3589/AB XXIII. GP
Eingelangt am 22.04.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0054-III/4a/2008 |
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Wien, 18. April 2008 |
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3671/J-NR/2008 betreffend Aufträge an das ECHOKOM-Netzwerk, die die Abg. Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen am 3. März 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3 sowie 5:
Eine Beauftragung an ECHOKOM bzw. die einleitend genannten Firmen ist nicht erfolgt. Hinsichtlich der Inseratenschaltungen einschließlich Medien und Kosten im Jahr 2007 wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 3165/J-NR/2008 (3177/AB XXIII. GP) verwiesen. Hinsichtlich der Inseratenschaltungen bis zum Stichtag 29. Februar 2008 wird auf nachstehende Übersicht hingewiesen:
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Medium |
Kosten in Euro |
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Der Standard |
8.163,67 |
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Internat. Herald Tribune |
13.803,40 |
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Frankfurter Allgem. Zeitung |
18.788,00 |
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AAECA-Programmheft |
3.000,00 |
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Kinder-Krebs-Hilfe |
314,28 |
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Soyka Ökoadressbuch |
5.670,00 |
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Illustrierte Neue Welt |
1.081,08 |
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David |
750,00 |
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Kinderfreunde |
1.522,50 |
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Der Standard |
2.696,40 |
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Die Gemeinde |
830,99 |
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Gesamt |
56.620,32 |
Zu Frage 4:
Gemäß § 41 Abs. 2 Z 1 Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG 2006) idgF beträgt der Schwellenwert für die Auftragsvergabe im Wege der Direktvergabe 40.000 Euro.
Zu Frage 6:
Hinsichtlich der vergaberechtlichen Überlegungen für die Inseratenschaltungen in diversen Printmedien wird auf § 30 Abs. 2 Z 2 BVergG 2006 idgF verwiesen, wonach keine Ausschreibung erfolgen muss, wenn die Auftragserteilung nur an ein bestimmtes Unternehmen erfolgen kann.
Zu Frage 7:
Allgemein wäre festzuhalten, dass ua. im Wege der Geschäftsordnung des Ressorts bestimmte Wertgrenzen überschreitende Angelegenheiten der Ressortleitung vorbehalten sind. Da keine Aufträge an die vorstehend genannten Firmen erteilt wurden, erfolgte auch keine Einbindung von Büromitarbeiterinnen und -mitarbeitern.
Zu Fragen 8 bis 10:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts sind verpflichtet streng nach dem BVergG 2006 idgF vorzugehen. In diesem Sinne waren und werden auch weiterhin die vergaberechtlichen Vorschriften anzuwenden sein. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 sowie 5 hingewiesen.
Zu Fragen 11 und 12:
Diese Fragen stellen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur dar.
Zu Frage 13:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass neben den Regelungen des BVergG 2006 idgF auch die für Fehlverhalten der Bediensteten des Ressorts vorgesehenen dienst- bzw. disziplinarrechtlichen Mechanismen eingehalten werden.
Zu Fragen 14 und 15:
Dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sind keine Verfahren bekannt.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.