+ Nationalratspräsidenten)

-   Klubobmänner

-   Sozialpartner + Bildungssprecher

-   Volksschulen, Hauptschulen, Allgemein bildende höhere Schulen

-   Landesregierungen

-   Rektoren

-   Elternverbände

-   Bundesschülervertreter

12.381,54

„Was ist neu zum Schul­anfang“

500.000 Stück

-   Abgeordnete Unterrichtsausschuss

-   Klubobmänner

-   Sozialpartner + Bildungssprecher

-   Volksschulen, Hauptschulen, Allgemein bildende höhere Schulen

-   Landesregierungen

-   Rektoren

-   Elternverbände

-   SPÖ-Geschäftsstellen

32.276,23

 

Zu Fragen 5 und 6:

Eingangs wäre vor dem Hintergrund der nachfolgenden Ausführungen festzuhalten, dass durch die „Maßnahme 25+“ der Planstellenentwicklung im APS-Bereich aufgrund des evidenten Schülerinnen- und Schülerrückganges für das Schuljahr 2007/08 auch im Sinne einer Beschäfti­gungsoffensive entgegengesteuert werden konnte.

 

Der Schülerrückgang im Pflichtschulbereich hätte eine Reduktion von 1.710 Planstellen bewirkt (derzeit gültiger Finanzausgleich). Durch die Maßnahme wurden zusätzlich 1.500 Planstellen über den derzeit gültigen Finanzausgleich geschaffen.

 

Mit Stichtag November 2007 haben die Auswertungen der Datenstände aus der Landes­lehrerinnen und -lehrer-Controllingdatenbank ergeben:

-     Schuljahr 2006/07:

      67.103 Köpfe und 61.081 Vollbeschäftigungsäquivalente (Mittel des Schuljahres)

-     Schuljahr 2007/08:

      66.717 Köpfe und 60.871 Vollbeschäftigungsäquivalente (Mittel der Monate 09-12/2007)

 

Zu Frage 7:

Im Schuljahr 2007/08 wurden laut definitivem Stellenplan für 54.971 Pflichtschülerinnen und –schüler Tagesbetreuungsplätze vom Bund an die Länder refundiert. An der AHS-Unterstufe wurden im Schuljahr 2007/08 20.568 Tagebetreuungsplätze in Anspruch genommen.

 

Zu Fragen 8 und 9:

Im Schuljahr 2006/07 standen 207 Planstellen (zusätzlich zum Grundkontingent ab dem Schul­jahr 2005/06 für insgesamt 43.031 Schülerinnen und Schüler) zur Verfügung, die aufgrund eines geringeren Bedarfes in zwei Bundesländern nur mit 192 Planstellen im Schuljahr 2006/07 für die Tagesbetreuung ausgeschöpft wurden. Im Schuljahr 2006/07 waren 49.708 Pflichtschülerinnen und -schüler in der Tagesbetreuung (das entspricht ca. 750 Planstellen). Die Anzahl an Plan­stellen für die Tagesbetreuung wird – ausgehend von den grundsatzgesetzlichen Vorgaben des § 8d Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes – entsprechend der Nachfrage (Anzahl der Schüle­rinnen und Schüler in der Tagesbetreuung) zur Verfügung gestellt.

 

Für die AHS-Unterstufe stand für die Schuljahre 2004/05 und 2005/06 ein Abrufkontingent von insgesamt 2.500 Werteinheiten oder 125 Dienstposten zur Verfügung. Es wird darauf hinge­wiesen, dass die Ressourcen (Werteinheiten) für die Tagesbetreuung den Bundesschulen grundsätzlich in Abhängigkeit der Schülerinnen- und Schülerzahl in der Tagesbetreuung zuge­wiesen werden und damit die vorhandene Nachfrage abgedeckt wird. An der AHS-Unterstufe wurden im Schuljahr 2006/07 19.743 Tagebetreuungsplätze in Anspruch genommen.

 

Zu Frage 10:

Der Begriff „Neue Mittelschule“ wird in der öffentlichen Kommunikation seit Beginn der Debatte um die Weiterentwicklung der Sekundarstufe I verwendet und signalisiert den Anspruch, päda­gogisch inhaltliche Erneuerung zu verbinden mit dem Vorhaben, den frühen Zeitpunkt für die Bildungslaufbahnentscheidung nach hinten zu verlegen. Jene Landesschulräte, in deren Bereich 2008/09 mit der Entwicklungsarbeit an Schulen begonnen wird, haben die Modellpläne unter dem Titel „Neue Mittelschule“ eingereicht, die Genehmigung erfolgte daher dann auch ent­sprechend: „Modellversuch „Neue Mittelschule“ nach § 7a SchOG beginnend mit dem Schuljahr 2008/2009“.

 

Zu Frage 11:

Die neue Mittelschule repräsentiert in besonderer Weise den in Art. 14 Abs. 6a B-VG formulier­ten Auftrag an die Gesetzgebung „eine weitere angemessene Differenzierung“ in der Sekundar­stufe I vorzusehen. Im Rahmen der Modellversuche zur Weiterentwicklung der Sekundarstufe I ist diese angemessene Differenzierung durch die innere Differenzierung und temporär äußere Differenzierung wie im § 7a Schulorganisationsgesetz vorgesehen, rechtlich optimal realisiert.

 

Zu Frage 12:

Das Vorhaben ist seit dem Vorjahr bekannt und führte einerseits zu umfangreichen öffentlichen Debatten und andererseits zur Novellierung des Schulorganisationsgesetzes. Zum Zeitpunkt der Drucklegung der Broschüre „Bildungsprojekte 2008“ war einerseits die politische (Vor-)Ent­scheidung bezüglich Modellversuche zur Weiterentwicklung der Sekundarstufe I gefallen und andererseits in den Modellregionen durch intensive Informationsarbeit für die Schulpartner und mit den Schulpartnern weitgehend geklärt, dass (und auch wo) eine konkrete Entwicklungsarbeit im Schuljahr 2008/08 mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgenommen werden kann. Durch die dann entsprechend dem Gesetz vorgesehenen und durchgeführten Abstimmungen sind diese Vor­arbeiten eindrucksvoll demokratisch bestätigt worden - auch ein Beleg für ein umsichtiges und erfolgsorientiertes Projektmanagement. Die kritisierte Passage zur „Neuen Mittelschule“ in der angeführten Broschüre enthält darüber hinaus keine quantitativen Angaben, sodass der implizite Vorwurf einer Veröffentlichung ohne Rechtsgrundlage völlig ins Leere geht

 

Zu Fragen 13, 17 und 18:

Eingangs wird dazu auf die Inhalte des Begutachtungsentwurfes zur Änderung des Schulorgani­sationsgesetzes (169/ME, XXIII. GP) hingewiesen. Auf Grund der in den Schuljahren 2006/07 und 2007/08 gewonnenen Erkenntnisse ist vorgesehen, dass Sprachförderkurse unter gleich­zeitiger Flexibilisierung (diese Kurse können sowohl parallel als auch integrativ geführt werden) in den Schuljahren 2008/09 und 2009/10 an Volksschulen weiter angeboten und geführt werden können; zudem ist eine Ausdehnung auf die Hauptschulen und die Polytechnischen Schulen vorgesehen (§ 8e des Entwurfes).

 

Im Zuge der Konferenz für die Landesschulinspektorinnen und Landesschulinspektoren für das allgemein bildende Pflichtschulwesen (vom 31. März bis 3. April 2008) wurden die Konse­quenzen des Begutachtungsentwurfes besprochen, um – vorbehaltlich der parlamentarischen Beschlussfassung – ein Höchstmaß an Kontinuität in der Planung sicherstellen zu können. Ebenfalls unter Vorbehalt sind die Ausführungen zur Fortführung der Sprachförderkurse in den Ergänzungen zu den Stellenplanrichtlinien für die Erstellung der Stellenpläne der allgemein bildenden Pflichtschulen für das Schuljahr 2008/09 nach den bisherigen Bestimmungen ent­halten.

 

Hinsichtlich des geplanten Ressourcenaufwandes darf auf die umfangreichen Erläuterungen finanzieller Natur im Eingangs genannten Begutachtungsentwurf hingewiesen werden (Z 3 betreffend Sprachförderkurse); demgemäß wird zusammenfassend festgehalten:

-     Fortführung der Sprachförderkurse an Volksschulen: Ausgaben 2008 im Ausmaß von 8.066.200,30 Euro; ab 2009 jährliche Ausgaben von 24.198.601 Euro.

