360/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.04.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 28. Fe-
bruar 2007 unter der Nr. 385/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref-
fend Leistungen und Beiträge nach dem Bezügegesetz gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Derzeit beziehen 62 Personen Ruhebezüge.

Zu Frage 2:

Derzeit beziehen 30 Personen Versorgungsbezüge.

Zu Frage 3:

2 Personen, die eine Option auf einen reduzierten Ruhebezug nach § 49f BezG geltend

gemacht haben, beziehen diesen.

Zu Frage 4:

Im Jahre 2006 entstand für Ruhebezüge ein Aufwand in Höhe von 7,659.196,59.


Zu Frage 5:

Für   Versorgungsbezüge   entstand   im   Jahre   2006   ein   Aufwand   in   Höhe   von

€ 2,061.239,42.

Zu Frage 6:

Im   Jahre   2006   betrugen   die   Einnahmen   aus   Pensionsbeiträgen   (§12   BezG)

€198.479,32.

Zu Frage 7:

Die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag (§44 n BezG) betru-
gen im Jahre 2006 1,111.214,85.