3590/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.04.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0058-III/4a/2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                     Wien, 18. April 2008

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3680/J-NR/2008 betreffend Umsetzung der Senkung der Klassenschülerhöchstzahl in der Sekundarstufe II, insbesondere an Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, die die Abg. Mag. Peter Eisenschenk, Kolleginnen und Kollegen am 4. März 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Die derzeit in Begutachtung befindliche Novelle zum Schulorganisationsgesetz (169/ME, XXIII. GP) sieht an der AHS-Unterstufe eine gesetzliche Verankerung der Senkung der Klassenschülerinnen- und -schülerhöchstzahl vor. Daneben ist es ein erklärtes Ziel, auch an der Oberstufe (Sekundarstufe II) die Rahmenbedingungen für einen verstärkt individualisierten Unterricht nachhaltig zu verbessern. Eine der Unterstufe entsprechende Senkung der Klassenschülerinnen- und -schülerhöchstzahl hätte jedoch in diesem Bereich aus räumlichen, personellen und strukturellen Gegebenheiten vor allem an den BMHS nach Erstberechnungen des Ressorts eine Reduzierung der Aufnahmekapazität in den ersten Jahrgängen/Klassen von rund 2.500 Schülerinnen und Schülern zur Folge. Dieser mittel- bis langfristige große Verlust an Fachkräften und dessen negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich ist selbstredend und war unbedingt zu vermeiden. Deshalb wird die Strategie verfolgt, die Ausbildungsplätze zu erhalten und gleichzeitig durch Teilungen und kleinere Gruppen in bestimmten Unterrichtsgegenständen das Betreuungsverhältnis zu verbessern. Die dabei geplanten Maßnahmen sind bereits in den Erläuterungen zum Eingangs genannten Begutachtungsentwurf zur Änderung des Schulorganisationsgesetzes umfassend dargestellt und beziehen sich auf zusätzliche Teilungen in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und in einem facheinschlägigen Pflichtgegenstand. Vorbehaltlich auch des Ausgangs der bevorstehenden Budgetverhandlungen besteht die Absicht, diese Maßnahmen ab dem Schuljahr 2008/09 in Kraft zu setzen. Der dafür notwendige zusätzliche Finanzbedarf (Personalausgaben für Lehrerinnen und Lehrer) beträgt im Jahr 2008 rd. 6,7 Mio. Euro und 2009 rd. 22,7 Mio. Euro.

 

Zu Frage 5:

Die Teilungsmöglichkeit im Gegenstand „Deutsch“ in Klassen an der 9. Schulstufe mit mehr als 30 Schülerinnen und Schülern haben im laufenden Schuljahr 2007/08 insgesamt 898 Klassen genutzt:

 

-     AHS-Langform und ORG:                                     120 Klassen

-     Technische und gewerbliche Lehranstalten:        269 Klassen

-     Humanberufliche Lehranstalten:                           241 Klassen

-     Handelsschulen und –akademien:                       232 Klassen

-     Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik:       36 Klassen.

 

Zu Frage 6:

 

Gesamte Sekundarstufe II

Schüler je Kl.

AHS

TMHS

HUM

HAK/S

BAKIP

30

144

109

139

104

24

31

63

96

113

69

25

32

59

91

123

68

27

33

35

42

61

49

8

34

18

59

71

50

7

35

4

60

44

31

1

36

15

99

58

39

4

 

Zu Frage 7:

 

Gesamte Sekundarstufe II

Schüler je Kl.

AHS

TMHS

HUM

HAK/S

BAKIP

30

109

85

142

88

26

31

78

82

101

99

24

32

56

109

120

86

24

33

23

52

81

37

7

34

22

64

62

30

12

35

6

53

47

23

4

36

6

77

38

36

2

 

Zu Fragen 8 und 9:

In der für die Gruppenbildung maßgeblichen Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung ist eine Teilung im Gegenstand Deutsch nicht vorgesehen. Bislang hatten die Schulen daher nur die Möglichkeit, schulautonom im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen Deutsch in Gruppen zu teilen, wofür ein Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses notwendig war. In den Schuljahren bis inklusive 2006/07 wurde diese Variante nur in wenigen Einzelfällen in Anspruch genommen. Ab dem Schuljahr 2007/08 besteht jedoch die in der Beantwortung zur Frage 5 dargestellte Möglichkeit, Klassen mit mehr als 30 Schülerinnen und Schülern an der 9. Schulstufe im Gegenstand Deutsch zu teilen. Dies wurde in 898 Klassen umgesetzt.

 

Zu Fragen 10 und 11:

Die beiden Fragen beziehen sich offenkundig auf derzeit in der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung vorgesehenen Teilungsmöglichkeiten, die beispielsweise die Gegenstände Latein, Bildnerische Erziehung und Werkstätte betreffen. Darüber hinaus werden Ressourcen seitens der Schulen auch für autonom vorgenommene Teilungen eingesetzt. Die dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zur Verfügung stehenden Informationssysteme erlauben zum einen eine detaillierte lehrkräftebezogene Sicht (Lehrfächerverteilung) und zum anderen eine detaillierte klassenbezogene Sicht (Schulorganisation). Die damit zusammenhängenden Gruppenbildungen sind aus diesen Informationssystemen nur indirekt oder zum Teil gar nicht erkennbar und sind daher nur mittels einer zeitintensiven Analyse der Daten jedes einzelnen Schulstandortes vor Ort ermittelbar. Eine kürzlich vorgenommene flächendeckende Erhebung der Gruppengrößen lediglich in den Wahlpflichtfächern der AHS hat gezeigt, dass dafür in Summe ein Arbeitsaufwand von rund 300 Stunden auf der Ebene der Schulverwaltung benötigt wurde.

 

Festzuhalten bleibt, dass die für die Teilungen notwendigen personellen Ressourcen den Landesschulräten/dem Stadtschulrat bzw. den Schulen im Wege der jährlichen Werteinheiten(WE)-Zuweisung zugeteilt werden, die im Wesentlichen auf den Schülerinnen- und Schülerzahlen sowie den sog. „Zuteilungsfaktoren“ basiert. So werden beispielsweise für einen AHS-Schüler bzw. eine AHS-Schülerin für das Schuljahr 2007/08 1,670 WE zur Verfügung gestellt, was neben dem übrigen Unterricht auch die Umsetzung der rechtlich vorgesehenen Teilungen ermöglicht. Für die im Schuljahr 2007/08 gesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der Teilungsmöglichkeiten in Deutsch (siehe die Beantwortung zur Frage 5) wurden, abgesehen von der schülerinnen- und schülerzahlenabhängigen WE-Grundzuteilung, zusätzliche zweckgebundene Zuschläge im Ausmaß von rd. 3.102 WE zugeteilt.

 

Zu Frage 12:

Für die in der Frage 5 dargestellten 898 Klassen wurden im Schuljahr 2007/08 3.102 WE den Landesschulräten bzw. dem Stadtschulrat für Wien zugeteilt. Geht man davon aus, dass eine WE im Schnitt 2.800 Euro an Personalausgaben für den Bund bedeutet, sind mit der Maßnahme Mehrausgaben von 8.685.600 Euro verbunden.

 

Zu Fragen 13 und 14:

Gemäß Bundesfinanzgesetz 2008 beträgt der Unterschiedsbetrag bei den Personalausgaben der AHS gegenüber 2007 18,847 Mio. Euro. Dieser Unterschiedsbetrag setzt sich wie folgt zusammen:

 

 

Betrag in Mio. €

Senkung der KlassenschülerInnenhöchstzahl (inkl. begleitende Maßnahmen bei den Teilungen)

11,635

Senkung der Drop-Out-Quote an der 9. Schulstufe (Teilungen im Gegenstand Deutsch)

0,909

Struktureffekt

15,470

Schülermehr

4,670

Ausweitung der Tagesbetreuung

1,049

Abschlag Verwaltungsreform (BMF)

-14,886

Summe

18,847

 

Zu Fragen 15 und 16:

Gemäß Bundesfinanzgesetz 2008 beträgt der Unterschiedsbetrag bei den Personalausgaben der BMHS gegenüber 2007 3,633 Mio. Euro; insofern kann der in der Frage 15 genannte Betrag in Klammer („52,4 Mio. Euro“) nicht nachvollzogen. Dieser Unterschiedsbetrag setzt sich wie folgt zusammen:

 

 

Betrag in Mio. €

Senkung der Drop-Out-Quote an der 9. Schulstufe (Teilungen im Gegenstand Deutsch)

4,772

Struktureffekt

16,377

Schülermehr

4,410

Abschlag Verwaltungsreform (BMF)

-21,926

Summe

3,633

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.