-     Ausweitung der Sprachförderkurse auf Hauptschulen und Polytechnische Schulen: Aus­gaben 2008 im Ausmaß von: 2.161.202,80 Euro; ab 2009 jährliche Ausgaben von 6.483.608,40 Euro.

 

Zu Frage 14:

„Kunst macht Schule“ ist ein längerfristiges Projekt, das zum Ziel hat, dass jede Schule mit einer Kulturinstitution zusammenarbeitet. Der Wunsch vieler Schulen nach einer längerfristigen Zusammenarbeit mit einer regionalen oder überregionalen Einrichtung ist gegeben. Das zeigen die Ergebnisse der Studie „Vielfalt und Kooperation – Kulturelle Bildung in Österreich – Strate­gien für die Zukunft“ (2007). Andererseits engagieren sich verstärkt kulturelle Einrichtungen um junges Publikum zu gewinnen und sie für Kunst und Kultur zu interessieren.

 

„Kunst macht Schule“ ist weiters so zu verstehen, dass noch mehr Künstlerinnen und Künstler aus den Kulturinstitutionen mit jungen Menschen arbeiten – sei es, dass sie thematisch (zu Demokratiefragen, Gewaltprävention, etc.) oder Kunstsparten orientiert (Malerei, Theater, Tanz, Literatur, etc.) kooperieren. Um dies realisieren zu können, wurde 2008 KulturKontakt Austria mit zusätzlich 350.000 Euro zur bestehenden Finanzierung für die Zusammenarbeit von Künstle­rinnen bzw. Künstlern und Schule ausgestattet (850.000 Euro fließen in diese Kooperation zwischen Schulen, Künstlerinnen bzw. Künstlern und Kultureinrichtungen).

 

Zudem unterstützen laufende Projekte ua. wie „MUSEUM ONLINE“, „Projekt Europa“ und „Kulturelles Erbe. Tradition mit Zukunft“ die Kooperationen mit regionalen Kultureinrichtungen. Ein wichtiger Partner in der Umsetzung dieser Leitidee ist KulturKontakt Austria.

 

Hinsichtlich der „Kontrolle“ ist für 2008 eine Erhebung des Status Quo der Partnerschaften der Schulen mit den Kultureinrichtungen geplant, um dann in Abständen den Erfolg dieser pro­grammatischen Arbeit zu prüfen. Die Beiräte der Kunstsektion des Ressorts sind bzw. werden auch mit Personen aus der Kulturvermittlung besetzt, um eine gezielte Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen und Schulen bzw. jungem Publikum zu gewährleisten.

 

Zu Frage 15:

Ja, angesprochen sind alle Schulen in allen Bundesländern.

 

Zu Frage 16:

Die benötigten Mittel für 2008 werden aus dem laufenden Aufwand, weitgehend aus dem VA-Ansatz 1/12208, finanziert.

 

Zu Frage 19:

Mit der zu Beginn des Jahres 2008 erfolgten Änderung des § 3 des Schulunterrichtsgesetzes sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder zum Zeitpunkt der Schülereinschreibung die Unterrichtssprache soweit beherrschen, dass sie dem Unterricht zu folgen vermögen.

 

Seitens des Zentrums für Vergleichende Bildungsforschung der Universität Salzburg wurde über Auftrag des Ressorts ein Instrumentarium zur Sprachstandsfeststellung bei fünfjährigen Kindern sowie ein Fortbildungsdesign für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren entwickelt. Dieses Instrumentarium wird den Bundesländern zur Verfügung gestellt und die Schulungen für die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus den einzelnen Bundesländern sind bereits abgeschlossen.

 

Zum Zweck des frühen Erkennens und Ausgleichens von Entwicklungsschwächen und der Förderung des Spracherwerbs wird seitens des Ressorts und des Charlotte-Bühler-Instituts für praxisorientierte Kleinkindforschung derzeit der Sprachentwicklungsplan als Bildungsplan-Anteil für die frühe sprachliche Förderung der Drei- bis Sechsjährigen erarbeitet. Das Ressort begleitet und sichert die Beteiligungs- und Feedback-Prozesse, um ein Höchstmaß an Akzeptanz zu gewährleisten (Gemeinsame Erarbeitung mit Ländervertreterinnen und -vertretern sowie mit Expertinnen und Experten). Für einen diesbezüglichen Endbericht ist Ende Juni 2008 in Aussicht genommen. Jeder Kindergartengruppe wird in Kürze ein Sprach­standsfeststellungspaket (Handbuch, Beobachtungsbögen, spezielle Spielmaterialien) zur Ver­fügung gestellt. Erste Lehrgänge zur Qualifizierung der Pädagoginnen und Pädagogen finden an den Pädagogischen Hochschulen statt.

 

Zu Frage 20:

Die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik wurden dazu verpflichtet, dass fächerübergreifende Konzepte für alle Schulstufen erarbeitet werden. Da Übungskindergärten die erste Begegnungsstätte der in Ausbildung befindlichen Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen mit ihrem Berufsfeld darstellen, gelten sie als Modellstätten für die Vermittlung des beruflichen Handlungswissens.

 

Zu Frage 21:

Der Lehrplan an den zweijährigen Kollegs für Kindergartenpädagogik (BGBl. II Nr. 173/2007) wurde auf aktuelle Erfordernisse abgestimmt und auch im Hinblick auf die frühe sprachliche Förderung adaptiert: In den Pflichtgegenständen „Pädagogik“, „Didaktik“, „Praxis“, „Kinderliteratur und Sprecherziehung“, ,„Deutsch als Zweitsprache“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“ und „Medienpädagogik“ sowie in den verbindlichen Übungen „Seminar Kommunika­tionspraxis und Gruppendynamik“ und „Stimmbildung und Sprechtechnik“ wurde der frühen sprachlichen Förderung in Kindergärten Rechnung getragen Der zusätzlich geschaffene neue Pflichtgegenstand „Deutsch als Zweitsprache“ entspricht den gesellschaftlichen Erfordernissen.

 

Durch die verantwortliche Abteilung des Ressorts erhalten die Bildungsanstalten für Kinder­gartenpädagogik unmittelbar Informationen und Handreichungen (zB. die entwickelten Sprach­standsverfahren und Begleitmaterialien) und sind bei der Erstellung des Bildungsplanes und der Pilotierung von Sprachförderinstrumenten aktiv eingebunden. So soll sichergestellt werden, dass in der Lehrtätigkeit stets der aktuelle Kenntnisstand in der frühen sprachlichen Förderung vermittelt wird.

 

Zu Frage 22:

In Umsetzung des Ziels der rechtlichen Verankerung von Bildungsstandards werden derzeit ressortinterne Vorbereitungen zur Einleitung eines entsprechenden Begutachtungsverfahrens zur Änderung des Schulunterrichtsgesetzes getroffen. Geplant ist, die Bildungsstandards im Bereich der Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer dem Grunde nach zu verankern; Details wären der Verordnungsebene (für die jeweiligen Schulstufen) vorbehalten. Damit sollen die Lehrkräfte als Adressaten der Standards klar herausgestrichen werden. Ein Bezug zur Leistungsbeurteilung ist derzeit nicht vorgesehen.

 

Die weiteren konkreten Schritte hängen auch mit den Aufgaben des Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) im Bereich des Bildungsmonitoring zusammen. Geplant ist nach erfolgter rechtlicher Verankerung eine Ausgangsstand-Erhebung (Baseline) in allen Bildungsstandards-Fächern für die 8. Schulstufe im Frühjahr 2009 (10-15% der Schulen). Für die 4. Schulstufe soll dies im Jahr 2010 erfolgen. Ab dem Frühjahr 2012 könnten dann – nach Gewährung eines angemessenen Wirkungszeitraumes – Bildungsstandard-Überprüfungen im Regelbetrieb stattfinden (Über­prüfungszyklen und Designs noch offen).

 

Die Hauptaufgabe für die nächsten Jahre bis 2012 liegt in der Fortbildung: Die Grundlagen für kompetenzorientiertes Unterrichten sind den Lehrkräften zu vermitteln und Instrumente für Selbstevaluation (für die Schulstufen 1, 2, 3 sowie 5, 6, 7) müssen entwickelt und erprobt werden. Anliegen ist, dass die Lehrerinnen und Lehrer Rückmeldungen über die Ergebnisse ihres Unterrichts/Unterrichtens bekommen und somit datengeleitete Schulentwicklung ange­stoßen werden kann. Überprüfung und Rückmeldung müssen sinnvollerweise in einen syste­matischen Schulentwicklungsprozess eingebettet werden.

