3599/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.04.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

                                                                                                                                              BMWF-10.000/47-Pers./Org.e/2008

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 20. April 2008

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3602/J-NR/2008 betreffend Frauenförderung als universitäre Mangelware, die die Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen am 25. Februar 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Folgende Universitäten haben die Erhöhung des Frauenanteils bei den Professuren als Ziel gewählt:

Universität Wien

Universität Graz

Universität Innsbruck

Medizinische Universität Wien

Medizinische Universität Graz

Medizinische Universität Innsbruck

Universität Salzburg

Technische Universität Wien

Technische Universität Graz

Veterinärmedizinische Universität

Universität für angewandte Kunst Wien

 

Folgende Universitäten haben dieses Ziel nicht gewählt:

Montanuniversität Leoben


Universität für Bodenkultur Wien

Wirtschaftsuniversität Wien

Universität Linz

Universität Klagenfurt

Donau-Universität Krems

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Mozarteum Salzburg

Universität für Musik und darstellende Kunst Graz

Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz

Akademie der bildenden Künste Wien

 

Zu Frage 2 :

Die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz hat einen Professorinnenanteil von 40% und die Akademie der bildenden Künste Wien von 47,8%. Bei allen anderen Universitäten liegen die Werte unter 40%. Im Übrigen siehe Antwort zu den Fragen 5 und 6.

 

Zu Fragen 3 und 4:

Von Seiten des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wurden die Verhandlungen zum Abschluss der Leistungsvereinbarungen (auch für jene 11 Universitäten, die in den Leistungsvereinbarungen nicht die Festlegung des Frauenanteils bei den Professuren zum Ziel gewählt haben) vom Leiter der Sektion I und seinem Stellvertreter geführt und abgeschlossen. Diesen Personen ist der Inhalt des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (insbesondere §§ 11 ff) geläufig.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Der Umstand, dass eine Erhöhung des Professorinnenanteiles nicht expressis verbis in den Leistungsvereinbarungen festgeschrieben wurde, wird nicht als Mangel der Leistungsverein-barungen gesehen:

 

-    Nicht alle Dienstnehmer/innen der Universitäten sind Beamtinnen und Beamte des Bundes,   das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat daher nicht für alle Dienst-
      nehmer/innen der Universität die Eigenschaft Vertreter des Dienstgebers zu sein.

-    Die Universitäten unterliegen der Aufsicht des Bundes, die die Aufsicht über die Einhaltung     der Gesetze und Verordnungen einschließlich der Satzung umfasst. Gemäß § 41 Universi-  tätsgesetz 2002 haben die Organe der Universitäten darauf hinzuwirken, dass in allen uni-  versitären Arbeitsbereichen ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen den an der Uni-       versität tätigen Frauen und Männern durch geeignete Maßnahmen (insbesondere Frauenför-       derungsplan) erreicht wird. Alle genannten Universitäten haben einen Frauenförderungsplan         erlassen.

-    Grundsätzlich wurden im Rahmen der Leistungsvereinbarungsverhandlungen mit allen Uni-   versitäten zum Leistungsbereich „gesellschaftliche Zielsetzungen“ Maßnahmen zur Er-
      höhung des Frauenanteils thematisiert. Von den Universitäten wurde vor allem auf die
      Frauenförderungspläne verwiesen.

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn