360/AB XXIII. GP
Eingelangt am 20.04.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger,
Freundinnen und Freunde haben am 28. Fe-
bruar 2007 unter der Nr. 385/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betref-
fend Leistungen und
Beiträge nach dem Bezügegesetz gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Derzeit beziehen 62 Personen Ruhebezüge.
Zu Frage 2:
Derzeit beziehen 30 Personen Versorgungsbezüge.
Zu Frage 3:
2 Personen, die eine Option auf einen reduzierten Ruhebezug nach § 49f BezG geltend
gemacht haben, beziehen diesen.
Zu Frage 4:
Im Jahre 2006 entstand für Ruhebezüge ein Aufwand in Höhe von € 7,659.196,59.
Zu Frage 5:
Für Versorgungsbezüge entstand im Jahre 2006 ein Aufwand in Höhe von
€ 2,061.239,42.
Zu Frage 6:
Im Jahre 2006 betrugen die Einnahmen aus Pensionsbeiträgen (§12 BezG)
€198.479,32.
Zu Frage 7:
Die Einnahmen
aus dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag (§44 n BezG)
betru-
gen
im Jahre 2006 € 1,111.214,85.