 

Über die Arbeiten an den Bildungsstandards hinaus gibt es bereits die ersten konkreten Schritte zur Umsetzung eines weiteren Zieles aus dem Regierungsprogramm: „Festlegung von Stan­dards für Abschlussprüfungen (Matura) in den wichtigsten Bereichen“. Ziel ist, dass im Bereich der schriftlichen Reifeprüfung externe Aufgabenstellungen ermöglicht werden. Bereits im Matu­ratermin 2008 finden an ca. 80 allgemein bildenden höheren Schulen bundesweit Reife­prüfungen im Bereich Englisch und Französisch mit externer Aufgabenstellung statt. Dies wird in den nächsten Jahren sukzessive ausgebaut und soll zusammen mit einer Umgestaltung der Organisation der AHS-Reifeprüfung ab dem Schuljahr 2012/13 wirksam werden.

 

Im Bereich der Berufsbildung (BMHS) wurde die Initiative „Bildungsstandards“ zunächst mit der Entwicklung von Standards für die 13. Schulstufe der BHS begonnen. Entsprechend der Doppelqualifikation der berufsbildenden höheren Schulen sind einerseits gegenstandsbezogene Standards zur Sicherstellung der Studierfähigkeit und andererseits berufsfeldbezogene Stan­dards für die fachliche Bildung zur Sicherstellung der Berufsfähigkeit vorgesehen. Der Entwick­lungsprozess ist in zwei Phasen angelegt. In der ersten Phase werden auf der Basis von geeig­neten Kompetenzmodellen Deskriptoren für die zu erreichenden Lernergebnisse (normativ für den Unterricht) sowie Unterrichtsbeispiele erarbeitet, die der Veranschaulichung der Deskrip­toren und der Unterstützung eines standardisierten Unterrichts dienen. In der zweiten Phase geht es um die Erarbeitung einer Grundlage für ein standardbasiertes Assessment. Alle Ent­wicklungsgruppen sind derzeit in Phase 1. Wegen der starken Differenzierung der Bildungs­angebote im Bereich der Berufsbildung ist der Entwicklungsprozess langfristig angelegt. Die ersten Standards werden als normative Instrumente ab dem Schuljahr 2009/10 zur Verfügung stehen.

 

Zu Frage 23:

Ja.

 

Zu Frage 24:

Es ist beabsichtigt, das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung in der Weise zu novellieren, dass bis zu drei Teilprüfungen vor der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden können; der bis einschließlich 10. Mai 2008 in Begutachtung befindliche Entwurf zur Änderung des Berufsreife­prüfungsgesetzes sieht den Entfall der Altergrenze von 17 Jahren vor. Die Grenze des 17. Lebensjahres ist, wenn eine Berufsreifeprüfung-Vorbereitung und Prüfung bereits während der (nach § 13 Abs. 1a des Berufsausbildungsgesetzes verlängerten) Lehrausbildung abgelegt werden kann (Regierungsprogramm der XXIII. Gesetzgebungsperiode), nicht mehr relevant. Es sollen daher zwar einerseits bis zu drei Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung vorgezogen werden können, aber zur letzten Teilprüfung soll wie bisher nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres angetreten werden dürfen. Die Teilprüfung über den Fachbereich kann auch im Rahmen der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden. In diesem Sinne wird ermöglicht, dass während der Lehrzeit die Berufsreifeprüfung weitgehend absolviert werden kann. Rechtliche Grundlagen sind das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung (nach der beabsichtigten Novelle) und das Berufsausbildungsgesetz.

 

Zu Frage 25:

Die Berufsreifeprüfung ist in Teilprüfungen abzulegen. Die Altersgrenze von 19 Jahren (für die letzte Teilprüfung) bleibt im Hinblick auf die Dauer der schulischen Ausbildungen an berufs­bildenden höheren Schulen erhalten. Insofern kann die Berufsreifeprüfung nicht vor dem 19. Lebensjahr abgeschlossen werden. Die Berufsreifeprüfung ist bei Universitäts- und Hochschul­zugang gleichwertig mit einer Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung.

 


Zu Frage 26:

Ausgehend von der Beantwortung der Fragen 24 und 25 kann eine „Reifeprüfung“ nicht bereits mit 17 Jahren erlangt werden.

 

Zu Frage 27:

Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung sollen bevorzugt von Berufsschulen, aber auch von höheren Schulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung (wie sie es bisher schon getan haben – nur jetzt bezogen auf die Zielgruppe der Lehrlinge) angeboten werden können. Damit lässt sich ein dichtes Netz an Vorbereitungsmöglichkeiten knüpfen.

 

Im Flächenbundesland Kärnten beteiligen sich Berufsschulen in allen größeren Städten und Gemeinden – unabhängig von der Fachrichtung – an den Vorbereitungsmaßnahmen für die Berufsreifeprüfung. Allein dadurch wurde ein Netz geknüpft, das als zufriedenstellend bezeich­net werden kann.

 

Zu Frage 28:

Es wurde ein Normkostenmodell erstellt, um die Kostenstrukturen der Vorbereitungslehrgänge in den vier Teilbereichen der Berufsreifeprüfung auch im Rahmen der Erwachsenenbildung ein­heitlich berechnen zu können. Dieses Kostenmodell wird mit den Trägern der Erwachsenen­bildung vereinbart. Auf jener Basis werden Förderungen erfolgen. Neben den Angeboten der Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind die Schulen für Berufstätige, die seit jeher ein kostenfreies Angebot haben, nicht zu vernachlässigen.

 

Zu Frage 29:

Zielsetzung ist zunächst die Verbesserung der Sicherstellung, dass die entsprechenden Maß­nahmen im Schulbereich, wie Information, Beratung und Berufsorientierung als Unterricht in hoher Qualität und gut aufeinander abgestimmt flächendeckend in allen Schularten umgesetzt werden. Konkrete Maßnahmen und zusätzliche Initiativen werden derzeit in einer Arbeitsgruppe unter Mitwirkung der Sozialpartner und in Kooperation mit den Bundesministerien für Wissen­schaft und Forschung sowie Wirtschaft und Arbeit erarbeitet. Erste sich daraus ergebende Pilot­projekte sollen bereits im Schuljahr 2008/09 starten.

 

Zu Fragen 30 und 31:

Der Lehrberuf ist ein hoch spezialisierter Beruf. Eine Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Zukunft muss Qualifikationsanforderungen vom Alter der zu unterrichtenden bzw. betreuenden Kinder entkoppeln und von einem einheitlichen Kompetenzkatalog mit Spezialisierungsmöglichkeiten ausgehen. Der Hauptaspekt der aktuellen Diskussionen um eine zukünftige Lehrerinnen- und Lehrerbildung soll deshalb nicht darin liegen, wie diese institutionell verankert wird, sondern darin, einen gemeinsamen Rahmen für eine wissenschafts- und forschungsbasierte sowie praxiswirksame LehrerInnenbildung für alle Schultypen zu schaffen. Deshalb ist es wesentlich, dass diese Diskussionen von Beginn an von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen gemeinsam geführt werden. Im Herbst 2007 wurde eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE UPH-KOOP) bestehend aus vier Vizerektorinnen und -rektoren der Universitäten, vier Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen, je eine Vertreterin des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung mit dem Ziel eingerichtet, die Zusammenarbeit zwischen beiden Institutionen der Lehrerinnen- und Lehrerbildung zu verstärken. Themenschwerpunkte der Arbeitsgemeinschaft sind insbesondere die Curriculaentwicklung, die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, die Entwicklung und Abstimmung von Forschungsfeldern sowie die Gestaltungsmöglichkeiten für Übergänge zwischen den Institutionen.

 

Zu Frage 32:

Lehrerinnen- und Lehrerbildung - Professionalisierung

Lehrerinnen und Lehrer sind die Schlüsselpersonen im Umsetzungsprozess. Zur Professiona­lisierung des pädagogischen Handelns, Schaffung eines gemeinsamen Grundverständnisses, Stärkung der Handlungskompetenz und Qualitätssicherung in der LFB der Lehrkräfte und der Schulen wird eine Weiterbildungsoffensive für Lehrerinnen und Lehrer gestartet. In der Fort- und Weiterbildung an den Pädagogischen Hochschulen werden Schwerpunkte zu den Themen „Gewaltprävention und Konfliktmanagement“ gesetzt. Im Sommersemester 2008 sind 178 Ver­anstaltungen und Seminare an den Pädagogischen Hochschulen zu den Themen Aggression, Gewalt, Mobbing und Mediation als Konfliktbewältigungsmethode geplant.

 

Ende Jänner wurde eine „Train the Trainer“-Multiplikatorinnen- und Multiplikatorenausbildung gestartet, an der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller 14 Pädagogischen Hochschulen teilge­nommen haben.

 

In den Bundesländern und an den Pädagogischen Hochschulen werden Implementierungs­konzepte für die LFB entwickelt, deren Ziel in der Folge durch schulinterne Fortbildungen eine nachhaltige Verankerung ist.

 

Verhaltensvereinbarungen als gemeinsamer Weg zu einem guten Schulklima

Zur Ausweitung der Verhaltensvereinbarungen (derzeit 41%) auf alle Schulen erhalten alle Schulen im April 2008 einen Leitfaden „Vereinbaren schafft Verantwortung“ um sie zu motivieren, klare Spielregeln zu erarbeiten und Vereinbarungen im Rahmen der Hausordnung abzuschließen.

 

Information und Kommunikation „Weiße Feder“ - www.gemeinsam-gegen-gewalt.at

Ein wesentlicher Inhalt des Gesamtplanes ist die Information, Kommunikation und Sensibilisie­rung. Daher wurde mit der Aktion „Weiße Feder“ eine Website eingerichtet, die seit Mitte März online ist. Sie beinhalten evidence-based-Wissen über Gewalt (Studien), Krisenratgeber für Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern, empfohlene Programme, Linksammlungen, Best-Practice-Modelle und ist gleichzeitig eine Plattform zur Vernetzung für die Schulpartner und Stakeholder.

 

Kooperation des Ressorts mit „Rat auf Draht“ – Hotline besonders für Schülerinnen und Schüler

Durch die Kooperation mit dem ORF bietet die Hotline „Rat auf Draht“ Hilfestellung für Kinder und Jugendliche, die in der Schule von physischer und psychischer Gewalt betroffen sind. Alle Schulen erhalten Plakate zur Aktion und werden informiert.

 

Etablierung wissenschaftlich evaluierter Gewaltpräventionsprogramme in den Schulen der 6 bis 14-Jährigen (Programme „Faustlos“ und „WiSK“):

Ab Jahresbeginn 2008 stehen 300 Projektmodule „Faustlos“ zum Einsatz an den österreichi­schen Volksschulen zur Verfügung. Diese Module werden an die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ausgehändigt und werden an Schulstandorten gezielt eingesetzt.

 

Für die Sekundarstufe I ist mit Schulbeginn als eine zentrale Maßnahme die Verteilung eines Manuals „Soziales Kompetenztraining – WiSK“ für die Lehrerinnen und Lehrer an alle Schulen der Sekundarstufe I vorgesehen. Gleichzeitig startet ein Lehrgang „Soziales Kompetenztraining – WiSK“, in dem Trainerinnen und Trainer weitergebildet und gecoacht werden.

 

ESF-Pilotprojekt „Soziale Arbeit in der Schule“ (an HS)

Durch die stärkere Vernetzung von Schule und außerschulischem Bereich (zB. Sozialarbeite­rinnen und Sozialarbeiter) soll die Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler gesteigert, Gewalt vermindert und die Anzahl der Schulverweigerinnen und –verweigerer gesenkt werden. In einem ersten Schritt findet derzeit eine Erhebung bestehender Projekte statt. Danach werden Kriterien erstellt und ein „Idealmodell“, in dem Schule und außerschulische Institutionen koope­rieren, ausgeschrieben. Mit Herbst 2008 sollen 12 Pilotprojekte starten.

 

Peer-Mediation an österreichischen Schulen

Peer-Mediation ist ein innovativer und langfristig Erfolg versprechender Ansatz der konstruktiven Konfliktbewältigung. Dabei werden Schülerinnen und Schüler zu Peer-Mediatorinnen/Mediatoren ausgebildet, die bei Konflikten zwischen Gleichaltrigen vermitteln.

 

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen

Eine Aufstockung der Anzahl der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen um 20% von 150 auf 180 ist geplant. Die Schulpsychologie-Bildungsberatung bietet pädagogisch-psychologische Informationen zu den Bedingungen für ein positives und soziales Schulklima sowie zu Konflikt­management an und überarbeitet bzw. erweitert die entsprechenden Informationsmaterialien und Online-Informationen (www.schulpsychologie.at).

