3590/AB XXIII. GP
Eingelangt am 22.04.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0058-III/4a/2008 |
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Wien, 18. April 2008 |
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3680/J-NR/2008 betreffend Umsetzung der Senkung der Klassenschülerhöchstzahl in der Sekundarstufe II, insbesondere an Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, die die Abg. Mag. Peter Eisenschenk, Kolleginnen und Kollegen am 4. März 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 4:
Die derzeit in Begutachtung befindliche Novelle zum Schulorganisationsgesetz (169/ME, XXIII. GP) sieht an der AHS-Unterstufe eine gesetzliche Verankerung der Senkung der Klassenschülerinnen- und -schülerhöchstzahl vor. Daneben ist es ein erklärtes Ziel, auch an der Oberstufe (Sekundarstufe II) die Rahmenbedingungen für einen verstärkt individualisierten Unterricht nachhaltig zu verbessern. Eine der Unterstufe entsprechende Senkung der Klassenschülerinnen- und -schülerhöchstzahl hätte jedoch in diesem Bereich aus räumlichen, personellen und strukturellen Gegebenheiten vor allem an den BMHS nach Erstberechnungen des Ressorts eine Reduzierung der Aufnahmekapazität in den ersten Jahrgängen/Klassen von rund 2.500 Schülerinnen und Schülern zur Folge. Dieser mittel- bis langfristige große Verlust an Fachkräften und dessen negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich ist selbstredend und war unbedingt zu vermeiden. Deshalb wird die Strategie verfolgt, die Ausbildungsplätze zu erhalten und gleichzeitig durch Teilungen und kleinere Gruppen in bestimmten Unterrichtsgegenständen das Betreuungsverhältnis zu verbessern. Die dabei geplanten Maßnahmen sind bereits in den Erläuterungen zum Eingangs genannten Begutachtungsentwurf zur Änderung des Schulorganisationsgesetzes umfassend dargestellt und beziehen sich auf zusätzliche Teilungen in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und in einem facheinschlägigen Pflichtgegenstand. Vorbehaltlich auch des Ausgangs der bevorstehenden Budgetverhandlungen besteht die Absicht, diese Maßnahmen ab dem Schuljahr 2008/09 in Kraft zu setzen. Der dafür notwendige zusätzliche Finanzbedarf (Personalausgaben für Lehrerinnen und Lehrer) beträgt im Jahr 2008 rd. 6,7 Mio. Euro und 2009 rd. 22,7 Mio. Euro.
Zu Frage 5:
Die Teilungsmöglichkeit im Gegenstand „Deutsch“ in Klassen an der 9. Schulstufe mit mehr als 30 Schülerinnen und Schülern haben im laufenden Schuljahr 2007/08 insgesamt 898 Klassen genutzt:
- AHS-Langform und ORG: 120 Klassen
- Technische und gewerbliche Lehranstalten: 269 Klassen
- Humanberufliche Lehranstalten: 241 Klassen
- Handelsschulen und –akademien: 232 Klassen
- Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik: 36 Klassen.
Zu Frage 6:
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Gesamte Sekundarstufe II |
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Schüler je Kl. |
AHS |
TMHS |
HUM |
HAK/S |
BAKIP |
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30 |
144 |
109 |
139 |
104 |
24 |
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31 |
63 |
96 |
113 |
69 |
25 |
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32 |
59 |
91 |
123 |
68 |
27 |
|
33 |
35 |
42 |
61 |
49 |
8 |
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34 |
18 |
59 |
71 |
50 |
7 |
|
35 |
4 |
60 |
44 |
31 |
1 |
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36 |
15 |
99 |
58 |
39 |
4 |
Zu Frage 7:
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Gesamte Sekundarstufe II |
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Schüler je Kl. |
AHS |
TMHS |
HUM |
HAK/S |
BAKIP |
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30 |
109 |
85 |
142 |
88 |
26 |
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31 |
78 |
82 |
101 |
99 |
24 |
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32 |
56 |
109 |
120 |
86 |
24 |
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33 |
23 |
52 |
81 |
37 |
7 |
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34 |
22 |
64 |
62 |
30 |
12 |
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35 |
6 |
53 |
47 |
23 |
4 |
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36 |
6 |
77 |
38 |
36 |
2 |
Zu Fragen 8 und 9:
In der für die Gruppenbildung maßgeblichen Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung ist eine Teilung im Gegenstand Deutsch nicht vorgesehen. Bislang hatten die Schulen daher nur die Möglichkeit, schulautonom im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen Deutsch in Gruppen zu teilen, wofür ein Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses notwendig war. In den Schuljahren bis inklusive 2006/07 wurde diese Variante nur in wenigen Einzelfällen in Anspruch genommen. Ab dem Schuljahr 2007/08 besteht jedoch die in der Beantwortung zur Frage 5 dargestellte Möglichkeit, Klassen mit mehr als 30 Schülerinnen und Schülern an der 9. Schulstufe im Gegenstand Deutsch zu teilen. Dies wurde in 898 Klassen umgesetzt.
Zu Fragen 10 und 11:
Die beiden Fragen beziehen sich offenkundig auf derzeit in der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung vorgesehenen Teilungsmöglichkeiten, die beispielsweise die Gegenstände Latein, Bildnerische Erziehung und Werkstätte betreffen. Darüber hinaus werden Ressourcen seitens der Schulen auch für autonom vorgenommene Teilungen eingesetzt. Die dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zur Verfügung stehenden Informationssysteme erlauben zum einen eine detaillierte lehrkräftebezogene Sicht (Lehrfächerverteilung) und zum anderen eine detaillierte klassenbezogene Sicht (Schulorganisation). Die damit zusammenhängenden Gruppenbildungen sind aus diesen Informationssystemen nur indirekt oder zum Teil gar nicht erkennbar und sind daher nur mittels einer zeitintensiven Analyse der Daten jedes einzelnen Schulstandortes vor Ort ermittelbar. Eine kürzlich vorgenommene flächendeckende Erhebung der Gruppengrößen lediglich in den Wahlpflichtfächern der AHS hat gezeigt, dass dafür in Summe ein Arbeitsaufwand von rund 300 Stunden auf der Ebene der Schulverwaltung benötigt wurde.
Festzuhalten bleibt, dass die für die Teilungen notwendigen personellen Ressourcen den Landesschulräten/dem Stadtschulrat bzw. den Schulen im Wege der jährlichen Werteinheiten(WE)-Zuweisung zugeteilt werden, die im Wesentlichen auf den Schülerinnen- und Schülerzahlen sowie den sog. „Zuteilungsfaktoren“ basiert. So werden beispielsweise für einen AHS-Schüler bzw. eine AHS-Schülerin für das Schuljahr 2007/08 1,670 WE zur Verfügung gestellt, was neben dem übrigen Unterricht auch die Umsetzung der rechtlich vorgesehenen Teilungen ermöglicht. Für die im Schuljahr 2007/08 gesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der Teilungsmöglichkeiten in Deutsch (siehe die Beantwortung zur Frage 5) wurden, abgesehen von der schülerinnen- und schülerzahlenabhängigen WE-Grundzuteilung, zusätzliche zweckgebundene Zuschläge im Ausmaß von rd. 3.102 WE zugeteilt.
Zu Frage 12:
Für die in der Frage 5 dargestellten 898 Klassen wurden im Schuljahr 2007/08 3.102 WE den Landesschulräten bzw. dem Stadtschulrat für Wien zugeteilt. Geht man davon aus, dass eine WE im Schnitt 2.800 Euro an Personalausgaben für den Bund bedeutet, sind mit der Maßnahme Mehrausgaben von 8.685.600 Euro verbunden.
Zu Fragen 13 und 14:
Gemäß Bundesfinanzgesetz 2008 beträgt der Unterschiedsbetrag bei den Personalausgaben der AHS gegenüber 2007 18,847 Mio. Euro. Dieser Unterschiedsbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
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Betrag in Mio. € |
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Senkung der KlassenschülerInnenhöchstzahl (inkl. begleitende Maßnahmen bei den Teilungen) |
11,635 |
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Senkung der Drop-Out-Quote an der 9. Schulstufe (Teilungen im Gegenstand Deutsch) |
0,909 |
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Struktureffekt |
15,470 |
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Schülermehr |
4,670 |
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Ausweitung der Tagesbetreuung |
1,049 |
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Abschlag Verwaltungsreform (BMF) |
-14,886 |
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Summe |
18,847 |
Zu Fragen 15 und 16:
Gemäß Bundesfinanzgesetz 2008 beträgt der Unterschiedsbetrag bei den Personalausgaben der BMHS gegenüber 2007 3,633 Mio. Euro; insofern kann der in der Frage 15 genannte Betrag in Klammer („52,4 Mio. Euro“) nicht nachvollzogen. Dieser Unterschiedsbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
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Betrag in Mio. € |
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Senkung der Drop-Out-Quote an der 9. Schulstufe (Teilungen im Gegenstand Deutsch) |
4,772 |
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Struktureffekt |
16,377 |
|
Schülermehr |
4,410 |
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Abschlag Verwaltungsreform (BMF) |
-21,926 |
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Summe |
3,633 |
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.