3589/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.04.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0054-III/4a/2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                      Wien, 18. April 2008

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3671/J-NR/2008 betreffend Aufträge an das ECHOKOM-Netzwerk, die die Abg. Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen am 3. März 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3 sowie 5:

Eine Beauftragung an ECHOKOM bzw. die einleitend genannten Firmen ist nicht erfolgt. Hin­sichtlich der Inseratenschaltungen einschließlich Medien und Kosten im Jahr 2007 wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 3165/J-NR/2008 (3177/AB XXIII. GP) ver­wiesen. Hinsichtlich der Inseratenschaltungen bis zum Stichtag 29. Februar 2008 wird auf nach­stehende Übersicht hingewiesen:

 

Medium

Kosten in Euro

Der Standard

8.163,67

Internat. Herald Tribune

13.803,40

Frankfurter Allgem. Zeitung

18.788,00

AAECA-Programmheft

3.000,00

Kinder-Krebs-Hilfe

314,28

Soyka Ökoadressbuch

5.670,00

Illustrierte Neue Welt

1.081,08

David

750,00

Kinderfreunde

1.522,50

Der Standard

2.696,40

Die Gemeinde

830,99

Gesamt

56.620,32

 

Zu Frage 4:

Gemäß § 41 Abs. 2 Z 1 Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG 2006) idgF beträgt der Schwellenwert für die Auftragsvergabe im Wege der Direktvergabe 40.000 Euro.

 

Zu Frage 6:

Hinsichtlich der vergaberechtlichen Überlegungen für die Inseratenschaltungen in diversen Printmedien wird auf § 30 Abs. 2 Z 2 BVergG 2006 idgF verwiesen, wonach keine Aus­schreibung erfolgen muss, wenn die Auftragserteilung nur an ein bestimmtes Unternehmen erfolgen kann.

 

Zu Frage 7:

Allgemein wäre festzuhalten, dass ua. im Wege der Geschäftsordnung des Ressorts bestimmte Wertgrenzen überschreitende Angelegenheiten der Ressortleitung vorbehalten sind. Da keine Aufträge an die vorstehend genannten Firmen erteilt wurden, erfolgte auch keine Einbindung von Büromitarbeiterinnen und -mitarbeitern.

 

Zu Fragen 8 bis 10:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts sind verpflichtet streng nach dem BVergG 2006 idgF vorzugehen. In diesem Sinne waren und werden auch weiterhin die vergaberecht­lichen Vorschriften anzuwenden sein. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 sowie 5 hingewiesen.

 

Zu Fragen 11 und 12:

Diese Fragen stellen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Unter­richt, Kunst und Kultur dar.

 

Zu Frage 13:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass neben den Regelungen des BVergG 2006 idgF auch die für Fehlverhalten der Bediensteten des Ressorts vorgesehenen dienst- bzw. disziplinarrechtlichen Mechanismen eingehalten werden.

 

Zu Fragen 14 und 15:

Dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sind keine Verfahren bekannt.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.