 

Fairness Award 2008

Der Fairness Award prämiert innovative Schulprojekte und Personen, die sich nachhaltig für Partnerschaftlichkeit, Fairness und Respekt an den Schulen einsetzen. Anlässlich des EU-Jahrs des interkulturellen Dialogs ist Interkulturalität 2008 ein besonderes Kriterium bei der Auswahl der Siegerprojekte.

 

Gewaltprävention durch Kunstvermittlung

Theaterprojekte in Zusammenarbeit zwischen Theatern und Schulen in allen Bundesländern sind geplant (zB. KOMA-Theater).

 

Zu Frage 33:

Die Vertreterinnen und Vertreter der Schulpartner wurden bereits vor der Erarbeitung der Gene­ralstrategie durch die Universität Wien interviewt. Die Ergebnisse sind in die Maßnahmen­vorschläge der Universität Wien direkt eingeflossen.

 

Vertreterinnen und Vertreter der Schulpartner haben auch am Schulgipfel „Lebensraum Schule – Arbeitsraum Schule“ Ende März 2008 teilgenommen und konnten sich so in den Prozess ein­bringen.

 

Zudem ist geplant, Gewalt auch im Rahmen der nächsten Sitzungen der Schulpartnerschafts­gremien Elternbeirat und Bundesschülervertretung zu thematisieren.

 

Zu Frage 34:

Dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sind keine Forderungen seitens der Bundesschülervertretung bekannt.

 

Zu Fragen 35 und 40:

Etliche der damals eingebrachten Vorschläge konnten mittlerweile realisiert werden, wie zB. bezüglich der Verhaltensvereinbarungen und der Peer-Mediation, dem Gesprächsleitfaden als Anleitung für pädagogische Gespräche der Schulpartner, Entwicklung von Kriterien für Maßnahmen pädagogischer Intervention sowie Ausarbeitung von Krisenplänen.

 

Eine Arbeitsgruppe, die sich aus Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Schulpartner zusammensetzt, wird derzeit eingerichtet.

 

Zu Frage 36:

Eine Reihe von Maßnahmen zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, zur Vernetzung und Kooperation, zur Lehrerinnen- und Lehrerbildung sowie zur Prävention und Intervention in den Schulen wurden bereits umgesetzt. Näheres ist den Ausführungen in Beantwortung der Frage 32 zu entnehmen. Die Inhalte der Generalstrategie sind auf der Website www.gemeinsam-gegen-gewalt.at unter „Forschung“ aufruf- und downloadbar.

 

Zu Frage 37:

Zentrales Element des Strategieplans war die Integration der verschiedenen Stakeholder­gruppen, die einen Beitrag zur Gewaltprävention in Schule und Kindergarten leisten können. Es wurden oberste Vertreterinnen und Vertreter der Schulpartner (Elternbeirat, Lehrergewerkschaft, Bundeschülervertretung), der Lehrkräfteaus- und -weiterbildung, der Schulpsychologie, der Schulärztinnen und Schulärzte, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Jugendwohlfahrt, der Kinder- und Jugendanwaltschaft, der Polizei und Expertinnen und Experten der Schulverwaltung miteinbezogen. Die Erarbeitung des Strategieplans erfolgte im Diskurs mit internationalen Expertinnen und Experten, die in ihren Ländern ähnliche nationale Strategien gegen Gewalt entwickeln und wissenschaftlich begleiten.

 

Zu Fragen 38 und 39:

Dazu wird auf die Beantwortung der Frage 32 verwiesen.

 

Zu Fragen 41 und 42:

Festzuhalten ist, dass die bereits im laufenden Schuljahr begonnene quantitative Ausweitung des muttersprachlichen Unterrichts nach Maßgabe der künftigen Bundesfinanzgesetze fort­gesetzt werden soll. Zudem kommt einer Forcierung der österreichweiten Vernetzung der muttersprachlichen Lehrkräfte besondere Bedeutung zu. In Umsetzung der Initiativen engagier­ter Lehrkräfte soll die neue Website www.muttersprachlicher-unterricht.at die Kontaktaufnahme und den Informationsaustausch im Rahmen des muttersprachlichen Unterrichts ermöglichen und erleichtern. Auf der Website finden sich vor allem Texte, Arbeitsblätter und sonstige Anregungen für den Unterricht, aber auch aktuelle Informationen etwa zu Fachtagungen oder Fortbildungs­veranstaltungen, Fachtexte zu den Themen Mehrsprachigkeit und Förderung der Erstsprache sowie zahlreiche Links.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.