3599/AB XXIII. GP
Eingelangt am 22.04.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/47-Pers./Org.e/2008
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 20. April 2008
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3602/J-NR/2008 betreffend Frauenförderung als universitäre Mangelware, die die Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen am 25. Februar 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Folgende Universitäten haben die Erhöhung des Frauenanteils bei den Professuren als Ziel gewählt:
Universität Wien
Universität Graz
Universität Innsbruck
Medizinische Universität Wien
Medizinische Universität Graz
Medizinische Universität Innsbruck
Universität Salzburg
Technische Universität Wien
Technische Universität Graz
Veterinärmedizinische Universität
Universität für angewandte Kunst Wien
Folgende Universitäten haben dieses Ziel nicht gewählt:
Montanuniversität Leoben
Universität für Bodenkultur Wien
Wirtschaftsuniversität Wien
Universität Linz
Universität Klagenfurt
Donau-Universität Krems
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Mozarteum Salzburg
Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz
Akademie der bildenden Künste Wien
Zu Frage 2 :
Die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz hat einen Professorinnenanteil von 40% und die Akademie der bildenden Künste Wien von 47,8%. Bei allen anderen Universitäten liegen die Werte unter 40%. Im Übrigen siehe Antwort zu den Fragen 5 und 6.
Zu Fragen 3 und 4:
Von Seiten des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wurden die Verhandlungen zum Abschluss der Leistungsvereinbarungen (auch für jene 11 Universitäten, die in den Leistungsvereinbarungen nicht die Festlegung des Frauenanteils bei den Professuren zum Ziel gewählt haben) vom Leiter der Sektion I und seinem Stellvertreter geführt und abgeschlossen. Diesen Personen ist der Inhalt des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (insbesondere §§ 11 ff) geläufig.
Zu Fragen 5 und 6:
Der Umstand, dass eine Erhöhung des Professorinnenanteiles nicht expressis verbis in den Leistungsvereinbarungen festgeschrieben wurde, wird nicht als Mangel der Leistungsverein-barungen gesehen:
- Nicht
alle Dienstnehmer/innen der Universitäten sind Beamtinnen und Beamte des
Bundes, das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat
daher nicht für alle Dienst-
nehmer/innen der Universität die
Eigenschaft Vertreter des Dienstgebers zu sein.
- Die Universitäten unterliegen der Aufsicht des Bundes, die die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen einschließlich der Satzung umfasst. Gemäß § 41 Universi- tätsgesetz 2002 haben die Organe der Universitäten darauf hinzuwirken, dass in allen uni- versitären Arbeitsbereichen ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen den an der Uni- versität tätigen Frauen und Männern durch geeignete Maßnahmen (insbesondere Frauenför- derungsplan) erreicht wird. Alle genannten Universitäten haben einen Frauenförderungsplan erlassen.
- Grundsätzlich
wurden im Rahmen der Leistungsvereinbarungsverhandlungen mit allen Uni- versitäten
zum Leistungsbereich „gesellschaftliche Zielsetzungen“
Maßnahmen zur Er-
höhung des Frauenanteils thematisiert. Von
den Universitäten wurde vor allem auf die
Frauenförderungspläne verwiesen.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn