3593/AB XXIII. GP
Eingelangt am 22.04.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0063-III/4a/2008 |
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Wien, 18. April 2008 |
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3736/J-NR/2008 betreffend Unterricht in Türkisch für angehende Volksschullehrer, die die Abg. Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen am 5. März 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Ab dem Studienjahr 2007/08 wird im Rahmen der Ausbildung ein Pflichtmodul „Sprachensensibilisierung“ angeboten. Ein Ziel ist, dass die Studierenden Sensibilität für Zusammenhänge des individuellen Spracherwerbs entwickeln sollen. Als Modulsprachen sind Deutsch und Englisch vorgesehen. Eine inhaltliche Komponente dieses Moduls umfasst einen „Crash-Kurs“ (ca. 3 Stunden) in einer so genannten „Minderheitensprache“, wobei den Studierenden eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren „Minderheitensprachen“ zukommt. Im Wintersemester 2007/08 wählten ¾ der Studierenden Türkisch, ¼ wählte Serbisch-Kroatisch. Ausgehend davon sind daher Deutsch und Englisch die grundsätzlichen Modulsprachen und es wird der „Crash-Kurs“ teilweise in der von den Studierenden ausgewählten „Minderheitensprache“ abgehalten.
Zu Frage 2:
Die Pädagogische Hochschule Oberösterreich bietet als Wahlpflichtmodul ein Ausbildungsmodul „Grundkenntnisse über die Türkische Sprache“ an.
An der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg wird ein Modul im Rahmen der Volksschullehrer/innenausbildung/Hauptschullehrer/innenausbildung im Ausmaß einer Semesterwochenstunde angeboten, welches in Teilen das Thema „die Grundlagen der türkischen Sprache und Kultur“ umfasst. Die Unterrichtsprache des Moduls ist Deutsch.
An der Privaten Pädagogischen Hochschule der Hochschulstiftung der Erzdiözese Wien wird Türkisch als Freifach ab dem Wintersemester 2008 angeboten.
Zu Frage 3:
Die Pädagogische Hochschule Oberösterreich bietet als Wahlpflichtmodul ein Ausbildungsmodul „Grundkenntnisse über die Kroatisch-Bosnische Sprache“ an.
An der Privaten Pädagogischen Hochschule der Hochschulstiftung der Erzdiözese Wien wird Serbokroatisch ab dem Sommersemester 2008 als Freifach angeboten.
Zu Frage 4:
Das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 stellt in der Anlage betreffend die Ernennungserfordernisse für Lehrerinnen und Lehrer an Volksschulen auf den Erwerb eines der Verwendung entsprechenden akademischen Grades Bachelor of Education (BEd) gemäß § 65 Abs. 1 des Hochschulgesetzes 2005 bzw. das der Verwendung entsprechende Diplom gemäß Akademienstudiengesetz an einer Pädagogischen Akademie ab. Der akademische Grad ist nach positiver Beurteilung aller im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen und nach Ablieferung der positiv beurteilten wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Bachelorarbeit zu verleihen. Relevant sind daher jedenfalls alle verpflichtend in den für das Lehramtsstudium für die Ausbildung zur Volksschullehrerin bzw. zum Volksschullehrer maßgeblichen Studienplan einbezogenen Module.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.